Inkasso sperrt Konto aus heiterem Himmel
Hallo....ich hab nur ne kurze Frage.... und zwar folgendes:
Weil ich meinem alten Stromanbieter die Rechnung nicht mehr zahlen konnte hat er es ans Tesch Inkasso weitergeleitet ...mit denen habe ich reine Ratenzahlung von 50€... die letzten zwei monate war mein Konto leider nich gedeckt und die Rate ging nicht ab.... Nun haben die mir das Konto heute sperren lassen, war sofort bei der Bank und habe mein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, neuen Dauerauftrag eingerichtet und zusätzlich 100€ an Tesch überwiese... als ich minuten später da anrief um diese zu informieren und die Sperre raus zu nehmen da es ja keine böse absicht von mir war und ich ja willens bin zu zahlen, wurde mir nur unfreundlich klar gemacht das ich erst 200€ zusätzlich noch zahlen müsse, ansonsten würde das Konto weiterhin gesperrt bleiben.
zuhause guckte ich dann ausgiebig nach ob ich irgendwo einen Mahn-oder Vollstreckungsbescheid übersehen habe....Nichts!
Dürfen die das so einfach? Und zwecks des Kontos...darf ich, sobald das P konto ab freitag aktiv ist, geld abheben, bzw geht meine Miete dann ab? Ich bin alleinerziehen, 26 und in der ausbildung...
danke für eure Hilfe
4 Antworten
Geh sofort zu einer Schuldenberatung und lass die den Fall regeln.
Wichtig: auf keinen Fall irgend etwas neues an Tesch unterschreiben.
P-Schutzkonto ist schon mal nicht verkehrt.
Diese "200 Euro zusätzlich" kann Tesch sich aber von der Backe putzen - sofern Du da nichts unterschreibst. Das kriegen die nicht.
Aber wie gesagt: nicht allein regeln, Schuldenberatung machen lassen.
Eine Vorpfändung ohne vorliegenden gerichtlichen Titel (den gibt es nur nach 2 gelben Briefen: Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid...) wäre schwer illegal. Die Schuldenberatung sollte daher prüfen, ob so ein Titel vorliegt. Wenn nicht: Strafanzeige wegen des Betrugs und der Nötigung erstatten.
Missbrauch von Kontosperren zum Durchdrücken zusätzlicher Forderungen, Anerkenntnisse oder zu Zahlungen unter der Pfändungsgrenze ist strafbare Erpressung! Gibt es Zeugen für das Telefonat, oder entsprechende Briefe?
Der verlinkte Tipp bezieht sich zwar auf bestimmte, durchweg kriminelle Inkassofirmen, die z.T. sogar ohne Vollstreckungstitel solche Sperren veranlassen, die strafbare Erpressung ist aber grundsätzlich gegeben, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen als empfindlichen Übel zur Durchsetzung nicht rechtmäßiger, fraglicher oder strittiger Forderungen missbraucht werden!
Kontosperren über sogenannte Vorpfändungen bzw. Vorläufiges Zahlungsverbot (§845 ZPO) dienen ausschließlich der Sicherung von Schuldnervermögen und des Gläubigerrangs bei rechtmäßigen Zwangsvollstreckungen.
Und natürlich sollten unter dem Eindruck solcher Kontosperren abgeschlossenen Ratenverträge oder Anerkenntnisse unverzüglich wegen widerrechtlicher Drohung angefochten werden (das zivilrechtliche Gegenstück zu Erpressung/Nötigung, §123 BGB). Ob Kontosperre oder vorgehaltene Pistole: unter illegalen Drohungen unterschriebene Verträge sind nichtig!
Mich wundert in der Tat nur wenig, dass auch Allerweltsinkassos zu Methoden greifen, die eigentlich kennzeichnend für die schwärzesten Schafe der Branche sind.
mit denen habe ich reine Ratenzahlung von 50€
Wenn du kein Geld hast, wieso machst du dann einen Ratenplan mit einem Inkassobüro? Dadurch zahlst du mehr als du müsstest.
die letzten zwei monate war mein Konto leider nich gedeckt und die Rate ging nicht ab....
Damit wäre der Ratenplan ohnehin hinfällig, weil man dir fristlos kündigen kann wegen vertragswidrigem Verhalten.
Dürfen die das so einfach?
Die Kontosperre war hier rechtswidrig. Ohne Titel darf dies nicht erfolgen. Hiergegen solltest du zivil- und strafrechtlich vorgehen.
Na super, die dürfen das.Gut, dass du dich jetzt endlich darum kümmerst, obwohl es mehr Arbeit macht.
Grundsätzlich ist jede Forderung von zusätzlichen oder strittigen Kosten bzw. Anerkenntnissen dafür, oder von Zahlungen (insbes. an der Pfändungsgrenze vorbei) mit einer Kontosperre als Druckmittel als Erpressung strafbar, sogar wenn ein Titel vorhanden ist.
§845 ZPO ist nur zur Sicherung von Vermögen und Gläubigerrang, nicht, um damit andere Forderungen außerhalb des Titels durchzudrücken!
Na super, die dürfen das.
Die Schuld wurde nicht gerichtlich festgestellt also dürfen sie es nicht.
Wie Kevin schreibt, dürfen die das gerade nicht, wenn sie keinen Titel haben. Wenn man sich sicher ist, dass es keinen VB gibt, würde ich A) Vollstreckungserinnerung einreichen. Das ist so etwas wie eine Beschwerde gegen Vollstreckungsmaßnahmen. B) Strafanzeige gegen das Inkasso wegen Betrugs und Nötigung.
Natürlich muss man Ratenzahlungen auch einhalten, alles schön und gut. Aber das gibt dem Inkasso nicht das Recht, einfach massivst gegen geltendes recht zu verstoßen.
Vorab würde ich das Inkasso per Einschreiben auffordern, eine Titelkopie vorzulegen. "Wertes Inkasso. Sie haben offensichtlich eine Vorpfändung ausgesprochen ohne dass mir bekannt wäre, dass es in dieser Sache einen Vollstreckungstitel gibt. Sie möchten mir unverzüglich eine Titelkopie vorlegen, andernfalls werde ich Vollstreckungserinnerung und Strafanzeige erstatten. Sie haben 7 Tage Zeit."