Kann man eine Strafe bekommen wenn man in der U bahn Sex hat?

11 Antworten

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Kloptomania 
Beitragsersteller
 30.12.2021, 20:55

Wir machen es unabsichtlich und unwissentlich

Jersinia  30.12.2021, 20:56
@Kloptomania

Das ist Humbug. Ihr plant es und wisst genau, dass in der U-Bahn jederzeit jemand zusteigen kann.

dsupper  30.12.2021, 20:56
@Kloptomania

lach - nein, ich macht es doch mit voller Absicht - es turnt euch an, in der U-Bahn Sex zu haben. Und dass die U-Bahn auch für andere Menschen zugänglich ist, ist euch auch klar. Also nehmt in absichtlich und wissentlich in Kauf, dass euch jemand bei eurem Tun sieht.

Jersinia  30.12.2021, 20:58
@dsupper

Genau. Und so wird es ein Jurist/Richter auch sehen.

Agnes2019  30.12.2021, 20:59
@Kloptomania

Du schreibst es hier, sodass es jeder lesen kann, und behauptest, dass es unabsichtlich uns unwissentlich ist ?

Du weißt anscheinend nicht, was du da sagst... Hoffentlich wirst du erwischt.

verreisterNutzer  30.12.2021, 20:59
@Kloptomania

Ihr wollt es in einem öffentlichen Verkehrsmittel treiben. Dort gibt es überall Kameras, mit Sicherheit auch andere Fahrgäste, die es unfreiwillig mitansehen müssen. Von unabsichtlich oder unwissentlich kann hier keine Rede sein.

CaptainDax  30.12.2021, 21:00
@Kloptomania

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Dazu sagt § 183a des Strafgesetzbuches:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bedroht.

Das ist Strafbar, und zwar Erregung öffentliches Ärgernisses. Das wird mit hohen Geldstrafen und/oder Haftstrafen mit bis zu einem Jahr bestraft. Also lasst es einfach.

Woher ich das weiß:Recherche

Es ist strafbar. Im besseren Fall eine Geldstrafe, im schlechteren Fall Anzeigen und sogar Haftstrafe. Du sollst es nicht vergessen, dass die U-Bahn Wagonen auch mit Kameras ausgestattet sind. Wenn jemand euch sieht, könnte die Person euch anzeigen, dann schauen sie sich die Kamerauafnahmen auch an. Bzw. der U-Bahn-Fahrer schaut selber manchmal in die Kamera rein, ob eh alles in Ordnung ist.

Kloptomania 
Beitragsersteller
 30.12.2021, 20:56

Hoffentlich bekommen wir ne kopie davon

Naja ich denke wenns niemand sieht stört es niemanden. Aber wenn euch jemand sieht oder das gar komplett in der öffentlichkeit ist dann ist das erreguing öffentlichen Ärgernisses