Anmeldung neues Auto und Abmeldung altes Auto überschneiden sich?

6 Antworten

Unser altes ist bereits verkauft und wird Anfang nächste Woche vom Händler abgeholt - dieser meldet es bei der KfZ-Stelle ab, was aber 1 - 2 Wochen dauern kann.

Da macht ihr leider einen riesengroßen Fehler - das alte Auto bitte nur sofort und selbst abmelden - alles andere geht in der Regel schief und die nächste Frage wäre dann schon wieder vorprogrammiert :-((

.... das mag verstehen wer will, ich vestehe es nicht.

Die Dinger sind zugelassen, also halten Zoll und Versicherung die Hände auf und es muss bezahlt werde. Welchen Spielraum sollten die haben?

Zudem kennt jeder Berater/Makler solche Fragen und hat dafür Antworten und Möglichkeiten, warum wird der nicht gefragt?

Warum machst du das nicht in einem Abwasch? Als erstes gehst du zur Versicherung und holst dir diese Nummer für dei Zulassungsstelle und Meldest gleichzeitig Versicherungstechnisch dein altes Auto ab. Dann gehst du mit allem, auch den Altkennzeichen zur Zulassungsstelle, meldest dein altes auto ab und dein neues an. Fertig. Und was der Nachbesitzer mit deinem Auto macht ist doch sein Problem. Er selbst muss ja auch die Nummer seiner Versicherung haben und ist ab da grundversichert. Mache nicht den Fehler und zahle versicherung für jemand anderen. Wenn was passiert hast du die Rennerei.

Svellanie 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 12:07

Mein Mann hat auch gesagt, er nimmt die Nummernschilder ab und der Händler soll ein Überführungskennzeichen mitbringen. Aber trotz alledem ist es ja noch nicht bei der KfZ-Stelle abgemeldet :/

Unserer alten Versicherung teilen wir den Verkauf einfach nur mit und damit ist sie dann gekündigt, oder? Könnte die neue Versicherung, dann trotzdem einen höheren Beitrag verlangen, weil das alte noch angemeldet ist?

Matthias301281  27.02.2018, 13:59
@Svellanie

Du bezahlst solang Versicheruhng für dein altes Auto, wie es angemeldet ist. Wenn sich das vom Datum her überschneidet, wirst du für beide natürlich auch in dieser Zeit bezahlen müssen.

schleudermaxe  28.02.2018, 06:40
@Svellanie

.... für ein zugelassenes Fahrzeug kann es keine Überführungskennzeichen geben, denn zwei Mal versichern geht in Deutschland nicht.

UPDATE: Hat sich jetzt geklärt. Wir machen es wie viele andere auch und melden das alte Auto ab und das neue Auto in einem Abwasch bei der Zulassungsstelle. Da muss der Händler noch etwas warten, aber so haben wir Gewissheit. Danke

Das neue Fahrzeug wird mit einer eVB eurer bisherigen Versicherung zugelassen und ab diesem Zeitpunkt auch versichert. Im Ersatzantrag, welcher aufgenommen wird, teilt ihr mit, dass das alte Fahrzeug noch nicht abgemeldet ist. Sobald das passiert ist, teilt ihr dies eurer Versicherung mit. Thema erledigt.

Das sind alles Fragen die eurer Versicherungsvermittler beantwortet, welcher auch bei der Beantragung darauf achtet, dass alles klappt.

Bzw. habt ihr ja sogar den Verkaufsvertrag für euer altes Auto, dann müsst ihr einfach nur den einreichen und dieses Datum als Verkaufsdatum des alten Autos im Ersatzantrag angeben.

Svellanie 
Beitragsersteller
 27.02.2018, 12:08

Dann werde ich mich diese Woche mal um einen Termin bei der neuen Versicherung kümmern. Danke

NamenSindSchwer  27.02.2018, 12:15
@Svellanie

Soll das heißen ihr wollt eurer neues Auto bei einer anderen Versicherung versichern als euer altes Auto? Dann funktioniert das wie von mir beschrieben natürlich nicht.

Zunächst noch einmal dieser Hinweis: Ihr könnt den Vertrag für das alte Fahrzeug mit Datum des Verkaufs kündigen und müsst nicht warten bis es abgemeldet ist.

Sollte es dadurch zu keiner Überschneidung mit dem neuen Fahrzeug kommen ist das Thema ohnehin erledigt.

Sollte es nun dennoch eine Überschneidung geben, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ihr meldet das neue Fahrzeug wirklich erst später um. Ihr könnt weiter mit den Kennzeichen und der Versicherung des bisherigen Eigentümers fahren. Im Schadenfall zahlt seine Versicherung (zumindest Haftpflicht) und sein Vertrag wird zurückgestuft. Das wird er gar nicht toll finden und ich an seiner Stelle würde da nicht mitspielen. Ihr wärt ihm gegenüber auch zum Schadenersatz (Mehrprämie durch Rückstufung) verpflichtet.
  2. Ihr meldet das Fahrzeug sofort um und schließt den Vertrag bei der neuen Versicherung ab. Dann habt ihr vorübergehend zwei Kfz versichert, von denen jedoch nur eins eure SF Klasse haben kann. Das andere Fahrzeug benötigt für den Zeitraum entsprechend eine Sondereinstufung und kostet entsprechend mehr.