Was ist wenn mir unwissentlich Alkohol ausgeschenkt wird?

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Da käme zivilrecvhtlich eine Rückgabe des Kaufpreises in Frage, weil nicht geliefert wurde, was bestellt war und strafrechtlich wäre die Frage der Körperverletzung zu prüfen. Die Frage nach dem Führerschein ist ziemlich tricky. Das wäre eine schöne Frage für eine Juristenklausur.

Hamburger02  08.10.2015, 08:59

Danke fürn Stern

Hallo

ja aber wenn ich jetzt 0,1 promille oder so hab is der lappen weg,

erst ab 0,2-0,3 Promille wird angenommen, dass die Promille von Alkohol kommt

0,1 Promille kannst du auch bekommen wenn du Orangensaft trinkst und der dann anfängt zu gären

oder Apfelsaft

Diese Kfz-Führer dürfen während der Fahrt keinerlei Alkohol zu sich nehmen; sie dürfen aber auch keine Fahrt antreten, wenn sie vorher Alkohol getrunken haben und noch unter dessen Wirkung stehen.
Hierzu soll nach Amtsgericht Langenfeld (Urteil vom 20.04.2011 - 20 OWi 42/11) ein Mindestwert von 0,2‰, nach Amtsgericht Herne-Wanne (Urteil vom 17.12.2008 - 15 OWi 60 Js 584/08 - 5/08) sogar ein Wert von mindestens 0,26 ‰ nötig sein.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Alkohol17.php

Es könnte sein dass Du das Bier fast ausgetrunken hast und Du und Deine Freunde zweifel hatten dass es aukoholfreies war!Dann hättest Du nicht fahren dürfen.Es hätte auch sein können dass du schon vorher ein Glas normales Bier getrunken hattest.Da wirst Du bei keinen Richter mit durch kommen.Krähen hacken einer anderen Krähe kein Auge aus!

Ich habe schon mehrere Prozesse gesehen.Da kann ruhig ein Polizist lügen und es stellt sich als Lüge heraus,es wird aber als wahr dargestellt.Es hat sich in den letzten 80 Jahren nichts geändert!Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand!

Wenn dir jemand ohne dein Wissen und gegen deinen Willen Drogen, Medikamente oder auch Alkohol verabreicht, (Getränk austauschen, etwas hineinschütten o.ä.) so macht er sich einer Körperverletzung, möglicherweise sogar einer schweren Körperverletzung schuldig und das stellt eine Straftat dar. Was in einem solchen Fall bei einer anschließenden Alkoholfahrt passiert, vermag ich auch nicht zu sagen.

Ja, du könntest denjenigen anzeigen, aber du haftest erst mal für entstehende Folgen, denn du musst beweisen, dass du es nicht gemerkt hast (man merkt ja, wenn man betrunken wird) usw....

fiestapower 
Beitragsersteller
 18.09.2015, 17:59

ja aber wenn ich jetzt 0,1 promille oder so hab is der lappen weg, aber das kann ich ja kaum merken

Zaubersterni  18.09.2015, 18:00
@fiestapower

Das merkst du nur dann nicht, wenn du schon lange ein Trinker bist... Bist du das???

Vando  18.09.2015, 18:52
@Zaubersterni

Also ich würds wahrscheinlich auch nicht bemerken, wenn ich unwissentlich und unerwartet Alkohol tränke und damit auf 0,1 oder 0,2 Promille erreichte.