Mit 13 was für Strafe?
Hallo ich habe eine frage wenn ein 13 jähriger in einen laden einbricht und die Fenster Scheibe kaputt schlägt was für eine Strafe würde die Person bekommen?
6 Antworten
Rechtlich gesehen gibt es keine Strafe. Es ist nur die Frage, ob deine Eltern dich dafür bestrafen werden.
Deine Eltern haften jetzt für dich. Ab 14 bist du strafbar.
PS: Halt dich lieber von so Dummheiten fern, es ist es nie nie wert. Glaub mir.
Na sicher, er ist unter 14 Jahre alt.
Hochgradiger Unsinn.
Eine Google-Suche wird dich vom Gegenteil überzeugen
"Die Strafmündigkeit in der Bundesrepublik beginnt ab dem 14. Geburtstag. Das bedeutet gleichzeitig, dass ein Kind schuldunfähig ist, wenn es bei der Tatbegehung noch nicht 14 Jahre alt war (§ 19 StGB)."
Überzeug mich mal vom Gegenteil
Was hat die strafmündigkeit damit zutun, dass die Eltern für ihr Kind haften sollen? Wieso zitierst du aus dem StGB, wenn‘s doch um die Haftung geht?
Leute...
"Unter 14 Jahren kann die Jugendliche/der Jugendliche in der Regel auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet werden. Die Wiedergutmachung eines verursachten Schadens trifft die Eltern, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind."
Wieso zitierst du Ausführungen der Österreichischen Regierung, wenn's um deutsches Recht geht? Eben warst du doch noch im deutschen StGB.
Such doch erstmal was zum deutschen Recht raus; dann machen wir weiter.
Bei mir kommen die östetreichischen Websites als erstes, weil ich da lebe sorry.
Geh bitte, es ist das selbe in Deutschland, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgehen, haften sie für ihre Kinder. Kannst du gerne googlen
Geh bitte, es ist das selbe in Deutschland, wenn die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgehen, haften sie für ihre Kinder.
Guck mal, ich versuche jetzt mal nett zu sein:
- Du hast keine Ahnung von der Materie, weder von der deutschen noch von der österreichischen.
- Insbesondere kannst du das zivilrechtliche Haftungsregime nicht vom Strafrecht unterscheiden.
- Du bist offenkundig nicht einmal gewillt, dich gescheit mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und/oder verstehst nicht, was du da liest
- Eltern haften nie für ihre Kinder. Eltern haften nur für eigene Fehler. Eine irgendwie geartete allgemeine Zurechnung von Verschulden oder gar Handlungen der Kinder zu ihren Eltern gibt es nicht.
Wieso schreibst du zu Dingen, von denen du nichts verstehst?
Ich weiß nicht wie man "Die Wiedergutmachung eines verursachten Schadens trifft die Eltern, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind" falsch verstehen kann. Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder. Wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen schon. Steht überall so.
Ich weiß nicht wie man "Die Wiedergutmachung eines verursachten Schadens trifft die Eltern, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind" falsch verstehen kann.
Ich weiß es auch nicht, aber du hast es geschafft.
Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder.
Mal davon ab, dass du oben das genaue Gegenteil geschrieben hast: Sie haften auch ausnahmeweise nicht "für das Kind".
Wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen schon.
Leute.... Sie haften nur für eigene Verfehlungen, nicht für Verfehlungen des Kindes.
Steht überall so.
Nein. Wo denn bitte?
"Eltern haften nur für den Schaden, den ihre Kinder verursacht haben, falls sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben (§ 832 BGB)."
https://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/
"Anders sieht es allerdings aus, wenn Eltern ihre sogenannte Aufsichtspflicht verletzt haben und das Kind deshalb etwas beschädigt. Wenn sie diese verletzen, haften Eltern dafür, wenn das Kind etwas anstellt."
Also darf ich davon ausgehen, dass du deinen Fehler eingesehen hast und mir recht gibst?
Geht es dir wirklich um die Formulierung? Im Endeffekt müssen sie den Schaden, den ihr Kind angestellt hat begleichen, wenn sie es nicht beaufsichtigt haben. Jeder sagt "Eltern haften für ihre Kinder". Noch nie so ein Schild gesehen?
Geht es dir wirklich um die Formulierung?
Es geht mir darum, dass die Aussage „Eltern haften für ihre Kinder“ schlicht und ergreifend absurd falsch ist.
Im Endeffekt müssen sie den Schaden, den ihr Kind angestellt hat begleichen, wenn sie es nicht beaufsichtigt haben.
- Das ist nicht „Eltern haften für ihre Kinder“.
