Ist dox/docs eine Straftat?

3 Antworten

Strafbarkeit ergibt sich bei Schädigungsabsicht aus § 42 Abs. 2 BDSG.

RA Chan-jo Jun

Die IP wirst du nicht finden, aber wenn du die Daten, die eh im Internet sind, nochmal gesammelt einstellst, ist das nicht strafbar.

Die Daten sind öffentlich zugänglich, und somit nutzbar. Das wäre ungefähr so, als wenn die Person im Telefonbuch steht, und du die nochmals veröffentlichst.

Strafbar ist das bei Personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind: Beziehungsstatus, Anzahl der Kinder, Schulden bei der Bank, Krankheiten und sowas..

Die Daten sind ja irgendwie ins Netz gekommen. Entweder zb durch eine Telefonbucheintrag, oder meist halt dadurch, das die Person die selbst einstellt.

Ja ist es. Es wollen einfach nicht alle Leute im Internet auftauchen. Dagegen kann man sogar widersprechen.

tehcija 
Beitragsersteller
 08.01.2015, 15:31

Darf man es den Opfer schicken?