Strafzettel für abgelaufenen TÜV?
Hallo, ist es eine Ordnungswidrigkeit wenn mein TÜV abgelaufen ist (seit 4 Monaten) und es nur auf dem Parkplatz steht? Will mir nicht in den Sinn. Solange das Auto nicht auf der Straße fährt kann der TÜV doch zehn mal abgelaufen sein oder?
9 Antworten
Die Fahrzeughalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Fahrzeuge innerhalb der vorgeschriebenen Frist geprüft werden. Eine Nichtbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr trotz Zulassung berührt die Vorführpflicht nicht. Entscheidend hierfür ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern die rechtlich zulässige Benutzung. (Urteile: OLG Zweibrücken VM 78, 15 / OLG Koblenz VRS 50, 144, Kammergericht NZV 90, 362). Das bedeutet, das Fahrzeug ist zugelassen und könnte jederzeit im öffentlichen Verkehrsraum benutzt werden. Dann hat der Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Deshalb ist eine Ahndung durch die Polizei auch möglich, wenn das Fahrzeug im nichtöffentlichen Verkehrsraum gesehen wird. Das Betreten eines Privatgrundstückes zur Erforschung einer Ordnungswidrigkeit halte ich aber für sehr denklich. Der Gesetzgeber möchte mit der Vorschrift erreichen, dass Fahrzeuge , die geparkt oder abgestellt wurden, nur dann am Verkehr teilnehmen, wenn sie verkehrssicher sind. Die Verkehrssicherheit wird durch eine gültige Prüfplakette nachgewiesen. Terminüberschreitung um mehr als 2 Monate = 15.- €, mehr als 4 Monate überschritten = 25.- €, mehr als 8 Monate überschritten = 40.-€ + 1 Punkt.
Das kommt darauf an, was für ein Parkplatz das ist.
Die StVZO, die dies regelt, fordert eine Zulassung "zum Verkehr auf öffentlichen Straßen" (§ 16 I StVZO).
Zu den öffentlichen Straßen gehören alle Verkehrsflächen, die der Öffentlichkeit frei zur Benutzung zur Verfügung stehen. Das könne auch private Wege und Parkplätze sein.
Ein Supermarktparkplatz zum Beispiel gehört zu den öffentlichen Straßen, auch wenn es sich um Privatgrund handelt. Ein privater Stellplatz neben einem Wohnhaus hingegen normalerweise nicht, weil hier üblicherweise nur die Bewohner und Besucher des Hauses parken sollen/dürfen. Je nach Größe und Anlage kann aber auch hier in einigen Fällen öffentlicher Straßenraum vorliegen.
Und wo ist der Widerspruch zu meiner Aussage?
Supermarktparkplätze sind private Grundstücke und zählen dennoch zu den öffentlichen Straßen im Sinne der StVZO.
wenn es mit abgelaufenem TÜV auf einem öffentichen Parkplatz steht, reicht das aus, dazu braucht das Fahrzeug nicht zu fahren.
Das ist egal wo das Auto steht, auch auf privatem Grund ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Nein das ist nicht so. Aber wenn du den Wagen auf einen privat Parkplatz ohne Kennzeichen stellst dann können sie nichts machen. Genau genommen dürften sie sogar auf ein privatgelände gehen und dir dort auch einen Strafzettel geben wenn der TÜV abgelaufen ist. Also Kennzeichen runter machen. Und wenn du schon einen Strafzettel hast, dann abmelden und die abmeldebescheinigung vorzeigen.
Und man must trotz dem zum TÜV auch wen man das abmeldet ist dann mit viel mehr Arbeit verbunden
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR vier bis acht Monaten 25,- EUR mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung: Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt
Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR
so steht im Gesetz wortwörtlich
nee - stimmt so nicht. Es gibt öffentliche und private Parkplätze. Dann gibt es private Parkplätze mit vorwiegend "öffentlichen Charakter". Lezteres wären die berühmten McDonald oder Lidl-Parkplätze....
Erst wenn Parklätze verkehrsausschließende Maßnahmen wie Schranken/Zäune haben, oder/und nur einen bestimmten Personenkreis zugänglich sind - dann sind es "echte" private Parkplätze.