Ich wurde beim Klauen im REWE erwischt

11 Antworten

Die herrschende Meinung nimmt zurecht an, dass auch durch das Drohen mit rechtlichen Schritten eine versuchte Nötigung nach §§ 240 Abs. 1 und 3, 23 Abs. 1 StGB vorliegen kann, vgl. BGHSt 31, 195.

In einem ähnlichen Fall, in dem es um Geld ging nahm das OLG Karlsruhe eine strafbare Erpressung nach §§ 253 Abs. 1 und 2, 240 Abs. 1 und 2 StGB an, vgl. NJW 2004, 3724 (http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Karlsruhe_1-Ss-7603_Ladendiebstahl-Aufforderung-zur-Zahlung-eines-Geldbetrags-als-Gegenleistung-zum-Fallenlassen-einer-Strafanzeige-begruendet-Strafbarkeit-wegen-Erpressung.news17193.htm).

Ich kann mir vorstellen, dass der Supermarkt auf eine Strafanzeige verzichtet, wenn du zahlst. Von daher ist das kein komischer Deal, sondern relativ normal.

Erpressung? Nein. Es gleicht all die Dinge aus, die du da bereits geklaut haben könntest oder in Zukunft geklaut hättest, wenn es funktioniert hätte. Zweitens tut es weh 75€ für 5€ Batterien zu zahlen. Es schreckt dich also ab. Und drittens: man hat dir eine "private" Lektion erteilt und von der Polizei abgesehen. Das war gnädig.

bibi2121 
Beitragsersteller
 19.09.2014, 19:48

ABer Aber dass reiche Leute sich unter armen bedienen lassen und das auf der ganzen Welt, reiche Unternehmen ihren Umsatz in Steueroasen verstecken und die Banken!!!!!!

Jamiraaa  19.09.2014, 19:51
@bibi2121

Und? Wenn ich stinkreich wäre; dann würde ich mein Vermögen auch ungern in Steuerkassen spülen, aus denen oft das Geld für Sch... verpulvert wird. Da hab ich auch lieber ein Konto sonst wo, habe die soziale Verantwortung aber hier Arbeitsplätze zu schaffen ;) die reichen Leute sind die; die Jobs vergeben, damit eben auch jede 08/15 Familie was abends zu essen auf dem Tisch hat. Auch wenn die Kinder nur undankbar im Zimmer hocken und Minecraft spielen...

bibi2121 
Beitragsersteller
 19.09.2014, 19:53
@Jamiraaa

Hahaha :D

denke ich nicht.

Wenn das angeschrieben steht, dann sind die 75 EUR Vertragsstrafe nach AGB und somit eindeutig zu entrichten! Ob er anzeigt oder nicht, ist seine Sache. Wenn aber sowohl eine Straftat begangen wurde, als auch eine Vertragsstrafe nicht bezahlt, ist nachvollziehbar, dass er dich dann sicher anzeigen wird.

jurafragen  20.09.2014, 10:18

Bestandteil welchen Vertrages sollen diese AGB denn bitte sein? Bestandteil eines Diebstahlvertrags?

TK777  06.11.2022, 14:24
@jurafragen

Diese art von Vertrag wird von dem Dieb unterschrieben und gesteht automisch das er gestohlen hat. Daraufhin unterschreibt er auch das er Hausverbot hat und die Summe für die gestohlene Ware bezahlt hat. Wenn das eingehalten wird dann muss die Polizei nicht eingeschaltet werden da der Laden seine Ware zurück hat, profit gemacht hat und dem Dieb Hausverbot so wie eine Lektion erteilt hat.

@ bibi2121

NEIN, du solltest sofort mit deinen Eltern darüber sprechen, davon geht die Welt bei dir auch nicht unter und du zieht hoffentlich eine Lehre daraus.

Normalerweise machen die Geschäfte dann eine Anzeige und nicht, dass die von dir 75,-- Euro verlangen und dann ist das vergessen.

Abesehen davon wie viele Batterien waren das denn, dass der Btrag 75,-- Euro ist.

bibi2121 
Beitragsersteller
 19.09.2014, 19:51

nur eine Packung mit je 4x Batterien

AaronKl  19.09.2014, 19:56
@bibi2121
Normalerweise machen die Geschäfte dann eine Anzeige und nicht, dass die von dir 75,-- Euro verlangen und dann ist das vergessen.

In der Regel verlangt der Laden die ausgeschliderte Vertragsstrafe (häufig sind das 50 EUR) UND zeigt den Täter an.

Abesehen davon wie viele Batterien waren das denn, dass der Btrag 75,-- Euro ist.

Das ist ja auch keine Bezahlung dafür, sondern eine Vertragsstrafe.