Strafbar wenn mir jemand ein Nacktbild schickt?

13 Antworten

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Ok,bisher so ziemlich alle Antworten falsch....wenn sie minderjährig ist,macht sie sich strafbar....nur wenn sie unter 14 ist.....sag mal,wo habt ihr das her? Das stimmt von vorne bis hinten nicht,bitte unterlasst solche falschen Behauptungen...gegen Irrtümer kann man nichts tun,aber man kann,wenn man wirklich Null Plan hat,einfach nicht antworten.

Wenn dir jemand ein Nacktbild schickt,machst du dich als Empfänger nicht strafbar,auch wenn es sich um eine Minderjährige handelt.Wohlgemerkt minderjährig,mit U14 oder Ü14 hat das nichts zu tun,nur U18.

Du machst dich strafbar,wenn:

  • Es sich um eine minderjährige handelt und du die Anfertigung/den Erhalt des Bildes in Auftrag gegeben hast/dafür bezahlt hast,ausgehend davon,dass es gezielt ein pornographisches Bild ist

  • Du jenes Bild nun weiterschickst und verbreitest,ohne vom Abgebildeten ein Einverständnis zu erhalten

Wenn es sich um minderjährige handelt,bist du nicht verpflichtet,das zur Anzeige zu bringen.

Hier hat,sofern keiner beiden Punkte zutrifft,nur der Absender u.U. strafrechtlich/zivilrechtlich relevantes Verhalten an den Tag gelegt.Ich rate dir,die Aufnahme zu löschen,denn sonst könnte man dir,sofern sie U18 ist,den Besitz dieses Materials unterstellen,sodass du nachweisen musst,dass du es einfach erhalten hast.Auch wenn du dann nicht verurteilt wirst,würde ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet werden.

kayo1548  05.04.2014, 03:03

Wenn es es sich um Kinder- oder Jugendpornographie handelt, so ist auch der Besitz strafbar und nicht nur das beziehen oder verbreiten.* Das heißt auch nur die Datei zu besitzen ist strafbar.

"könnte man dir,sofern sie U18 ist,den Besitz dieses Materials unterstellen"

Im Besitz ist er; wir er es erhalten hat ist bzgl der Besitzfrage irrelevant.

Und zum Ermittlungsverfahren ist die Frage natürlich erstmal ob es dann da überhaupt strafrechtliche Aspekte gibt die es zu verfolgen gilt.


** Beim Besitz von Jugendpornographie gibt es beim Besitz noch folgende Ausnahme: "(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographischen Schriften, die sie im Alter von unter achtzehn Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben." (§184c stgb)

GoogleSagtNix  05.04.2014, 03:08
@kayo1548

Krass... Das heißt wenn ein Mädel mit ihren 14 Jahren freiwillig irgendwelche Nacktbilder verschickt ist das so koscha?

hätte ich nicht gedacht.

kayo1548  05.04.2014, 03:13
@GoogleSagtNix

Ja, da hast du Recht - kann natürlich auch zutreffen

GothicNaruto 
Beitragsersteller
 16.04.2014, 19:09
@kayo1548

Habe nun folgendes gemacht. Habe die Person darauf angeschrieben und gefragt wieso weshalb warum... sie meintees sein ein Missverständniss gewesen. Ich und sie haben uns darauf geeinigt, das ich einfach die Email lösche und das sie sich bei mir entschuldigt und dann war alles ok. Ich mein, klar... Kriegt man ja nicht alle tage so ein Bild, da war ich schon bissl verwundert. Danke für eure Unterstützung

GoogleSagtNix  05.04.2014, 03:01

Ok hört sich plausibel an, aber wo steht das?

Also aus reiner Neugier diesen Fall betreffend würde ich echt gerne wissen wie du dir das zusammengesucht hast. (Ich bitte um die genauen Gesetzestexte; würde gerne wissen, was ich selbst vergessen habe)

Unter Umständen kann das auch strafbar sein.

Wenn das Bild nur ein nacktes Mädchen zeigt, angenommen sie, so ist das zwar dumm, aber nicht strafbar. Wenn Du es aber z:b. hier in der Frage mitgepostet hättest, wäre es eine Straftat von Dir gewesen.

Wenn DU das Bild unaufgefordert bekommen hast, sie nicht mal kennst, so kannst Du dagegen auch vorgehen, da es u.U. eine sexuelle Nötigung darstellen kann.

Bei einer Freundin würde ich mich einfach mal drüber freuen, aber dann ihr auch beim nächsten Male den Kopf waschen, denn das ist vielleicht ein Versuch des Anbaggerns.

Wenn das Bild deine Freundin zeigt und sie dir das Foto geschickt hat, ist alles in Ordnung. Nur weiterversenden solltest du es nicht - selbst dann nicht, wenn du sie irgendwann hassen solltest wie die Pest.

Ansonsten solltest du das Bild am Besten löschen und auf keinen Fall weitersenden. Nicht nur im Interesse der Abgebildeten, sondern auch in deinem eigenen. Von Urheberrechtsverletzung bis Verbreitung kinderpornographischer Schriften kann unter Umständen eine ganze Palette von Straftatbeständen daran hängen.

Wenn du sie nicht darum gebeten hast und du das Bild löschst oder falls sie nicht Minderjährig ist eine Vereinbarung mit ihr hast ist das kein Problem.

Es handelt sich um einen Posteingang!

Eingänge kannst Du nicht beeinflussen.

Von daher hast Du nichts zu befürchten.