Gilt das schon als Sachbeschädigung?

13 Antworten

meine Meinung:

laut Gesetz ist es Sachbeschädigung, wenn etwas WESENTLICH UND NICHT NUR VORÜBERGEHEND verändert wurde. Ist doch bei nicht zu entfernenden Flecken der Fall, oder?

Ob es jedoch auch Diebstahl war oder nur eine legale sogenannte Gebrauchsanmaßung, kann ich dir nicht sagen.

Ja, du kannst verlangen dass sie es dir ersetzen. Deine Mitschüler dürfen es dir weder gegen deinen willen wegnehmen, noch es verunreinigen /beschädigen.

Selbst wenn deine Mitschüler die Verunreinigungen nicht gezielt beabsichtigt haben, müssen sie dafür aufkommen. Wenn sie sich weigern würde ich mich an den Klassenlehrer oder die Eltern wenden.

Ja, das sollten die Verursacher auf jedem Fall übernehmen!! Sprich mit Deinen Eltern!!

Ja, das ist eine Sachbeschädigung. Ob die Mitschüler sich auch strafbar gemacht haben, ist nicht eindeutig festzustellen. Denn strafbar ist nur die vorsätzliche Sachbeschädigung. Haben die Mitschüler damit gerechnet, dass irgendetwas in dem Mäppchen kaputt geht, dann dürfte sogar eine strafbare Sachbeschädigung vorliegen.

Egal ob vorsätzlich oder fahrlässig (letzteres liegt mindestens vor), die Mitschüler haben sich schadensersatzpflichtig gemacht gem. § 823 BGB. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, dir den Schaden zu ersetzen.

Wie du diesen Anspruch durchsetzt, ist eine andere Frage. Weigern die beiden sich konsequent, dir den Schaden zu ersetzen, so bleibt nichts anderes übrig, als sie zu verklagen - ob es das wert ist, ist natürlich dann die Frage.

Aber vielleicht hilft es schon, den beiden klarzumachen, dass sie dir den Schaden ersetzen müssen - dazu sind sie gesetzlich verpflichtet - und, falls sie nicht darauf reagieren, einmal deren Eltern einzuschalten. Wenn sich deine Eltern oder du mit deren Eltern in Verbindung setzen, dann dürfte die Sache sich vielleicht recht schnell erledigen.

Ahzmandius  19.09.2016, 16:37

Eventualvorsatz reicht aus.

Friedel1848  19.09.2016, 18:31
@Ahzmandius

Richtig. Und was ist Eventualvorsatz?

Damit der gegeben ist, müssen die Täter zumindest für möglich gehalten haben, dass etwas kaputt geht, und außerdem diesen Erfolg billigend in Kauf genommen haben.

Ahzmandius  19.09.2016, 19:18
@Friedel1848

Wenn sie eine Sache entwenden und damit unsachgemäß umgehen, ist meiner Meinung nach davon auszugehen, dass Schäden entstehen können. Man nimmt sie billigend in Kauf.

Friedel1848  19.09.2016, 19:55
@Ahzmandius

Ja das sehe ich auch so. Ich habe das nur nicht als gegeben hingestellt, weil im Falle einer Gerichtsverhandlung der Richter diesen Eventualvorsatz feststellen müsste - wenn dabei die Mitschüler so überzeugend aussagen, dass sie fest darauf vertraut hätten, dass nichts kaputt geht, dann kann es natürlich sein, dass der Richter "in dubio pro reo" einen Vorsatz verneint. Die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit ist meistens recht schwierig.

Aber so wie die Fragestellerin es schildert stimme ich dir zu; ich würde hier auch einen Eventualvorsatz bejahen, sodass eine strafbare Sachbeschädigung vorläge.

Weisst Du, was ich grad denk`? Wenn sie Dein Fahhrad einsacken, Dir nachher zurückgeben.. dann sgen sie wegen derkaputtebn Räder und schiefen Speichen auch: stell Dich nichta n, hast es doch zurück?

Nein.

Das, ja ich meine die Flecken, ist passiert,w eil sie unrechtmässigf dasd Etui nahmen,d amit unsanft umgegangen sind..

Und Du sagst sogar, das ist nicht das erste Mal.

ich denke, allmählich müssen sie mal verklickert kriegen,d ass man so mit anderer Leute Eigentum nicht umgeht.

sophie1002 
Beitragsersteller
 19.09.2016, 13:35

danke für die Ausführliche Antwort, ich habe beschlossen ihnen noch einmal die Chance zu geben mir das Geld zu geben und wenn sie die nicht nutzen werde ich mich sofort bei meinen Lehrern melden