Sex im Auto? Erlaubt?
Welche strafe wartet auf jmd der dabei erwischt wird ? zb auf einen abgelegenen Parkplatz ...
17 Antworten
Sehr differenziert und ausführlich wird es hier von einem Juristen analysiert: http://www.ferner.ac/?p=2768
Fazit: Grundsätzliche Strafbarkeit, aber wahrscheinlich wird es immer am Vorsatz mangeln. Allerdings steht am Ende der Hinweis auf §118 OWiG, wenn der jeweilige Polizist es also unbedingt möchte, kann es durchaus ein paar Eurönchen kosten.
Aber ich wette, das ist den meisten der Spass durchaus Wert ;)
Das ist Erregung öffentlichen Ärgernisses, wenn euch jemand durch die Autoscheiben zuschauen kann.
Es ist nicht generell verboten. Es sollte nur nicht gerade jemand der beteiligten am Steuersitzen und nebenbei fahren. Und ansonsten könnte es evtl. noch als Erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden, jenachdem, wo ihr es macht.
Das ist erlaubt, Auto ist Privatgelände und es ist somit keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Es sei denn es ist eine Vergewaltigung.
Aber warum darf man dann nackt Auto fahren??
Es ist gesetzliche Grauzone, denn man darf auch im Auto nackt fahren unjd theoretisch GV haben, solange das Auto geschlossen ist. Denn dann ist es, wie auch das Haus und das Grundstück auch - Privatgelände. Also ein offenes Cabrio, oder auch ein geöffnetes Dachfenster oder auch sonstige offene Türen und Fenster sind dann komplett tabu !!!
Aber da hier ja jeder zum Hobby-Juristen wird, sollte lieber mal der entsprechende Paragraph rausgesucht werden, ich bin Huckiis Meinung, da ich mir sehr sicher bin, das schonmal so gelesen zu haben !!
LG
(Also ich habs mir jetzt abgeleitet weil man ja auch nackt autofahren darf=)
nur wenn du auf deim eigenen grund bist
wenn Menschen daran vorbei gehen schon.....im tiefen Wald eher nein.....
es ist nicht verboten!!! das auto ist dein privates eigentum also im prinzip wie dein haus... du darfst auch nackt auto fahren nur sobald du aussteigst MUSST du etwas anhaben sonst wird es zum erregen der öffentlichkeit!!!
Das ist völliger Unsinn. Auf wenn Dein Grundstück Dein Privatgelände ist darfst Du nicht auf dem Rasen rummachen, wenn Dich dabei Leute beobachten können.
Fazit ist aber: Nur wenn man erwischt wird bzw. nur wenn es jemanden stört wird es überhaupt verfolgt.
Solange Dich also niemand dabei beobachtet ist alles ok. Wenn Dich Leute beobachten und diese aber nichs dazu sagen ist auch alles ok.
Aber wenn es einer sieht und dieser dann ne Anzeige macht wird es verfolgt.