Straße vollgeparkt...dann Feuerwehr kommt nicht vorbei..Befugnis?
Also bei uns in der Straße parken die Leute auf einer Recht ,,engen,, Straße so das man Slalom fahren muss.. d.h. ein Auto kommt knapp vorbei..Zwei oder ein breiteres gar nicht. Nun ist diese Straße aber die Einfahrststraße in die Siedlung..und falls es einen Feuerwehr oder Krankenwagen Einsatzt gibt..Kommt das Auto nicht vorbei...Soo und jetzt zur eigenetlichen Frage...Wozu ist die Feuerwehr dann befugt?? Also wenn die da nicht vorbei kommen und die halbe siedlung abbrennt oder jemand schwer verletzt ist?? Sorry für den Langen Text..würde mich aber mal interessieren :) Danke schonmal
10 Antworten
Wie schon geschrieben wurde, kann bei Gefahr im Verzug ein (falsch( parkendes Auto weggeschoben, weggehoben oder was auch immer werden. Aus größeren Städten kenne ich es so, daß zur Vermeidung solcher Situation regelmäßig Einsatzfahrzeuge auf Bewegungsfahrt gehen (ggf. zusammen mit Polizei), um zu testen, ob sie mit ihrem Fahrzeug noch durch die Straßen kommen. Falschparker werden dann eben von der Polizei aufgeschrieben, ggf. eben abgeschleppt. Sollten die Autos aber nicht im Halte-/Parkverbot stehen und trotzdem kein Durchkommen sein, so muß die Stadtverwaltung tätig werden und dann halt eine Straßenseite mit Halteverbotsschildern versehen, damit die Einsatzfahrzeuge durchkommen.
Die Fahrzeuge können dann abgeschleppt werden,was allerdings recht lange dauert.
Die lassen abschleppen,und zwar ganz flott!Und das dürfen die auch.
Siehe oben:dann schaffen sie sich Platz!
Die Feuerwehr hat das recht bei Notfall das Auto zu entfernen...egal wie!!!
...und der einsatzleiter haftet im dümmsten fall privat, die staatsanwaltschaft lässt sich in solchen fällen viiieeel zeit um "herauszufinden", wie er es hätte machen sollen...
Nehmen wir mal an, es ist wirklich Gefahr im Verzug. Dann wird entweder mit Muskelkraft das Fahrzeug zur Seite gewuchtet oder wenns ganz eilig pressiert - sprich Wohnungsbrand und Person in Wohnung vermutet - könnte es sein, dass das Löschfahrzeug als Ramme verwendet wird.
Solls bei der BF in München schon mal gegeben haben. Ansage Zugführer: "Zufahren". Maschinist: "Aber das ist zu knapp" Zugführer: "Trotzdem zufahren".
Das Cabrio war danach nicht mehr ganz neuwertig, der Fahrer musste zusätzlich zur Strafe die Schäden an seinem Fahrzeug und an dem der Feuerwehr bezahlen. Selbst, denn bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung.
Aber in der Regel kommen die doch nicht mit nem Abschleppwagen an..und wenn das n Notfall ist?? Dann dauert das doch min. noch weitere 10min . ? Oder ???