Strafe für 13 Jährigen bei Schlägerei?

8 Antworten

Strafe von welcher Seite. Eltern? Polizei?

was meinst du mit Prügeln?

(alleine weil wir hier sozusagen in die Situation miteinbezogen werden, muss ich rechtlich sagen, dass ihr das Verbal regeln solltet und nicht mit Gewalt)

Erziehungsheim könnte nicht schaden. Wo du lernst, was dir deine Mutter hätte beibringen sollen. Das man niemanden schlägt geschweige denn verprügelt. 

Ganz arm. 

§ 223 StGB Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

A) Körperliche Misshandlung?

Ich zitiere aus Wikipedia:
"körperliche Misshandlung. Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird." - Wikipedia

Schlägst du deinen Kumpel und ihm gefällt deine Behandlung, dann kann man nicht von körperlicher Misshandlung, oder Unwohlbefinden sprechen -> Keine Körperverletzung -> Keine Strafbarkeit.

Dies wird wohl kaum der Fall sein. Hast du ihm körperliches Unwohlbefinden zugeführt und ist die Art der Zuführung nicht unerheblich ist (Schlag ins Gesicht -> Blauer Fleck und Gefahr von bleibenden Schäden -> Nicht unerheblich), dann hast du alle Tatbetsandsmerkmale erfüllt. Dann handelt es sich im eine körperliche Misshandlung.

Dann ist § 223 Abs.1 StGB erfüllt und der Richter entscheidet, ob du eine Geldstrafe bekommst, oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Gem. §223 Abs.2 StGB könntest du dich bereits durch den Versuch strafbar gemacht haben. Hast du nach ihm geschlagen, wolltest aber nur die Luft treffen, was auch der Fall war, dann war der Versuch nicht strafbar.
Dein Versuch zielte darauf ab, ihn im Gesicht zu treffen. Also handelt es sich um einen Versuch nach §233 Abs.1. StGB.
Du machst dich daher bereits mit dem Versuch strafbar.
Der objektive Erklärungstatbestand ist erfüllt, wenn andere sehen könen, dass du aus Wut, oder aus eigener Intention dich mit ihm prügelst. Wenn du jetzt sagst, dich mit ihm prügeln zu wollen, steht es auch außer Frage, dass du dies nicht auch wirklich willst. Daher ist der subjektive Erklärungstatbestand auch erfüllt.

B) Schuldunfähhigkeit §19 StGB
Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

Du könntest aber schuldunfähig sein. Das setzt nur voraus, dass du das 14te Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Du bist 13 Jahre alt. Daher bist du schuldunfähig im Sinne des §19 StGB

C) Du kannst nicht mit einer Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Du bist mit 13 noch nicht strafmündig. Deine Eltern könnten Probleme bekommen, dadurch du eben auch.

DerFlixel 
Beitragsersteller
 22.09.2017, 12:02

Was könnte meinen Eltern passieren?

ZaoDaDong  22.09.2017, 12:05
@DerFlixel

Du und deine Eltern könnten zivilrechtlich belangt werden. Das heißt Schmerzensgeld, Schadensersatz

kayo1548  22.09.2017, 19:59
@ZaoDaDong

Es gibt in D keine Sippenhaft, was strafrechtliche "Haftung" ausschließt.

Aber auch zivilrechtlich müssen die Eltern nur dann haften wenn sie sich selber schuldhaft verhalten haben.

Mit vollendetem 7. Lebensjahr kann man durchaus selber haftbar gemacht werden und muss mitunter z.b. für verursachte Schäden aufkommen

Dann klärt eure Differenzen sportlich. Fordere ihn heraus mit einem fairen Boxkampf oder Liegestütze bis zur Erschöpfung.