Strom doppelt bezahlen?
Hallo, unser neuer Mietvertrag läuft ab dem 01.03. und am 11.3 wäre die Abnahme der alten Wohnung. Am 01.03. gehen wir gleich den Strom anmelden für die neue Wohnung. Ich habe schriftlich für die alte Wohnung eine Kündigung/Infotmation bei unserem Stromanbieter eingereicht und daraufhin kam ein Schreiben das Angaben fehlen, sprich der Zählerstand und wir sollen diese nach der Wohnungsabnahme einreichen. Das ist mir klar denn ich wollte den Stromanbieter nur informieren. Unser Stromvertrag läuft noch bis zum 31.3. aber da wir ja ab 01.03 in der neuen Wohnung wohnen dürfte der Vertrag nur noch bis zum 28.02 laufen, da ich ja eigentlich rechtzeitig Bescheid gegeben habe. Dadurch das wir erst die Abnahme am 11.3 haben, müssten wir dann doppelt Strom zahlen?
4 Antworten
Wenn in der zwischen Zeit niemand Strom benutzt und es abgemeldet worden ist am 1rsten dann müssen sie nichts zahlen
Joa. Für die neue Wohnung natürlich und für die alte natürlich auch bis zu dem Tag wo ihr abmeldet und den Zählerstand durch gebt.
Für diese elf Tage : Ja ! Aber es fällt ja nichts an - wenn keiner da ist , oder ???
Also keine Mehrkosten ! Man fordert nur für gezogene Energie !
Es sei der Vermieter bestätigt den Zählerstand am 28.02.19 ! Versuchen .
Dadurch das wir erst die Abnahme am 11.3 haben, müssten wir dann doppelt Strom zahlen?
nur dann wenn auch Strom verbraucht wird. Es wohnt dort keiner, ergo kein Verbrauch. Würde mir aber bei Auszug die Zählerstände notieren - mit Bild am Besten.