Strafverfolgung im Internet über Email (Identitätsdiebstahl)
Guten Tag liebe Community, ich habe mir mal ein paar Gedanken gemacht und mit Googeln leider keine Antwort gefunden:
Letztes Jahr war meine Email auch vom großen Identitätsdiebstahl-Skandal betroffen. Auf der Seite vom BSI konnte man das ja auch testen. Angenommen Cyberkriminelle haben damit Unfug getrieben und meine Email taucht irgendwann, irgendwo auf und wird zurückverfolgt. Im Börse bz Fall wurden die Verdächtigen auch über Ihre Email Adressen zurückverfolgt (bzw. den IPs hinter den Emails). Wie ist denn das Rechtlich einzuordnen. Braucht man immer eine IP Adresse? Es gibt ja auch Email Adressen bei denen man sich mit Adresse und co anmeldet? Es Besteht ja aber auch immer die Möglichkeit, dass der wahre Besitzer eine Mailadresse nicht der einzige ist, welcher darauf Zugriff hat?! IP Adressen werden ja nur 7 Tage gespeichert? Kann man dann den "Besitzer" der Email verantwortlich machen? Solche eine Zurückverfolgung über die Email Adresse reicht doch maximal als Verdacht, oder wäre das auch schon "Beweiskräftig"?
Kennt sich damit jemand aus?
Es ist nicht so, dass ich jetzt Angst hätte, aber das war einfach so ein Gedankenspiel von mir, welches mit Interessieren würde.
Vielen Dank für eure Antworten.
LG Markus
5 Antworten
Braucht man immer eine IP Adresse?
Ohne IP-Adressen würde das komplette Internet nicht funktionieren.
Es gibt ja auch Email Adressen bei denen man sich mit Adresse und co anmeldet?
Ja. Dabei wird jedoch immer auch die IP-Adresse übertragen.
Kann man dann den "Besitzer" der Email verantwortlich machen?
Für was soll man ihn verantwortlich machen?
Es hängt immer von der Schwere des Sachverhaltes ab, der angelastet wird. Aber wenn die so ist, daß der Datenschutz geringwertiger Eingeschätzt wird, kann man sich natürlich auch an den E-Mail-Dienst-Anbieter wenden und die Herausgabe der Registrierungsdaten verlangen. Bei den Anbietern, bei denen sich jeder kostenlos anmelden kann, ist das natürlich noch kein Beweis für die Identität. Aber in der Regel ruft man ja seine E-Mail-Konten regelmäßig ab. Und jedesmal hinterläßt man seine aktuelle IP-Adresse. Also man kann einem da schon einiges Nachweisen oder Personen ermitteln, wenn es wirklich so wichtig ist, daß es das Gesetz auch zuläßt.
naja, wenn du ein E-Mail-Konto hast, hast du auch die Verantwortung dafür. Du mußt sicherstellen, daß kein fremder darauf zugriff hat. Die Beweislast geht immer von dem aus, der ein Argument vorträgt. Also ein schweres Verbrechen wird begangen, z.B. ein Mensch entführt und per E-Mail kommt ein Erpressungsschreiben, daß der Entführte getötet wird, wenn nicht ein großer Geldbetrag übergeben wird. Dann wird man erst einmal dir nachweisen müssen, daß dies von einem E-Mail-Konto kommt, an dem du die Nutzungsmacht hast. Wenn du nun sagst, daß es trotzdem ein anderer war, liegt es nun an dir, dies zu beweisen. Aber meistens kann man es doch relativ leicht überprüfen. Die E-Mails haben ja auch irgendwelche Metadaten, anhand derer man zwar nicht automatisch den Täter ermitteln kann, aber feststellen kann, ob sie zum Tatverdächtigen passen.
IP-Adressen werden tatsächlich meistens länger gespeichert als nur 7 Tage. Diese Zahl geistert durchs Internet, weil es mal ein Urteil gab, das eine Speicherung von 7 Tagen als zulässig ansah. Tatsächlich gehts aber um 7 Tage nach dem Abrechnungszeitraum und de facto wird wahrscheinlich oft länger gespeichert. Inwieweit die Strafverfolgungsbehörden auf solche Daten zurückgreifen, wird vermutlich weit überschätzt. Man könnte sehr vielen Straftaten auf die Schliche kommen, wenn man das konsequent ausnutzen würde. Ich nehme aber an, dass nur ein Bruchteil tatsächlich verfolgt wird. Bei einer Straftat ist die E-Mail-Adresse völlig unerheblich, denn die kann problemlos gefälscht werden. Wenn überhaupt eine Straftat vorliegt, dann ist die IP-Adresse das, was relevant ist. Wenn man die IP aber verschleiern möchte, dann ist das auch problemlos möglich. Wenn es nicht gerade um Kinderstreiche geht, dann helfen weder E-Mail-Adresse noch eine IP-Adresse, die irgendwo ins Nirvana führt. Im Falle des SPD-Politikers, der vermeintlich legales Bildmaterial bestellt hat, konnte man allerdings mithilfe der IP und anderen Daten (man hinterläßt ja auch einen Fingerabruck des verwendeten Browsers und Betriebssystems) nachweisen, was er heruntergeladen hat. Auch beim illegalen Laden von Filmen oder Musik muss man damit rechnen, dass man erwischt wird. Nicht aber, wenn Profis mit einem gehackten E-Mail-Account Schindluder treiben. Denen kommt man so nie auf die Schliche.
In den Fällen ging es eigentlich weniger um die Emailadresse als vielmehr um weitere Accounts bei Ebay, Amazon etc. Sehr viele Menschen nutzen überall das gleiche Passwort. Wenn man also das Passwort für den Mail Account kennt, hat man oft auch Zugriff auf Ebay, Amazon etc. Diese Information vom BSI ist mehr ein Hinweis gewesen, das es möglich sein könnte das sich unbefugte auch Zugriff auf andere Accounts verschafft haben könnten!
Der Mail Account war für diese Leute nur Mittel zum Zweck. Den Mailaccount haben die nicht missbraucht um Emails zu versenden, sondern um sich Passwörter (Passwort vergessen Funktion) zu zusenden und dann diese Accounts zu missbrauchen!
Das Instrument der Emailrückverfolgung wird nur dann rechtlich angewandt wenn Leben auf dem Spiel steht oder bereits verloren ging. Und bei Sexualstrafttaten.
Es gibt Ausnahmen zB wenn hohe Summen im Spiel sind.
Im Fall Börse bz ging es doch um Urheberrechtsverletzungen und weder um Sexualstraftaten noch ging es um Leben.....
Ok, das klingt logisch, ABER: nur weil in den Mail Logs eine IP gefunden wurde, mit der auch nahezu gleichzeitig eine Straftat (egal welche schwere ) begangen wurde, ist das doch kein kein Beweis, dass wenn sich der Besitzer Monate später anmeldet, auch diese Straftat begangen hat? Genau dass ist eigentlich die Kernfrage.