Ist "ich würde der Person gerne die Fresse polieren" schon eine Bedrohung?
Folgende Situation:
Eine Gruppe von 3 Männern sitzt in einer Bahn und auf dem Sitzplatz gegenüber sitzt eine Person namens A, den Männern ist diese nicht bekannt. A hat etwas an sich, was den Männern nicht gefällt (zb eine andere Ethnie, trägt ein Symbol der LGBTIQ+ Community, hat eine sichtbare Behinderung oder irgendwas anderes).
Die Männer sprechen lautstark darüber, wie gerne sie A "die Fresse polieren würden", nutzen als Personalpronomen das Wort "Es" usw. Sie sprechen A nicht direkt an und bedrohen sie auch nicht direkt, reden nur miteinander, aber so laut, dass A und einige andere in der Bahn das Gespräch mitbekommen. A nimmt die Situation als bedrohlich wahr, versucht die Männer aber zu ignorieren. Es kommt auch zu keinem Angriff.
Handelt es sich hierbei, nach deutschem Recht, schon um eine Androhung einer Straftat (Bedrohung) oder ist das noch durch die "Meinungsfreiheit" gedeckt, da die Männer ja lediglich "den Wunsch geäußert haben, etwas tun zu wollen"?
4 Antworten
wenn du jemand naives findest, der "die fresse polieren" in etwa so wie "mund abwischen" statt ins gesicht schlagen findest, dann könnte der das als harmlos bewerten.
alle anderen menschen merken allein am tonfall, wie das gemeint ist.
wehret den anfängen! die anwendung von gewalt darf niemals als selbstverständliches recht benutzt werden, sondern ist bis auf ein paar echte ausnahmen immer strafbar.
ok, strafbar war das nicht.
hast du ggf. von einem verfahren gehört, dass eine richterin in norddeutschland die äußerung "dem muss man eine kugel in den kopf jagen" nicht als morddrohung, sondern als "meinungsäußerung" bewertete und den angeklagten freigesprochen hat?
tatsächlich nicht, werde es aber mal recherchieren.
Dürfte hart an der Grenze sein. Seit Mai diesen Jahres sind auch Bedrohungen mit körperlicher Gewalt strafbar.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html
Bis dahin war das auf Verbrechen beschränkt.
Man wird abwarten dürfen, wie die Rechtssprechung sich da entwickelt. Aber ich habe da so meine Zweifel, ob da wirklich eine Bedrohung vorlag.
Ist "ich würde der Person gerne die Fresse polieren" schon eine Bedrohung?
Nein, ein Wunsch ist keine (Be-) Drohung.
Wunschäußerung ist keine Bedrohung. Jedenfalls nicht direkt
Danke für die Antwort. Es war allerdings nicht die Frage, ob die Situation als bedrohlich wahrgenommen wird (was sie ja wurde), sondern ob die Äußerungen der Männer, obwohl keine direkte Bedrohung (aka "ich polier dir gleich die fresse") sondern "lediglich" ein "Gespräch" über die "Wunschäußerung" innerhalb einer geschlossenen Gruppe war. Dass die Situation trotzdem bedrohlich wirkt und solch Verhalten Ethisch Moralisch absolut das letzte ist, ist ganz klar. Mir geht es aber um die Strafbarkeit.