Streuner (Kater) muss zum Tierarzt. Was gilt es zu beachten?
Seit fast 2 Jahren füttern wir einen Streuner, welcher inzwischen auch bei wohnt. Er scheint sich die Pfote gebrochen zu haben.
Wenn wir ihn zum Tieratzt bringen:
- Wer kommt für die Kosten auf?
- Muss mehr behandelt werden? (Impfung, Kastration, etc.)
- Muss er angemeldet werden? (müssen wir Steuern zahlen?)
6 Antworten
Das ist ja längst kein Streuner mehr. Ihr habt ihn bei euch aufgenommen also müsst ihr selber für ihn aufkommen. Mit allen Rechten und Pflichten.
Unser Tierarzt (Ausland) hat einen besonderen Tarif fuer Strassenkatzen, frag doch auch mal nach? (Wir haben drei Katzen kastrieren lassen, nicht das das was gebracht haette...)
Wenn er jetzt bei euch wohnt ist er euer Kater und ihr müsst für die Kosten aufkommen. Wenn er nur Streuner wäre, und ihr ihn nur füttert, könntet ihr das Tierheim fragen ob es für die Kosten aufkommt. Anmelden braucht ihr ihn nicht Katzen kosten keine Steuer. Es wäre auf jeden Fall sinnvoll ihn direkt kastrieren und impfen zu lassen. Viel Tierärzte lassen sich auch auf Ratenzahlungen ein.
Du musst Dir einmal klar machen, das Du, wenn Du ihn regelmäßig fütterst, vor dem Gesetz als Besitzer gilts
Außerdem betrachtet der "Streuner" Dich als sein Zuhause
Die Behandlung musst also Du zahlen.
Steuern werden in Deutschland z. Zt. noch nicht erhoben
.
- wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch
- Impfungen und Kastration sind sinnvoll ... aber nicht kostenlos
- für Katzen gibt es keine Anmeldung und Steuern