Wartezeit beim Strafzettel (Politessen)?

6 Antworten

Du schreibst: Es wurde auf dem Gehweg unmittelbar neben einem regulären Parkplatz gehalten.

1.) Auf dem Gehweg hat dein Fahrzeug grundsätzlich nichts zu suchen, es sei denn, dass es durch Verkehrszeichen zugelassen wurde. Also wurde verbotswidrig der Gehweg benutzt.

2.) Du hast nicht gehalten, sondern geparkt. Denn wer sein Fahrzeug verlässt, wenn auch nur für 1 Minute, der parkt.

Der Verweis auf 2 Minuten kann nur dann Berücksichtigung finden, wenn du nicht länger als 3 Minuten hältst. Beim Halten darfst du dein Fahrzeug aber nicht verlassen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wer sich hier wohl "dreist" verhalten hat ? Warum sind immer die Anderen Schuld und nie man selbst?

HabAhnung 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 15:42

Ich finde es sehr dreist so geldgeil und faul zu sein um nicht mal aus dem Auto zu steigen und einen Strafzettel zu schreiben, in der Tat! Es hat sich um einen Notfall gehandelt und ich war gezwungen dort zu parken, da es keine anderen Parkplätze gibt vor meiner Haustür. Was ist daran dreist?

TrudiMeier  13.04.2016, 18:18
@HabAhnung

Und es ist nicht dreist, wissentlich falsch zu parken und sich dann noch beschweren, dass man ´n Strafzettel kriegt? Nochmal: es ist kein Notfall etwas von zu Hause abzuholen und es ist auch kein Grund auf dem Gehweg zu parken, nur weil direkt vor der Haustür kein Parkplatz frei ist. Dann musste halt ein Stück laufen.  Soviel zur Faulheit.....

siggibayr  14.04.2016, 07:42
@HabAhnung

Jetzt schreibt doch einfach mal, was du unter Notfall verstehst, bzw. was dein "Notfall" war. Vielleicht versteht dann der ein oder andere dein Problem ..... (etwas abholen liest sich wie, ich musste eine Kiste Bier holen, sonst wäre ich verdurstet......= Notfall)

PR0LUX  13.04.2016, 14:45

Dein 2. Punkt stimmt nicht ganz wenn man hält, darf man 3 Minuten nicht überschreiten und man darf das Auto auch verlassen. Du darfst nur in kein Gebäude hineingehen selbst wenn man sein Auto aus dem Gebäude sehen kann z.B. bei einer Bäckerei. Man darf sich übrigends auch nicht zuweit von seinem Auto entfernen, aber man darf aussteigen.

siggibayr  13.04.2016, 14:50
@PR0LUX

Jetzt bringst du die Leutchen aber ganz schön durcheinander.

Grundsätzlich ist das Verlassen des Kfz nicht zulässig (Gesetzestext: wer sein Kfz verlässt->parkt). Aber die Rechtsprechung hat das Ganze so aufgeweicht, dass man das Fahrzeug tatsächlich verlassen kann, aber nur so, dass man sofort darauf einwirken kann (mindestens Sichtkontakt).

Jetzt diese Möglichkeit, wann, wie weit weg usw. zu erläutern, wollte ich mir ersparen. Deshalb nur Wiedergabe der gesetzlichen Regelung.

siggibayr  13.04.2016, 15:05
@siggibayr

Habe vergessen den § mit Gesetztestext anzugeben: § 12 Abs. 2 StVO

da gibt es an sich keine Wartezeit. Wenn du falsch geparkt hast, dann ist es egal, wie lang es gedauert hat.

Wenn Politessen warten oder gar versuchen, den Halter ausfindig zu machen, ist das reine Kulanz, aber nicht vorgeschrieben.

Du kannst ihnen schreiben und erklären, warum du da gehalten hast. Aber die müssen deine Begründung nicht akzeptieren.

da darfst du den notfall gerne begründen.

wenn du etwas abholen wolltest zu hause muss das nicht unbedingt ein notfall sein

Etwas zuhause abholen ist kein Notfall. Bezahle das Ding und gut ist. Und wenn du auf dem Gehweg parkst, dann muss die Politesse auch nicht warten, ob du vielleicht schnell wieder wegfährst.


gar nicht. "etwas von zuhause abholen" ist kein notfall.