Stromausfall in meiner Wohnung und Vermieter nicht erreichbar?
Hallo Leute, bei mir war ein totaler Stromausfall in der Wohnung ca um 00:00 Uhr und ich konnte den vermieter nicht erreichen. dann habe ich einen stromnotdienst angerufen und dieser meinte dass am verteiler etwas schlecht verbaut war. mein vermieter will nun die rechnung nicht zahlen, ist das rechtlich erlaubt dass er dies nicht zahlen muss? ich konnte ja auch nicht bis zum nächsten morgen warten da unser gefrierschrank abgetaut wäre
8 Antworten
Bei (Miet-)Mängeln/Schäden/Problemen muss der Vermieter informiert, sowie eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels/Schadens gegeben werden.
Ich würde versuchen mich mit dem Vermieter zu einigen das z.B du den Aufschlag übernimmst und er die eigentliche Reparatur.
Setz Dich mit einem Mieterschutzverein o.ä. in Verbindung! Wenn ein Schaden in der Wohnung auftritt und der Vermieter ist nicht erreichbar kann, muss, soll auch ein Mieter einen Handwerker zur Behebung beauftragen. Der Verteiler ist auf alle Fälle Sache des Vermieters/Eigentümers
Zunächst ist - wie schon mehrfach hier eingestellt - festzuhalten, dass ein Stromausfall jetzt kein Weltuntergang ist. Ja, es ist mühsam, und ja, mitten in der Nacht ist es auch nicht sonderlich prickelnd. Aber ein Kühl-/Gefrierschrank hält seine Innentemperatur bei geschlossenen Türen (!) tatsächlich locker 10 - 12 Stunden, und ganz sicher wenigstens bis zu Morgen. Da hätte man ggfs. auch schnell ein Kabel zum Nachbarn legen können (so der denn Strom hat, es sich also um ein lokales Problem handelt), um wenigstens den Kühlschrank temporär zu versorgen.
Ein Stromnotdienst mitten in der Nacht ist ein teurer Spaß, und da würde ich mich als Vermieter auch weigern, ohne Vorabinfo eine solche Rechnung vorgelegt zu bekommen. Ja, wenn der VM nicht erreichbar ist, kann der Mieter zur Nothilfe greifen, aber eben bitte mit Augenmaß. Der Elektriker am nächsten Tag hätte vollauf genügt, und billiger wäre es auch gewesen.
Vorschlag: Kostenteilung; VM zahlt Reparatur (da ELT-Installation Teil der Mietsache), Mieter bezahlt Aufschlag für Notdienst. Vorausgesetzt natürlich, dass überhaupt ein Defekt vorlag, und nicht nur kopflos ein Notdienst rausgeklingelt wurde, statt mal in den Sicherungskasten zu sehen.
Muss er nicht zahlen weil er ihn nicht bestellt hat und das ist unverschämt von dir ich bestell doch auch keine Sachen auf deine Kosten und so schnell taut kein gefrierschrank ab und 2. Das bissl was du hast ist das echt nicht viel Schaden ich gebe den Vermieter voll und ganz recht
ich frage hier nach einer rechtlichen antwort und nicht nach einer meinung
dann habe ich einen stromnotdienst angerufen und dieser meinte dass am verteiler etwas schlecht verbaut war
Wenn man das so verstehen soll, dass Du mitten in der Nacht einen Notdienst gerufen hast, darfst Du den auch bezahlen.
Gleiches gilt auch für geschäftsübliche Zeiten, denn ein Notfall, bei dem Du tätig werden musstest/durftest, lag hier nicht vor. Öffnet man eine Gefriertruhe nicht, kann der Inhalt bis zu 24 Stunden dort verbleiben, ohne Schaden zu nehmen.