Strafe bei Sex in der Öffentlichkeit?
Wie sieht es rechtlich gesehen aus, wenn man zB im Büro, draußen, Parkhaus, auf einer öffentlichen Toilette oder im Auto beim Sex erwischt wird?
Und kann es Strafminderung geben, wenn man bereits wegen Sexsucht in Therapie ist?
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!
5 Antworten
Hey also ich kann es gut verstehen wenn ihr draußen oder so mal Sex haben wollt,was Ansicht ok ist solange ihr nicht dabei erwischt werden...Kommt vorallem auch darauf an ob ihr von nem "normalen" Bürger gesehn wurdet oder aber gleich die Bullen euch in flagranti erwischen,wenn es jetzt z.b in nem Waldstück wäre wo ab und zu mal Fußgänger herlaufen könnte man auch sagen das es Unglücklicht war...
Wenn ihr aber aufn Spielplatz oder änliches ertappt worden seit könnte im schlimmsten Fall der Verdacht der Sexueller Nötigung im Raum stehen sollten Kinder es gesehen haben.
Aber nichtsdestotrotz würde ich an deiner/eurer stelle einfach mal versuchen :)
Wo kein Kläger da kein Richter.😉 Kann den Reiz dran volll verstehen, sucht euch aber bitte ein Plätzchen wo niemand vorbei kommt! 😅
Sex auf Toiletten würde ich nicht besonders erregend finden. Besonders in felrauentoiletzen würde sich sicher jemand gestört fühlen. Bei den Männern befürchte ich würdet ihr dabei belästigt werden😬
Lg und viel Spaß
Nein, das ist kein Grund für ein milderes Urteil...und wenn der Ort auch von Kindern erreicht werden könnte, gibt es eh richtig was drauf...
Erregung öffentliches Ärgernisses.. Das ist alles worauf es strafrechtlich hinaus kommen kann... Ausser es waren Unmündige daran beteiligt.
. Dann is Ärger
Ja, ist strafbar. Paragraf 183a StGB. Es kann zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe führen.