Wenn man unter falschem Namen in ein Hotel eincheckt, aber alles bar bezahlt, kann man dann dennoch straf- oder zivilrechtlich belangt werden wenn es auffliegt?
Z.b. wegen eines Betrugsversuches
7 Antworten
Verstoß gegen das Bundesmeldegesetz, Bussgeld bis 1.000 Euro möglich. Dazu kommt das Du dich des Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar machen würdest, wenn Du den deines "Cousins" vorlegst, und dieser gleich mit, wenn er das geduldet hat.
§ 281 StGB Mißbrauch von Ausweispapieren(1) 1Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 2Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Das ist höchstens ein Meldeverstoß, also mutmaßlich eine Ordnungswidrigkeit. Ein gutes Hotel läßt sich aber bestimmt deinen Ausweis zeigen und lehnt es ab, dich zu bewirten, wenn du zuvor über deine Identität gelogen hast.
Wer in ein Hotel eincheckt, der muss sich ausweisen koennen.
Spaetestens wenn der Name des Gastes nicht mit dem Namen der Kreditkarte uebereinstimmt, gehen bei jedem halbwegs nuechternen Rezeptionisten die Alarmglocken an. Die Karte koennte ja gestohlen sein.
Und spaetestens hier muenden wir in eine Straftat.
Nochwas: Falls Du mit einer Nutte die schnelle Liebe suchst, bist Du als Gast auch hier zur Wahrheit verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich das Hotel zum Schutz Deiner Daten und darf diese nicht an Dritte herausgeben - ausser auf richerliche Anordnung bei einer Straftat.
Wenn du alles bezahlst und dies auch schon von Anfang an vorhattest, kann es kein Betrug sein (auch kein versuchter).
Wieso sollte das ein Betrug sein?
Probleme gibts eben nur, wenn man einen Identitäsnachweis erbringen muss. Denn diesen muss man dann zwangsweise auch fälschen.