Strafe bei Ausschank?

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Eventuell auch an die GEMA denken (wegen DJ und Musik):

Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen
möchte, muss vorab eine Lizenz bei der GEMA einholen. Was in dem
Zusammenhang als öffentlich gilt, klärt das Urheberrechtsgesetz (UrhG §
15, Abschnitt 3). Zusammengefasst heißt es hier, dass jede Situation
öffentlich ist, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören, es
sei denn, die Personen sind alle miteinander befreundet oder verwandt.
Eine Party mit Freunden und Familie ist demnach privat. Ein Betriebsfest
oder eine Vereinsfeier sind es nicht. 

Deine Veranstaltung könnte einem Betriebsfest zugerechnet werden.

Da müßtest du schon den Superbullen treffen, der sich im Steuer- und Gewerberecht auskennt. Bei deiner Preisvorstellung kann man auch nicht von einer Gewinnabsicht ausgehen.

Mach das anders, verkaufe das Bier nicht direkt. Sondern verkaufe Marken, die die Leute gegen Bier etc.wieder eintauschen können. Macht bei uns ne Garzenkneipe schon seit gut 10 Jahren so. Ob das nun legal ist und was bringt, keine Ahnung, dort gab es aber noch nie Probleme.

Messkreisfehler  11.10.2016, 22:11

Das ändert rein gar nichts an der Sachlage. Ob ich das Bier mit Marken, mit Geld oder kleinen rosa Gummischweinchen kaufe tut da nichts zur Sache. Die Gartenkneipe hatte dann bisher einfach "Glück"...

Wiegald1103  11.10.2016, 22:17
@Messkreisfehler

Was mir dazu einfällt, dort gibt es ganze Flaschen, also kein direkter Ausschank. Obwohl, Schnaps gibt es aber im Glas. Keine Ahnung. Die stellen sich aber auch nicht als öffentliche Kneipe dar. Soll wohl mehr so was wie ein Klub sein. 

Kenne da zum Beispiel auch Jugendklubs, dort gibt es auch Ausschank und ich kann mich nicht daran erinnern, dass die dafür ein Erlaubnis brauchten.

Snapart 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 22:18
@Wiegald1103

Es ist ja nur für ein paar Stunden im Wohnheim, wird schon nicht so schlimm sein, oder?

Snapart 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 21:57

Mhh gute Idee, danke.
Wird bei uns aus verschiedenen Gründen nicht einfach, aber ich werde es mal in Betracht ziehen.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Snapart 
Beitragsersteller
 11.10.2016, 22:04

Oh ha, und abgesehen von den Steuern? Gibt es bezüglich Ausschank entwas?


Messkreisfehler  11.10.2016, 22:10
@Snapart

Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.