Straßenzulassung von einem Fahrzeug bis 6kmh?

7 Antworten

Nein, das ist nicht möglich. Die Rechtslage ist eindeutig.

Zwar können zulassungsfreie Fahrzeuge zugelassen werden, allerdings nur bestimmte Arten, siehe §3 Abs 3 FZV:

(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.

Die nach Abs 2 ausgenommen Fahrzeuge sind:

a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen im Sinne des § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 2097) in der jeweils geltenden Fassung,

Dein 6km/h-Fahrzeug fällt jedoch unter keinen dieser Punkte - kann es auch garnicht, denn es ist von sämtlichen Regelungen der FZV ausgenommen, somit auch von der Regelung der freiwilligen Zulassung, siehe §1 FZV:

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

Da die FZV auf dein Fahrzeug nicht anzuwenden ist, besteht keinerlei Möglichkeit einer Zulassung nach FZV.

kann dir der tüv beantworten wenn er mag.auf jeden fall brauchst alles wie ein anderes fahrzeug auch,beleuchtung,blinker,hupe,sichere bremsen usw.wird nicht ganz billig da es eine einzelabnahme ist und so ein gutachten kostet

....das wird dir sicherlich der TÜV beantworten können!

Ich habe mal einen Kleinlaster gesehen der als Bank umgebaut war ... der war zugelassen .. .

Da ist die Rechtslage etwas tückisch. Wenn ich die FZV (https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html) richtig interpretiere, gilt folgendes.

  • Die alte 6km/h Regel gilt nicht mehr
  • Es gibt bestimmte Kraftfahrzeuge, die zulassungsfrei sind.
  • Zulassungsfrei bedeutet nicht, dass sie genehmigungsfrei sind. Entweder benötigt man eine Typgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung.
  • Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen ist dann eine KFZ-Haftpflichtversicherung nötig.

Du musst also mit der Bierbank zum TÜV, die müssen die Eignung für die Verkehrssicherheit (kostenpflichtig) bescheinigen. Was sie da an Technik verlangen, kann ich nicht sicher sagen. Ich vermute, zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung, Reflektoren, Hupe, Warnblinker, Sicherungsmöglichkeiten für die Pasagiere.

Bevor man da aber aufrüstet, sollte man erst einen Prüfer aufsuchen und sich vergewissern, dass man überhaupt eine Chance hat - und dann beim gleichen Prüfer die Abnahme machen.

TransalpTom  24.07.2018, 18:30

Das hast Du falsch interpretiert:

Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge bis 6km/h unterliegen nicht dem Zulassungsverfahren.

Siehe §1 FZV:

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__1.html

derLordselbst  25.07.2018, 13:24
@TransalpTom

Das stimmt.

Es sind aber noch weitere Gesetze zu berücksichtigen:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html

"Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis."

Ausgenommen sind nur bestimmte Fahrzeuge, zu denen auf 6 km/h beschränkte Bierbänke nicht gehören.

Damit man mit Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnimmt (wozu man ja verpflichtet ist), muss man ein Fahrzeug haben, dass eine der Führerscheinklassen entspricht, für die man die Berechtigung hat.

Und das führt wiederum dazu, dass man seinen Selbstbau für eine dieser Fahrzeugklassen per Einzel- oder Typgenehmigung einstufen muss. Und die ist nur nach FZV möglich, also nach den dort angebotenen Fahrzeugklassen.

Man kann also nicht einfach mehr mit seinen Leopard II über öffentliche Straßen fahren, indem man das Getriebe auf maximal 6 km/h umbaut und ein 6 km/h Schild draufpappt.