Strafe für unzulässigen Hinterradreifen am Motorrad?
Hallo:) Ich habe mir neue Reifen (die BT45[100/80-17 / 120/80-17]) für meine Honda CBR 125 jc34 bestellt und der hintere Reifen ist schon angekommen. Ich würde ihn gerne montieren, da ich morgen nicht so viel Zeit habe und nicht warten kann!!! Wann der vordere ankommt weiß ich noch nicht. Man braucht ja, da die Reifen größer sind, eine Unbedenklichkeits Bescheinigung von Bridgestone...diese ist aber nur gültig, wenn ich beide drauf ziehe. Also wenn ich nur hinten drauf habe ist sie nicht gültig und da der Reifen ein 120er ist, ist er nicht eingetragen im Fahrzeugschein und somit erlischt die ABE für das Motorrad! Was passiert jetzt,wenn ich trotzdem mit dem Hinteren fahre und erwischt werde also angehalten werde??? Beim Busgeldkatalog habe ich Unzulässige Mischbereifung angegeben und man muss 50€ Strafe zahlen...das kann ich mir aber nicht vorstellen...wenn man auch schon für abgefahrene Reifen 1Punkt bekommt muss das doch auch einen geben!? Bin auch noch in der Probezeit.
Danke wenn ihr mit weiterhelfen wollt!:)
2 Antworten
Die Strafe für falsche Reifengrößen richtet sich nach §36 StVZO und kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem ob du nur kontrolliert wurdest, auffällig warst z.B. durch Gefährdung von sich und anderen oder gar ob dadurch ein Unfall verursacht wurde. (und es darauf zurückzuführen ist...) Nach dem Bußgeldkatalog §36 StVZO kann man einfach googeln. (Motorräder mit einer Ausnahme bei den 25 km/h Mofas sind den anderen Fahrzeugen gleichgestellt)
Da dein Fahrzeug dann tatsächlich keine Betriebserlaubnis mehr hat, darfst du auf jeden Fall nicht mehr weiterfahren. Aber schau nochmal nach ob du die Reifengröße nicht aufziehen darfst. Die Marke ist egal, Mischbereifungsfehler auf einer Achse gibt es hier ja nicht.
Deine Angabe zur gekauften Reifenbeschreibung reicht nicht für die endgültige Bewertung. Ist der jetzt von der Breite oder vom Niederquerschnitt nicht eingetragen, bei einer 125er dürfte die Höchstgeschwindigkeit kaum eine Rolle spielen.
Sei vorsichtig beim Kauf von Reifen mit nicht eingetragener Größe. Da sich die Eigenschaften beim Fahren ändern kann es durchaus sein, dass solche Reifen nicht genehmigungsfähig sind für deine Motorradklasse und du den nicht eingetragen bekommst, bzw. nur mit teurem Gutachten.
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Hier ein Link für Katalog Probezeit, das war verdammt viel zu lesen, ich hab es nur überflogen
http://www.bussgeldkatalog.de/b-verstoss/
Scheint aber ein recht guter Ratgeber zu sein.
das müsste so richtig sein. ich kann den Katalog nicht auswendig. Du hast den Teil mit dem Führerschein auf Probe gelesen. Das halte ich bei dem Bussgeld auch für deutlich wichtiger.
Das Problem ist tatsächlich dass es verklausoliert ist. Mir wäre auch lieber wenn da stehen würde pro Reifen 50 Euro. Soweit ich das weiss bringt dir die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone allerdings auch etwas, wenn du den Reifen eintragen willst. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das Aufziehen für einen Prüfernicht eine so starke Veränderung des Fahrverhaltens nach sich zieht, dass es nicht machbar ist. Das ist bei jedem Reifentyp und jedem Krad immer anders.
Aber warum kaufst du auch son Reifen :)
Frag doch einfach am Montag in deiner Werkstatt nach. Weiter reicht mein Wissen einfach nicht.
Hm das weiß ich auch nicht, wie das dann ist mit der Bescheinigung, und ob pro Reifen und so:/ Nun habe ich noch im Internet gelesen, dass Fahren ohne ABE nicht nur 50€ kostet, sondern 50€ und drei Punkte mit sich zieht!! Das wäre ja ein großer Unterschied.
