Strafe nach Hausfriedensbruch mit 21 unter Alkohol?

4 Antworten

Welche Strafe wird mich erwarten?

Das hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann daher hier nicht zuverlässig vorhergesagt werden.

Der Strafrahmen beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Wenn du bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten bist, schließe ich eine Freiheitsstrafe aus.

Ansonsten hängt es wie gesagt von verschiedenen Faktoren ab. Möglich wären z.B.:

  • Geldstrafe (bei "normalen" Umständen grob geschätzt 1 Monatsgehalt)
  • Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (Arbeitsleistung, Geldzahlung). Klingt vielleicht auch erstmal wie eine Strafe, aber es gibt einen entscheidenden Unterschied. Die Einstellung gegen Auflage ist eben eine Verfahrenseinstellung und keine Strafe. Das bedeutet, du würdest nicht verurteilt und da keine Strafe erteilt wurde, erfolgt auch kein Eintrag in das Zentralregister. Du bleibst also ohne Vorstrafe.
  • Einstellung wegen fehlenden Strafantrages (der ist unbedingte Prozessvoraussetzung)

Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder aus Mangel an Beweisen halte ich für eher unwahrscheinlich.

Strafe nach Hausfriedensbruch mit 21 unter Alkohol?

Die selbe wie ohne Alkohol. Es ist ein Irrglaube, Alkohol würde zu einer minderen Strafe führen. In den Fällen, wo auf verminderte Unzurechnungsfähigkeit wegen Alkoholgenusses erkannt wird, wirst du dann eben noch bestraft, weil du dich vorsätzlich zugedröhnt hast. Unter dem Strich egal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn Du nicht gerade Campino heißt, wird das vermutlich eine Anzeige nach sich ziehen.

Du bist außerdem nach allgemeinem Strafrecht zu behandeln. Vermutlich wird die Sache mit einem Strafbefehl zu Ende gehen.

Strafgesetzbuch (StGB) § 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.