Vermieter erhöht Warmmiete von 610,- auf 640,- €, darf er das so einfach (Erläuterung Text unten)?

10 Antworten

Heizkosten gehören zu den Nebenkosten.

Der Vermieter darf bzw. er muss sogar die Vorauszahlungen der Nebenkostenabrechnung anpassen anhand der letzten NK-Abrechnung anpassen.

Beispiel:

Du hast eine Nachzahlung von 240 €, dann müssen die Vorauszahlungen monatlich um 20 € ( 1/12 ) angepasst werden.

Bei Guthaben entsprechend gesenkt werden.

Das ist aber dann keine Mieterhöhung.

Ich zahlte ganze 6 Jahre nur 610,- Warmmiete ....

Also da muss man ja wirklich sagen, dass es absolut unverschämt / dreist ist nach 6 Jahren die Miete zu erhöhen.

Aber ehrlich - der hätte in der Zeit die Miete - je nach Mietspiegel im Umfeld - auch locker um 200 Euro anheben können.

johnnymcmuff  18.11.2017, 21:21

Das ist für mich keine Mieterhöhung sondern Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. Heizkosten sind Nebenkosten die nach Verbrauch abgerechnet werden.

Die Kaltmiete kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen, (Mietspiegel, Erhöhung max um xx %, Renovierung) erhöhen.

Den Anteil der Nebenkosten kann er jederzeit erhöhen, wenn die Kosten gestiegen sind. Dabei darf er Null Gewinn machen und muss eine exakte Abrechnung vorlegen. Wenn dann eine Nachzahlung dabei rauskommt, kann (und sollte) er die Monatlichen Zahlungen so anpassen, dass im nächsten Jahr voraussichtlich keine Nachzahlung nötig ist. 

Eine Erhöhung um nur 30 Euro in 6 Jahren ist ziemlich wenig. Normal sind die Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll, Allgemeinstrom, Grundsteuer, Versicherungen) stärker als die Mieten gestiegen.

johnnymcmuff  18.11.2017, 21:18

Das ist für mich keine Mieterhöhung sondern Erhöhung der Nebenkostnvorauszahlung. Heizkosten sind Nebenkosten die nach Verbrauch abgerechnet werden.

Daher greift hier auch nicht der Mietspiegel etc.

rusiha980 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 21:20
@johnnymcmuff

OK, ich gehe vorsorglich mal zur Verbraucherzentrale.

perledersuedsee  18.11.2017, 21:26
@rusiha980

Den Gang kannst du dir sparen. Dein Vermieter hat alles richtig gemacht, wenn er die Erhöhung drei Monate vorher angekündigt hat.

rusiha980 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 21:29
@perledersuedsee

Ja, hat er tatsächlich drei Monate vorher.

Trotzdem Danke für Deine Hilfe.

lg

Da fehlen aber wichtige Angaben! Hast du eine Pauschalmiete oder zahlst du die Nebenkosten als Vorauszahlung, die dann jährlich abgerechnet werden? Wenn die Heizkosten steigen, darf und muss er die Nebenkosten erhöhen. Das ist logisch und richtig. Wenn er in 6 Jahren nie was von dir eingefordert hat, kannst du dich glücklich schätzen.

rusiha980 
Beitragsersteller
 18.11.2017, 21:18

Ich bekomme keinerlei Abrechnungen vom Vermieter, ich zahle pauschal.

johnnymcmuff  18.11.2017, 21:24
@rusiha980

Das hätte in Deiner Frage stehen müssen.

Was genau ist in Deinem Mietvertrag vereinbart?

Natürlich kann ein Vermieter die Miete erhöhen. Er muss sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Außerdem kann er nicht heute sagen, dass er ab dem nächsten 1. mehr Miete haben will.

Vor allem muss alles schriftlich erfolgen.

johnnymcmuff  18.11.2017, 21:22

Das ist für mich keine Mieterhöhung sondern Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung. Heizkosten sind Nebenkosten die nach Verbrauch abgerechnet werden.

Allexandra0809  18.11.2017, 21:23
@johnnymcmuff

Da hast Du natürlich Recht. Wie ich in den Kommentaren gelesen habe, sollte die Miete ja nicht erhöht werden. Die Nebenkosten sind aber natürlich etwas anderes.

johnnymcmuff  18.11.2017, 21:28
@Allexandra0809

Laut weiteren Kommentaren ist das sogar noch verzwickter.

Aber wie so häufig: zu wenig Infos und man muss etliche Male nachbohren.