Darf der Tierschutz diese Forderungen im Vertrag stellen?

17 Antworten

Hallo Das einige Klauseln dort drin stehen, finde ich richtig. Denn nicht jeder ist gut zu Tieren. Die Impfung muss eigentlich vom Tierheim tragen werden. kommt auf den Vertrag an, was drin steht.

Scherina 
Beitragsersteller
 27.05.2013, 14:42

steht drin, dass nach übergabe keinerlei tierarztkosten übernommen werden.

trotzdem müssen die doch dafür sorgen das das tier richtig geimpft ist, so dürfte dder doch nicht mal nach deutschland gekommen sein, oder?

martina30  27.05.2013, 15:51
@Scherina

Eigentlich schon aber ich frage mich wie ein Tierarzt es wissen kann . Steht es in seine Papiere das er nicht geimpft ist

Scherina 
Beitragsersteller
 27.05.2013, 15:59
@martina30

ja, hinten, dort wo die impfungen stehen hat er geschaut und da waren nur 2 der 4 klebedinger.. da meinte er der hund bräuchte die impfungen nochmal bzw die 2. impfungen

Ja, das dürfen sie und ich finde es völlig in Ordnung und auch richtig, dass vom Tierschutz weiterhin Kontrolle ausgeübt wird, ob die Vereinbarungen eingehalten werden!

Auch hier gilt, dass die Zustimmung anhand der eigenen Unterschrift noch immer als Vertrags-Bindung.

Andernfalls könnte man ja (wie früher auf dem Viehmarkt), Verträge mit einem Handschlag besiegeln - aber heute kann ja jeder schreiben!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hier hatten wir das schon mal in einer ähnlichen Variante:

http://www.gutefrage.net/frage/tierschutzvertraege---rechtskraeftig

Die Klauseln sind unwirksam, das sehen auch die Gerichte so. Es gibt nur eine Möglichkeit, derartige Regelungen zur Wirksamkeit zur verhelfen, nämlich indem man keinen Kaufvertrag (wie hier) schließt, sondern einen Überlassungsvertrag.

Ein Gericht hält es wohl noch für zulässig, einen Vertrag dergestalt zu schließen, dass das Tier beim neuen Halter (nicht Eigentümer) untergebracht wird, dieser aber dafür etwas an den Eigentümer zahlt. Aber auch hier spielen andere Gerichte schon nicht mehr mit, da die Zahlungspflicht hier umgekehrt wird und in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander stehen.

Inga1605  24.08.2018, 15:26

Moment mal bitte, das WAR vor 6 Jahre!

Frage

von LadyJacky

vor 6 Jahren

jurafragen  25.08.2018, 18:05
@Inga1605

Nicht vor 6 Jahre, sondern vor 6 Jahren. Genauso wie meine Antwort. Die ist nämlich - so wie die Frage - 6 Jahre alt.

Diese Punkte sind alle nicht unüblich für solche Verträge und auch rechtens. Wenn ein Tier aus dem Ausland eingeflogen wird, hat es schon genügend Pech gehabt im Leben und der Tierschutz setzt natürlich alles daran, dass es dem Tier so gut geht wie möglich. Tierschutzvereine müssen ausserdem auch extrem auf ihre Kosten achten, da sie vom Staat etc. kein Geld bekommen und sich durch Spenden etc. finanzieren müssen, weshalb es nicht unüblich ist, dass man eine Kastration, Impfungen etc. selbst bezahlen muss. Das ist keine Ware, die du einkaufst nach dem sie fertig hergestellt wurde..

jurafragen  27.05.2013, 15:54

Derartige Verträge sind mitnichten rechtens.

die klauseln stehen bei denen immer drin, war bei mir auch so... das geld wirst du wohl auf keinen fall kriegen.... woran macht dein tierarzt das denn eigentlich fest? wie kommt der zu dieser feststellung meine ich?

selbst wenn so viele klauseln im vertrag stehen, ist jeder tierschutz wohl doch froh, wenn jemand ein tier nimmt. und ich glaube kaum, dass die dir das tier wieder wegnehmen. ist ja auch alles zu deren sicherheit mit den ganzen punkten... so ist das eben. warum hast du das denn nicht alles erfragt bevor du den vertrag unterschriewben hast?

Scherina 
Beitragsersteller
 27.05.2013, 14:43

diesen blättchen im buch hinten sind nur einmal und nicht 2 mal drin sagt er.. jedendalls meint er, dass sie nur einmal die beiden impfungen hat, die aber 2 mal gemacht werden müssen

weil es 1 uhr nachts war als das tier ankam und wir alle einfach nur unsere ruhe haben wollten