Strafe für das Abschleppen eines nicht angmeldetem Autos?
Wie hoch ist die Strafe wenn man ein abgemeldetes Auto sprich ohne Zulassung, Versicherung abschleppt mittels Seil oder Stange?
3 Antworten
FAQ: Abgemeldetes Auto abschleppen
Ist es erlaubt, ein abgemeldetes Auto abzuschleppen?
Nein, denn in diesem Fall liegt in der Regel keine Panne und somit keine Nothilfe vor. Zudem dürfen sich abgemeldete Fahrzeuge nicht im öffentlichen Straßenland bewegen.
Welche Sanktionen drohen, wenn ein abgemeldetes Fahrzeug abgeschleppt wird?
Wird das Abschleppen als vorschriftswidriges Ziehen eines Anhängers gewertet, bedeutet das ein Bußgeld von 25 Euro. Hinzu kommt dann meist auch das Fahren eines Fahrzeugs ohne Zulassung, was 70 Euro und einen Punkt mit sich bringt.
Kann beides dazukommen. Kommt auf den Beamten bzw. Richter an der das entscheidet.
Spielt keine Rolle. Beides ist unterm Strich das gleiche. Hast du keine Versicherung ist die Karre nicht zugelassen. Ist die Karre nicht zugelassen, ist sie nicht versichert
Eine Straftat nach §6 PflVG liegt vor, wenn du ein Fahrzeug fährst, ohne dass für dieses Fahrzeug ein Haftpflichtversicherungsvertrag besteht.
Eine Ordnungswidrigkeit nach Nr 175 Bkat liegt vor, wenn du das ordnungsgemäß versicherte Fahrzeug fährst, obwohl es nicht auf dich oder jemand anderen zugelassen ist.
Bitte nicht antworten, wenn man nicht genau bescheid weiß.
Bitte einfach lesen was ich oben gepostet habe, das ist aus dem Bußgeldkatalog
Ok gut, dann werden sie schon Recht haben, wenn es aus dem Bußgeldkatalog ist.
Ob der jenige im zu schleppenden Fahrzeug einen Führerschein hat oder nicht ist hierbei egal oder?
Nein der braucht einen Führerschein. Das ist nicht egal. Zumal hier ja keine nothilfe vorliegt
Aber in einem Artikel steht, der im gezogenen Fahrzeug muss eine Person sitzen, die in der Lage ist, das Fahrzeug zu lenken und die Bremsen zu bedienen (keine gültige Fahrerlaubnis notwendig).
Wird das Abschleppen als vorschriftswidriges Ziehen eines Anhängers gewertet, bedeutet das ein Bußgeld von 25 Euro. Hinzu kommt dann meist auch das Fahren eines Fahrzeugs ohne Zulassung, was 70 Euro und einen Punkt mit sich bringt.
Keine, weil die Dinger nicht abgeschleppt werden können.
Die haben ja keine Panne.
Die werden geschleppt, also muss die dafür nötige Fahrerlaubnis her, lese ich.
Fehlt die, gibt es bis zu 6 Monate oder so.
Ich lese, Zitat:
Schleppen bedeutet, dass ein fahrfähiges Fahrzeug von einem anderen Fahrzeug gezogen wird, obwohl es aus eigener Kraft fahren könnte.
Dafür ist eine Sondergenehmigung laut § 33 STVZO notwendig, denn es ist kein Anhänger.
Wird es dann als Fahren ohne Zulassung gewertet oder als fahren ohne Versicherungsschutz?