Strafe für Schuleschwänzen?
Hi,
meine Tochter war im Gymnasium und hatte eine schwierige Phase, in der sie auch Schule geschwänzt hat (3 Wochen hintereinander). Nun habe ich einen Anruf vom Direktor bekommen, in der erwähnt wurde, dass eine Strafanzeige ansteht. Jetzt würde ich gerne wissen was da auf sie zu kommen könnte bzw. wo ich den Artikel im Gesetzbuch finden kann wie man bestraft werden kann?
10 Antworten
Wohl keine Strafanzeige, sondern eine Ordnungswidrigkeitsanzeige. Und diese richtet sich auch nicht gegen die Schülerin, sondern gegen die Erziehungsberechtigten als Verantwortliche. Rechtsgrundlage ist das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes.
Vorliegend wird also ein Verstoß gegen § 72 Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 Schulgesetz für Baden-Württemberg geltend gemacht. Pro Fehltag ist laut Internet ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 300 Euro möglich:
Das kennne ich war 3 Wochen krank als Strafe müsste ich damals 150 EURO an die stadt zahlen
Waren diese 3 Wochen bei dir entschuldigt oder nicht?
Sehr geehrter Fragesteller.
Bitte teilen Sie mir einmal ergänzend mit, wegen welcher Tat eine Strafanzeige in Aussicht gestellt wurde.
Der Text klingt nach einer Schülerfrage.
Normalerweise wird schriftlich und nicht telefonisch benachrichtigt. Also muss davor schon etwas gelaufen sein
Je nach Bundesland läuft das Verfahren in Etappen ab. Zunächst wird natürlich der Erziehungsberechtigte aufgefordert zum Gespräch zu kommen.
Zumindestens wird eine Anhörung angeordnet, bevor die Versäumnisanzeige an die Bezirksregierung weitergeleitet wird.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.
Schulrecht ist Landesrecht. In NRW rechtliche Grundlage: § 126 Abs. 1 Nr. 1,4 und 5 Schulgesetz NRW und § 35 OwiG, Bußgeld beträgt bis 1000 Euro.
Fs ist die Tochter
Du bist verpflichtet, dein Kind zur Schule zu schicken, in Deutschland herrscht Schulpflicht. Wer sich nicht dran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird bestraft. Kinder können entsprechend auch mit der Polizei in die Schule gebracht werden, wenn sich das häuft... .
Wusstest du das, dass deine Tochter Schule geschwänzt hat? Wenn ich du gewesen wäre, hätte ich ihr eine Entschuldigung geschrieben, um das zu umgehen... . Im Übrigen kann man sich auch aus psychischen Gründen krank schreiben lassen, wenn man deswegen nicht schulfähig ist.
Die Bussgeldinfo hat dir ja "die Pest" schon geschickt... .
;o) ... , durchaus denkbar, da ein BWL-Studium bevor steht... .
Fs ist die Tochter