Darf der Tierschutz diese Forderungen im Vertrag stellen?
also wir haben unseren hund ja vom tierschutz..
und wir haben uns den vertrag damals auch alle durchgelesen und zugestimmt.. trotzdem finden wir, dass manche punkte total daneben sind und fragen uns, ob man das überhaupt darf
Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der neue Eigentümer (...) zu folgenden Punkten
bei auftretenden Problemen z.B. Beißen, Entlaufen und Ungehorsam mit dem Tierschutzverein in Verbindung zu tsetzen, um Beratung einzuholen bzw. professionelle hilfe von Tiertrainern, Tierpsychologen in Anspruch zu nehmen.
(...), sondern es auf eigene Kosten kastrieren zu lassen. Eine Kastrationbestätigung ist nach Durchführung der Kastration durch den Tierarzt auszufüllen und an den Tierschutzverein zurückzuschicken.
Der Tierschutzverein behält sich ein Herausgaberecht vor, wenn das Tier nach Ermessen des tierschutzverein nicht mehr bei seinen neuen Besitzern bleiben kann oder soll. Treten solche Umstände ein, hat der Übernehmer das Tier entgeld- und entschädigungslos wieder in den Besitz des Tierschutzvereins zu übergeben.(...) Das Tier darf nicht ohne zustimmung des Tierschutzvereins ins Tierheim verbracht oder an Dritte weitervermittelt werden.
Im Falle des Verstoß gegen die im Vertrag genannten Verpflichtungen erfolgt die entschädigungslose Rückgabe des tieres und eine Vertragsstrfae in Höhe von 500euro.
Dürfen die sowas wirklich alles so in enem Vertrag haben.. wenn die meinen (und man kann ja vieles meinen) das der Hund es aufeinmal nicht mehrt gut hat, dass die den dann einfach wegnehmen dürfen usw?
zudem wurde uns vom Tierarzt gesagt, das der Hund die Grundimpfungen nur einmal und nicht zweimal hat.. kann ich das Geld für die Impfungen noch vom Tierschutzverein verlangen? das ist doch schließlich deren aufgabe, das Tier mit allen Impfungen ect nach Deutschland zu holen oder ggf nachzubessern, oder nicht?
zudem befolgen die ihre eigenen vertragsklauseln nicht mal.. die abgebliche nachkontrolle war immer noch nicht und unsere vermittlerin meldet sich seit wochen auch nicht mehr.
17 Antworten
Hallo Das einige Klauseln dort drin stehen, finde ich richtig. Denn nicht jeder ist gut zu Tieren. Die Impfung muss eigentlich vom Tierheim tragen werden. kommt auf den Vertrag an, was drin steht.
Eigentlich schon aber ich frage mich wie ein Tierarzt es wissen kann . Steht es in seine Papiere das er nicht geimpft ist
ja, hinten, dort wo die impfungen stehen hat er geschaut und da waren nur 2 der 4 klebedinger.. da meinte er der hund bräuchte die impfungen nochmal bzw die 2. impfungen
Ja, das dürfen sie und ich finde es völlig in Ordnung und auch richtig, dass vom Tierschutz weiterhin Kontrolle ausgeübt wird, ob die Vereinbarungen eingehalten werden!
Auch hier gilt, dass die Zustimmung anhand der eigenen Unterschrift noch immer als Vertrags-Bindung.
Andernfalls könnte man ja (wie früher auf dem Viehmarkt), Verträge mit einem Handschlag besiegeln - aber heute kann ja jeder schreiben!
Hier hatten wir das schon mal in einer ähnlichen Variante:
http://www.gutefrage.net/frage/tierschutzvertraege---rechtskraeftig
Die Klauseln sind unwirksam, das sehen auch die Gerichte so. Es gibt nur eine Möglichkeit, derartige Regelungen zur Wirksamkeit zur verhelfen, nämlich indem man keinen Kaufvertrag (wie hier) schließt, sondern einen Überlassungsvertrag.
Ein Gericht hält es wohl noch für zulässig, einen Vertrag dergestalt zu schließen, dass das Tier beim neuen Halter (nicht Eigentümer) untergebracht wird, dieser aber dafür etwas an den Eigentümer zahlt. Aber auch hier spielen andere Gerichte schon nicht mehr mit, da die Zahlungspflicht hier umgekehrt wird und in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen.
Nicht vor 6 Jahre, sondern vor 6 Jahren. Genauso wie meine Antwort. Die ist nämlich - so wie die Frage - 6 Jahre alt.
Diese Punkte sind alle nicht unüblich für solche Verträge und auch rechtens. Wenn ein Tier aus dem Ausland eingeflogen wird, hat es schon genügend Pech gehabt im Leben und der Tierschutz setzt natürlich alles daran, dass es dem Tier so gut geht wie möglich. Tierschutzvereine müssen ausserdem auch extrem auf ihre Kosten achten, da sie vom Staat etc. kein Geld bekommen und sich durch Spenden etc. finanzieren müssen, weshalb es nicht unüblich ist, dass man eine Kastration, Impfungen etc. selbst bezahlen muss. Das ist keine Ware, die du einkaufst nach dem sie fertig hergestellt wurde..
Derartige Verträge sind mitnichten rechtens.
die klauseln stehen bei denen immer drin, war bei mir auch so... das geld wirst du wohl auf keinen fall kriegen.... woran macht dein tierarzt das denn eigentlich fest? wie kommt der zu dieser feststellung meine ich?
selbst wenn so viele klauseln im vertrag stehen, ist jeder tierschutz wohl doch froh, wenn jemand ein tier nimmt. und ich glaube kaum, dass die dir das tier wieder wegnehmen. ist ja auch alles zu deren sicherheit mit den ganzen punkten... so ist das eben. warum hast du das denn nicht alles erfragt bevor du den vertrag unterschriewben hast?
diesen blättchen im buch hinten sind nur einmal und nicht 2 mal drin sagt er.. jedendalls meint er, dass sie nur einmal die beiden impfungen hat, die aber 2 mal gemacht werden müssen
weil es 1 uhr nachts war als das tier ankam und wir alle einfach nur unsere ruhe haben wollten
steht drin, dass nach übergabe keinerlei tierarztkosten übernommen werden.
trotzdem müssen die doch dafür sorgen das das tier richtig geimpft ist, so dürfte dder doch nicht mal nach deutschland gekommen sein, oder?