Welche Strafe beim umgehen der Stromsperre?
In meinem Fall geht es um die Begleichung der Jahresabschlussrechnung in Höhe von 135 Euro. Habe es schlicht verpennt, mich mit den Stadtwerken rechtzeitig auf eine Zahlungsmodalität zu einigen. Aus meiner Sicht ist die Sperrung unverhältnismäßig, da ich seit der Jahresabschlussrechnung die monatlichen Abschlagszahlungen gezahlt habe. Im Grunde genommen geht's nur um eine Woche, bis mein Gehalt da ist und ich den Betrag überweisen kann.
Welche Strafe droht mir eigentlich, wenn ich die Stromsperre - soweit technisch möglich - aufhebe, bis ich die Überweisung tätigen kann?
8 Antworten
Die Strafe kann erheblich sein! Nachstehend ein Auszug aus dem STGB:
...
§ 248c StGB Entziehung elektrischer Energie
Neunzehnter Abschnitt (Besonderer Teil)
(1) Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
(4) Wird die in Absatz 1 bezeichnete Handlung in der Absicht begangen, einem anderen rechtswidrig Schaden zuzufügen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Ich würde mal sagen, das wäre Betrug oder auch Diebstahl.
Strafen darauf -> google.
Leih Dir bei einem Freund oder Verwandten das Geld, wenn Du auf so einfache Weise die Sperre wieder aufheben lassen kannst.
Alles andere (Überprüfung der Verhältnismäßigkeit) dauert jedenfalls länger.
Vermutlich würde das als Diebstahl durchgehen. Ich kann mir auch denken, dass dann ein Chipkartenzähler (also eine Art Zähler, der mit einer Art Handykarte läuft) eingebaut wird. Ich würde es lassen. Vllt. könntest du jetzt noch eine Zahlungsvereinbarung abschließen, dass sie wenigstens merken, dass du auch bezahlen willst.
§ 242 StGB - Diebstahl
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
In diesem Fall ist eine Stromsperre nicht zulässig, da die monatlichen Abschläge bezahlt worden sind. Falls jemand den Srom abstellen möchte, nicht in das Haus lassen. Das ist Hausfriedensbruch! Es geht hier ja nur um die Stromnachzahlung. Diese sollte dann beglichen werden, wenn wieder Geld da ist. Solange können sich die Stadtwerke auch noch gedulden. Es geht ja hier schließlich nicht um ein paar tausend Euro! Das ist ja ein vergleichsweise geringer Betrag.