Wenn man unter falschem Namen in ein Hotel eincheckt, aber alles bar bezahlt, kann man dann dennoch straf- oder zivilrechtlich belangt werden wenn es auffliegt?
Z.b. wegen eines Betrugsversuches
7 Antworten
Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz, Bussgeld bis 1.000 Euro möglich. Dazu kommt das Du dich des Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar machen würdest, wenn Du den deines "Cousins" vorlegst, und dieser gleich mit, wenn er das geduldet hat.
§ 281 StGB Mißbrauch von Ausweispapieren(1) 1Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Das ist höchstens ein Meldeverstoß, also mutmaßlich eine Ordnungswidrigkeit. Ein gutes Hotel läßt sich aber bestimmt deinen Ausweis zeigen und lehnt es ab, dich zu bewirten, wenn du zuvor über deine Identität gelogen hast.
Wer in ein Hotel eincheckt, der muss sich ausweisen koennen.
Spaetestens wenn der Name des Gastes nicht mit dem Namen der Kreditkarte uebereinstimmt, gehen bei jedem halbwegs nuechternen Rezeptionisten die Alarmglocken an. Die Karte koennte ja gestohlen sein.
Und spaetestens hier muenden wir in eine Straftat.
Nochwas: Falls Du mit einer Nutte die schnelle Liebe suchst, bist Du als Gast auch hier zur Wahrheit verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich das Hotel zum Schutz Deiner Daten und darf diese nicht an Dritte herausgeben - ausser auf richerliche Anordnung bei einer Straftat.
Wenn du alles bezahlst und dies auch schon von Anfang an vorhattest, kann es kein Betrug sein (auch kein versuchter).
Wo siehst du denn hier eine "Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen" bzw. das Vermögen eines anderen zu beschaedigen?
Der Hotelier hat Hausrecht und damit Recht und Pflicht, die wahre Identitaet der Personen zu kennen, die in seinem Hause verweilen.
Wer die Identitaet absichtlich und wissentlich falsch angibt, der begeht Betrug.
Kannst du mir bitte die Frage bezueglich des Vermoegensvorteils bzw. der Vermoegensschaedigung noch beantworten? Schliesslich sind das die wesentlichen Tatmerkmale bei Betrug (StGB § 263). Wenn diese aber fehlen, kann es kein Betrug sein.
- Es ist Einmietbetrug. Wer sich in einem Hotel einmietet, der muss die wahre Identitaet angeben.
- Es ist reine Vorsichtsmassnahme. Es waere nicht das erste Mal, dass sich jemand mit falschem Namen einmietet, dann im Hotel Straftaten begeht - von Zechprellerei fuer Extras wie Barbesuch bis hin zum Mord. Wer bei seiner Identitaet luegt, der begeht eine Straftat.
Hier bestand aber doch nie die Absicht, sich einen Vermoegensvorteil zu verschaffen. Es bestand von Anfang an die Absicht, den vereinbarten Preis zu zahlen. Somit kann der Straftatbestand des Betrugs gar nicht erfuellt sein. Auch kann es sich aus den gleichen Gruenden nicht um einen Einmietbetrug handeln.
Anders waere es nur, wenn man ihm nachweisen koennte, dass er sich durch die Angabe falscher persoenlicher Daten die Moeglichkeit verschaffen wollte, sich oder einem Dritten einen Vermoegensvorteil zu Lasten des Hotels oder eines Drittenzu verschaffen. Das ist hier aber doch gar nicht der Fall. Er hatte nie die Absicht, irgend etwas nicht zu bezahlen.
Identitätsbetrug?
Es gibt keinen Identitätsbetrug. Es kann höchstens "Nachstellung" sein, § 238 StGB.
Gibt es im Strafgesetzbuch nicht.
Betrug setzt aber immer auch eine Vermoegensschaedigung oder zumindest die Absicht einer Vermoegensschaedigung voraus. Die ist in dem von dir gefragten Fall aber gerade nicht gegeben.
Wieso sollte das ein Betrug sein?
Probleme gibts eben nur, wenn man einen Identitäsnachweis erbringen muss. Denn diesen muss man dann zwangsweise auch fälschen.
Das ist definitiv Betrug!!!!!!!
Im gerinsten Fall fliegt man aus dem Hotel raus. Wenn allerdings die Polzei gerufen wird, hat man definitiv eine Strafanzeige am Hals!!!!
Das ist definitiv Betrug!!!!!!!
Betrug ist es auf keinen Fall weil es hier an den wesentlichen Merkmalen dafuer mangelt (Bereicherungsabsicht, Vermoegensschaedigungsabsicht).
Es kann sich allerdings um einen Verstoss gegen BMG § 29 Abs. 2 Satz 1 handeln (muss aber nicht), also um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bussgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann (in der Praxis aber - wenn ueberhaupt - im Normalfall nur mit ein paar Euro geahndet wird).
oder den des cousins zeigen
Das ist so kein Problem. Außer du würdest dadurch etwas verheimlichen und somit einen Vertrag mit dem Hotel erlangen, den das Hotel so mit dir nicht abgeschlossen hätte, hättest du deinen eigenen Ausweis hergezeigt.
Probleme könntest du erhalten, wenn deinem Cousin dadurch ein Schaden entstehen würde.
(1) 1Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Knackpunkt ist hier: zur Täuschung
Falsch!!!! Wer wissentlich die eigene Identitaet faelscht, der begeht Betrug!