Strafanzeige wegen Sachbeschädigung in der Schule

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du nicht "Hauptttäter" warst, kannst Du das geltend machen, wird aber natürlich dazu führen, dass Deine tollen Freunde zum Haupttäter werden.

Im Grunde ist es egal, wer nun was gemacht hat: Ihr habt schwere Sachbeschädigung begangen, habt Euch strafbar gemacht und werdet (alle 3) zumindest eine sehr harte Schulstrafe bekommen(Rauswurf, falls Ihr schon vorher aufgefallen seid). . Solltet Ihr über 13 Jahre alt sein, was ich annehme, kommt noch richtig Ärger mit Polizei und Justiz hinzu.

Soll man Deinen Satz "ich habe nur etwas an den Stuhlbeinen gebogen" jetzt ernst nehmen? Mit solchen verlogenen Sätzen machst Du alles nur schlimmer.

Wieso ist es an Deiner Schule eigentlich möglich, zu dritt einen Kalssenraum zu verwüsten? Gibt es bei Euch keine Lehrer, die Aufsicht führen?

X2XanonymousX2X 
Beitragsersteller
 21.05.2014, 14:04

Hallo, erstmal danke für dei schnelle Antwort. Das mit den Stuhlbeinen hab ich oben schon erklährt. Und außerdem könnte da dann die halbe Klasse bestraft werden, weil die das auch gemacht haben.

Programier123  21.05.2014, 14:12
@X2XanonymousX2X

Und, dann werden alle bestraft. Auf einigen Demos randalieren tausende. Das legitimiert die Straftaten nicht.

Bswss  21.05.2014, 14:14
@X2XanonymousX2X

Dann muss eben die "halbe Klasse" bestraft werden, ganz einfach.

Da du "an einem Stuhl herumgebogen" hast kommst nicht um eine Anzeige herum. Du kannst nur etwas gegen einen Schadensersatz in Höhe von 1300 Euro machen. Aber da musst du dich an einen Sachverständigen wenden.

X2XanonymousX2X 
Beitragsersteller
 21.05.2014, 14:06

An was für einen Sachverständigen?

Programier123  21.05.2014, 14:19
@X2XanonymousX2X

An einen Rechtsanwalt. Die Honorar-Kosten werden aber warscheinlich nicht viel günstiger sein als der Schadensersatz den du zahlen müsstest.

Strafrechtlich bist du für den Stuhl verantwortlich. Zivilrechtlich auch. Dir muß die Tat nachgewiesen werden! nicht du deine Unschuld.

Mit den Eltern reden und einen Rechtsanwalt nehmen.

Mitgefangen - Mitgehangen. Wenn Jemand an Stuhlbeinen rumbiegt, bis sie brechen und Tellern beim "verunfallen" an der Tafel 'zuschaut', bis diese kaputt ist, ist wohl nicht ganz unschuldig!