Egal, eigentlich hat sich das Thema eh erledigt, ich ziehe einfach beide drauf und fertig. Je nachdem, wann vorne ankommt:,D
Wäre trotzdem interessant gewesen, aber da extra an zurufen habe ich auch keine Lust zu😇
Ich kaufe die Reifen, weil es laut seeehr vieler Aussagen und Bekannten der beste Reifen für eine 125er ist und dieser Reifen ist wirklich sehr beliebt...er hat sehr gute Fahreigenschaften. Außerdem ist er breiter und sieht dann etwas besser aus auf der cbr jc34. Ich weiß.....dünnere Reifen sind eigendlich auch sehr vorteilhaft:) aber ich probiere die mal aus.
Zu den Fahreigenschaften bzw. dem Fahrwerk...ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich mit 80er vorne und 120er hinten stark verändern, aber ich weiß es natürlich nicht. Bei 100 und 120 soll auch alles so wie vorher sein, außer dass man durch ihn mehr Schräglage fahren kann:D
3 Punkte gibts für diese Owis nicht. Das war viel früher, wo es noch mehr Punkte gab.
Okay danke
Hallo.
Punkte bei BF (Probezeit ab 60,--€ Bußgeld.) + Gebühren.
Hallo wie meinen Sie das jetzt? Also das mit den ab 60€ Strafe Probezeitverlängerung wusste ich schon, hatte ich nur vergessen danke für die Erinnerung:)
Aber was meinen Sie mit Punkten bei Flensburg? Wissen Sie dass, wenn man dann mit dem falschen Reifen fährt, man Punkte bekommt oder wie?? So wie ich das nun gedeutet hatte, würde die ABE erlöschen und es 50€ kosten.....
Bis 59,99 gibt es keine Punkte also 55,--E, ab 60,--€ Punkte.
Jaa ich weiß aber ich weiß halt noch nicht die genaue Strafe dafür es ist nur eine Vermutung und mein Reifen der in 1-3 Tagen ankommen sollte ist nun nach 6 Tagen auch noch nicht da......ich kann mich dafür bei dem Kundenfreundlichen reifentiefpreis/md tuning com bedanken!!!-.- (nicht zu empflehlen!)
Hallo vielen Dank für die Antwort!! Sie/du hast dir sehr viel Mühe gegeben:) also eingetragen ist vorne 80/80-17 und hinten 100/80-17 und die neuen Angaben habe ich ja geschrieben:) und in der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone steht, dass die abe nur erhalten bleibt, wenn man den vorderen und den hinteren drauf zieht. Und ich frage mich, mit welchen Strafen ich zu rechnen habe, wenn ich nur hinten drauf ziehe. Also die Abe wäre ja dann erloschen. Hier etwas aus dem Strafenkatalog:
§ 69 StVZO zufolge handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Fahrzeug trotz nicht vorhandener Erlaubnis in Betrieb genommen oder dies angeordnet wurde. War letzteres der Fall und die Sicherheit im Straßenverkehr wurde dadurch zusätzlich gefährdet, so kann es bereits um ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro gehen. Bei einem LKW oder Omnibus steigt das Bußgeld sogar auf 270 Euro an. In beiden Fällen gibt es außerdem einen Punkt in Flensburg.
Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz. Wenn Sie einen LKW oder Bus nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis trotzdem im Straßenverkehr geführt haben und von der Polizei überführt wurden, müssen Sie sogar mit 180 Euro und einem Punkt rechnen.
----> also man müsste mit Gefährdung (mit dem Reifen hinten) 50€-135€ bezahlen und würde einen Punkt d.h. (in der Probezeit)Probezeitverlängerung bekommen. Ohne Gefährdung das gleiche nur ohne Punkt oder? Aber bei mir wäre das ja dann der zweite Absatz, das ohne abe, weil ich habe ja dann keine weil sie erlischt . Wenn ich mich jetzt nicht täusche nur 50€ Strafe für mich im Falle der Fälle oder? (Außer ich mache einen Unfall/Gefährdung)