Strafanzeige wegen Sachbeschädigung in der Schule
Hallo, ich habe ein großes Problem und zwar ist bei uns im Klassenzimmer die Tafel kaputt und dass nur weil ein Freund Teller und so weiter in die Tafel geworfen hat. Einen Tag nach dem "Unfall" bestellt der Direktor mich und 2 meiner Freunde hoch, einer der 2 Freunde hat die Sachen in die Tafel geworfen, und quetscht einen nach dem anderen aus. Obwohl ich nichts in die Tafel geschmissen hab werde ich als Haupttäter "abgestempelt". Dazu kommen noch 2 kaputte Stühle an denen ich aber nur etwas an den Stuhlbeinen herumgebogen habe. Polizei war auch schon da und jetzt läuft eine Strafanzeige gegen uns 3 und ein Sachschaden von ca. 1300€ ist dabei entstanden. Polizei hat natürlich alle 3 Handys mitgenommen und es könnte jetzt sogar sein, dass wir von der Schule fliegen. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen, da ich ja nichts an der Tafel gemacht hab? Bitte helft mir ich bin erst 15 und möchte keine ungerechtfertigte Anzeige.
Liebe Grüße Adrian
10 Antworten
Wenn Du nicht "Hauptttäter" warst, kannst Du das geltend machen, wird aber natürlich dazu führen, dass Deine tollen Freunde zum Haupttäter werden.
Im Grunde ist es egal, wer nun was gemacht hat: Ihr habt schwere Sachbeschädigung begangen, habt Euch strafbar gemacht und werdet (alle 3) zumindest eine sehr harte Schulstrafe bekommen(Rauswurf, falls Ihr schon vorher aufgefallen seid). . Solltet Ihr über 13 Jahre alt sein, was ich annehme, kommt noch richtig Ärger mit Polizei und Justiz hinzu.
Soll man Deinen Satz "ich habe nur etwas an den Stuhlbeinen gebogen" jetzt ernst nehmen? Mit solchen verlogenen Sätzen machst Du alles nur schlimmer.
Wieso ist es an Deiner Schule eigentlich möglich, zu dritt einen Kalssenraum zu verwüsten? Gibt es bei Euch keine Lehrer, die Aufsicht führen?
Und, dann werden alle bestraft. Auf einigen Demos randalieren tausende. Das legitimiert die Straftaten nicht.
Dann muss eben die "halbe Klasse" bestraft werden, ganz einfach.
Da du "an einem Stuhl herumgebogen" hast kommst nicht um eine Anzeige herum. Du kannst nur etwas gegen einen Schadensersatz in Höhe von 1300 Euro machen. Aber da musst du dich an einen Sachverständigen wenden.
An was für einen Sachverständigen?
An einen Rechtsanwalt. Die Honorar-Kosten werden aber warscheinlich nicht viel günstiger sein als der Schadensersatz den du zahlen müsstest.
Strafrechtlich bist du für den Stuhl verantwortlich. Zivilrechtlich auch. Dir muß die Tat nachgewiesen werden! nicht du deine Unschuld.
Mit den Eltern reden und einen Rechtsanwalt nehmen.
Mitgefangen - Mitgehangen. Wenn Jemand an Stuhlbeinen rumbiegt, bis sie brechen und Tellern beim "verunfallen" an der Tafel 'zuschaut', bis diese kaputt ist, ist wohl nicht ganz unschuldig!
Hallo, erstmal danke für dei schnelle Antwort. Das mit den Stuhlbeinen hab ich oben schon erklährt. Und außerdem könnte da dann die halbe Klasse bestraft werden, weil die das auch gemacht haben.