- Sie haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob und in welchem Umfang eine Aufsichtspflicht besteht, wissen wir hier nicht. Bei einem 13-jährigen dürfte die sich ziemlich in Grenzen halten.
Jeder sagt "Eltern haften für ihre Kinder".
Nein, nicht jeder. Nur diejenigen, die keine Ahnung haben.
Noch nie so ein Schild gesehen?
Doch, häufig. Nur ist das der allerletzte Oberschwachsinn.
Weißt du was du hättest tun können? Du hättest schreiben können "Die Formulierung Eltern haften für ihre Kinder wird zwar oft benutzt stimmt aber nicht so. Heißt eher Eltern haften dafür, dass ihre Kinder nicht beaufsichtigt wurden und müssen den Schaden begleichen. Im Endeffekt ist es total egal und es interessiert keinen, da es den selben Ausgang hat, ich wollte nur ein bisschen klugsch**ßen" Dann hätte ich die Nachricht geliket und wir würden beide unserem Alltag nachgehen, anstatt diese unnötige Diskussion zu führen :)
Ja, entweder das. Oder man hört einfach auf, irgendwas zu reproduzieren, was man aus der Lektüre von Baustellenschildern gelernt hat.
Strafrechtlich kann dem Dreizehnjaehrigen nichts passieren. Wie aber das Jugendamt reagieren wid, kann man schlecht vorhersagen. Es kommt dabei auf die gesamten Lebensumstaende des Minderjaehrigen an.
Den Schaden muss der Dreizehnjaehrige aber natuerlich bezahlen. Er ist zwar noch nicht strafmuendig, sehr wohl aber bereits deliktfaehig.
Wie soll der 13. Jährige das bezahlen? Er darf doch nichtmal Arbeiten, am Ende bleibt es wohl an den Eltern haften.
Wenn der Dreizehnjaehrige den Schaden nicht bezahlen kann, geht die Sache ihren ganz normalen Weg ueber das gerichtliche Mahnverfahren. Mahnbescheid > Vollstreckungsbescheid > Verjaehrung 30 Jahre > Kosten steigen natuerlich immer mehr.
Natuerlich koennen die Eltern den Schaden bezahlen, um den Minderjaehrigen vor den Konsequenzen zu schuetzen. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht.
Ab 14 Jahren bist du für deine Straftaten rechtlich belangbar. Alles davor müssten deine Eltern haften, und dann gibts von denen Ärger. :(
Solange du aber noch nicht volljährig bist, werden deine Eltern immer dazu gezogen. Ab 14 Jahren gibts dann für Sachbeschädigung halt eine Anzeige und Sozialstunden. Kommt drauf an wieviel und was alles kaputt geht. XD
Alles davor müssten deine Eltern haften,
...?
Naja wenn das Kind was anstellt bevor es 14 ist, müssen die Eltern dafür grade stehen.
Wo steht das denn?
https://m.dw.com/de/wenn-kinder-straftaten-begehen/a-49534438
"Ab dem siebten Lebensjahr kann es sein, das ein Kind für einen von ihm verursachten Schaden haften muss. Nämlich dann, wenn es zum Tatzeitpunkt verstehen konnte, dass es sich schädigend verhält. Kann das Kind nicht selbst verantwortlich gemacht werden, kommt eine Haftung der Eltern in Betracht. Sie haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben."
Sie haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Also haften die Eltern nicht für ihre Kinder.
Wird halt immer so formuliert. Bei uns wurde das von der Polizei in unserer Schule so beigebracht.
😁 mich wundert langsam nix mehr...
Die Eltern haften lediglich für eigenes Aufsichtsverschulden. Heißt: Soweit schon keine Aufsicht geschuldet war - und das ist‘s bei 13-jährigen schon sehr eingeschränkt - gibt‘s keine Haftung der Eltern
mich wundert langsam nix mehr...
Dürfte ich fragen warum?
Ja stimmt schon, oft wird auch einfach das Jugendamt dazu gezogen. Hab aber schon viele unterschiedliche Fälle mitbekommen. 😅
Also wenn die Straftat mit 13 begangen wurde bekommt man dann wenn man 14 wird trotzdem eine Anzeige?
Nein
Du bist mit 13 nicht strafmündig aber deliktfähig. Heißt: Eine Strafe erfolgt nicht direkt, du musst aber die Kosten tragen. Was wiederum deine Eltern machen werden. Deine Eltern haften also indirekt für dich.
Was wiederum deine Eltern machen werden.
Woher weißt du, was die Eltern machen wollen?
Nein.