Strafe bei Ausschank?
Um es kurz zu erklären:
Wir wollen in zwei Wochen eine Vorglüh-Feier für ein paar Studentenkollegen (ca. 50-70) veranstalten, im Partyraum unseres Studentenheimes. Dort soll es Bier für 1€ geben und ein DJ legt auf. Anschließend gehen alle auf die eigentliche Veranstaltung des Abends.
Ja ich weiß ich sollte anmelden und ne Genehmigung haben :/
Nun meine Frage, was kostet es mich, wenn die Polizei vorbei schaut und sieht dass ich Alkohol in Bechern verkaufe?
Danke
4 Antworten
Eventuell auch an die GEMA denken (wegen DJ und Musik):
Wer in Deutschland in der Öffentlichkeit Musik abspielen oder aufführen
möchte, muss vorab eine Lizenz bei der GEMA einholen. Was in dem
Zusammenhang als öffentlich gilt, klärt das Urheberrechtsgesetz (UrhG §
15, Abschnitt 3). Zusammengefasst heißt es hier, dass jede Situation
öffentlich ist, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören, es
sei denn, die Personen sind alle miteinander befreundet oder verwandt.
Eine Party mit Freunden und Familie ist demnach privat. Ein Betriebsfest
oder eine Vereinsfeier sind es nicht.
Deine Veranstaltung könnte einem Betriebsfest zugerechnet werden.
Da müßtest du schon den Superbullen treffen, der sich im Steuer- und Gewerberecht auskennt. Bei deiner Preisvorstellung kann man auch nicht von einer Gewinnabsicht ausgehen.
Mach das anders, verkaufe das Bier nicht direkt. Sondern verkaufe Marken, die die Leute gegen Bier etc.wieder eintauschen können. Macht bei uns ne Garzenkneipe schon seit gut 10 Jahren so. Ob das nun legal ist und was bringt, keine Ahnung, dort gab es aber noch nie Probleme.
Was mir dazu einfällt, dort gibt es ganze Flaschen, also kein direkter Ausschank. Obwohl, Schnaps gibt es aber im Glas. Keine Ahnung. Die stellen sich aber auch nicht als öffentliche Kneipe dar. Soll wohl mehr so was wie ein Klub sein.
Kenne da zum Beispiel auch Jugendklubs, dort gibt es auch Ausschank und ich kann mich nicht daran erinnern, dass die dafür ein Erlaubnis brauchten.
Es ist ja nur für ein paar Stunden im Wohnheim, wird schon nicht so schlimm sein, oder?
Mhh gute Idee, danke.
Wird bei uns aus verschiedenen Gründen nicht einfach, aber ich werde es mal in Betracht ziehen.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Oh ha, und abgesehen von den Steuern? Gibt es bezüglich Ausschank entwas?
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Mhh, okay danke.
Das ändert rein gar nichts an der Sachlage. Ob ich das Bier mit Marken, mit Geld oder kleinen rosa Gummischweinchen kaufe tut da nichts zur Sache. Die Gartenkneipe hatte dann bisher einfach "Glück"...