Streitgespräch legal aufzeichnen - Wie?
Unser Nachbar ist ein cholerischer, rechthaberischer Querulant. Die Lage eskaliert immer mehr und ich befürchte, dass es irgendwann zum Rechtsstreit kommen wird. Schwierig ist auch, dass er die Dinge im Nachhinein immer anders darstellt als es wirklich gewesen ist; Dinge nicht gesagt haben will, oder uns Dinge unterstellt, die ebenfalls falsch sind. Wir sind oft perplex, dass er uns dann als Täter darstellt und sich als Opfer sieht. Deswegen gehen wir ihnen aus dem Weg, wo wir können. Im Reihenhausgarten mit niedrigem Zaun ist es aber schwierig, wenn wir im Garten sind, sie an den Zaun kommen und das Gespräch anfangen. Ich möchte diese Gespräche legal aufzeichnen, damit er die Tatsachen später nicht wieder verdrehen kann und für seine absurden Forderungen (z. B. will er bestimmen wer bei uns auf Terrasse sitzen darf), Beleidigungen (warum hast du dir keinen vernünftigen Mann gesucht, du könntest doch was Besseres kriegen) und Drohungen (dann informiere ich das Finanzamt, wollen doch mal sehen, ob ihr Euer Gewerbe legal betreibt (was es natürlich ist)).
Frage: ist es legal aufzuzeichnen, wenn ich ihm am Anfang des Gesprächs darauf hinweise, dass ich aufzeichne? Und wenn er dann weiterredet, es als Zustimmung zu verstehen ist? Welche anderen Formulierungen wären ggfs. besser?
Danke für Eure Tipps.
10 Antworten
Wenn Du ihm sagst das Du das Gespräch aufzeichnest ist es legal. Die Zustimmung musst Du aber auch aufnehmen um sie beweisen zu können.
Das ist eine schwierige Frage. Ich halte es für legal, denn durch das weiter Reden stimmt er der Aufnahme durch konkludentes Verhalten zu. Die Frage wird aber sein, was passiert, wenn er diese Genehmigung nachträglich entzieht, was meiner Meinung nach jederzeit möglich ist...
Letztlich wird die Aufnahme in einem Strafverfahren verwendet werden können, aber nicht in einem Zivilverfahren...
Ich halte nichts davon.
Wenn ein Nachbar immer Streit macht habe ich z.B. gar nicht mehr mit dem geredet.
Ist es etwas, was vielleicht vor Gericht ausgetragen werden muss, dann muss man
eben auch diesen Schritt gehen.
Es gibt aber auch noch eine andere Möglichkeit sich zu einigen, wovon viele nichts
wissen. Es gibt s.g. Schiedsmänner, die da "eingreifen" können. Fast jeder Ort hat sowas.
Ich habe Dir mal eine Seite dazu rausgesucht, da kannst Du Dich informieren.
Mach Dich einfach mal schlau, wer für Deinen Ort zuständig ist:
Nein, ist es nicht. Gesprächsaufzeichnungen ohne Zustimmung sind rechtswirdrig und die Gegenseite wird sie als Beweismittel anfechten.
Solchen Auseinandersetzungen vermeidet man konsequent, bricht sie sofort ab und verweist auf den Schriftweg:
"Halten sie den Mund. Wenn sie etwas zu sagen haben, machen Sie es schriftlich. Weder ich, mein Frau noch unsere Besucher wollen jemals wieder von Ihnen angesprochen, beleidigt oder gar bedroht werden. Noch einmal, und ich werde eine Unterlassungsklage gegen Sie erwirken. Haben sie verstanden, wie sie sich ab jetzt uns gegenüber zu verhalten haben?"
G imager761
ist es legal aufzuzeichnen, wenn ich ihm am Anfang des Gesprächs darauf hinweise, dass ich aufzeichne?
Ja, das ist es.
Welche anderen Formulierungen wären ggfs. besser?
Ich würde sagen, dass du ein Aufnahmegerät hast und es jetzt einschaltest und dann gleich als erstes aufzeichnen, wie du ihm sagst, dass du das jetzt aufzeichnest.
Ich meine aber sogar, dass du, wenn du dich auf deinem eigenen Grund und Boden befindest jederzeit Audio-Aufnahmen machen kannst ohne von irgendwem die Erlaubnis einholen zu müssen. Ich weiß nur nicht wie es mit der Verwertbarkeit vor Gericht aussieht.
Ich meine aber sogar, dass du, wenn du dich auf deinem eigenen Grund und Boden befindest jederzeit Audio-Aufnahmen machen kannst ohne von irgendwem die Erlaubnis einholen zu müssen.
Nein, das ist falsch, das Recht an eigenem Wort und Bild endet nicht auf fremdem Grund und Boden...