Stimmt es, dass die Zeugen Jehovas von einem deutschen Unternehmer patenrechtlich ausgetrickst wurden??

5 Antworten

Ob man das nun 'austricksen' nennen kann, ich weiß nicht. Ich würde es eher als 'piesacken' bezeichnen. Da will wohl jemand, der vermutlich über ausreichende Finanzmittel verfügt und gepiesackt wurde, zurück piesacken.

Lt. Registerauskunft ist die Wortmarke 'Erwachet' unter der Registernummer 302017214246 eingetragen

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020172142460/DE

und die Wortmarke 'Wachtturm' unter der Registernummer 3020172142400

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020172142401/DE

Ich gestehe, ein süffisantes Lächeln ringt mir dieser Vorgang schon ab.

Meine persönliche Einschätzung: die WTG wird dem Unternehmer kein Zahlungsangebot unterbreiten, die Sache wird auf dem Rechtsweg entschieden werden.

Moronia 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 15:14

Schätze das genauso ein. Die Blöße wird sich die ORG nicht geben

Die Namen "Wachtturm" und "Erwachet" sind zwar nicht als MARKEN eingetragen, unterliegen nach MarkenG jedoch dem sog. TITEL-Schutz. Eine spezielle Eintragung als Titel oder Marke ist nicht notwendig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört, dass die Zeitschrift einen unterscheidungskräftigen "Werkstitel" trägt, was hier klar der Fall ist.

Die Titel "Wachtturm" und "Erwachet" dürften auch durch eine sog. "Verkehrsdurchsetzung" geschützt sein. Gemeint ist eine Befragung in der Bevölkerung, welche zeigen würde, dass die Titel in weiten Teilen der Bevölkerung bekannt sind und grundsätzlich mit den Zeugen Jehovas und deren Publikationen in Verbindung gebracht werden.

Hinzu kommt, dass die Zeitschriften bereits seit 1897 unter der Schirmherrschaft der "Wachtturm-Gesellschaft" veröffentlicht wird (ein Zusammenschluss verschiedener gemeinnütziger Organisationen). Auch dies gewährt sog. "nicht eingetragene Schutzrechte", bspw. Unternehmenskennzeichen.

Da die o.g. Rechte älter sind als das 2017 eingetragene Markenrecht des niederbayrischen Unternehmers, könnte es ihn sogar teuer zu stehen kommen, sollte er tatsächlich gegen die Zeugen Jehovas klagen oder für die Nutzung des Zeitschriften-Titels Geld fordern. Laut einem Beitrag auf "RTL Exclusiv" müsste der Herr dann mit bis zu 10.000 Euro Strafe rechnen!

Prüft das DPMA, ob es die von mir angemeldete Marke schon gibt?

Das DPMA überprüft nicht, ob Ihre Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Ältere Markenrechte werden erst in dem sich an die Eintragung anschließenden Widerspruchsverfahren berücksichtigt, wenn Inhaber älterer Markenrechte Widerspruch gegen die Eintragung erheben.

Woher ich das weiß:Recherche
telemann2000  30.08.2018, 21:30

Die Frage ist, ob die WTG die Marke überhaupt anmeldete....

stefanbluemchen  30.08.2018, 21:59
@telemann2000

Die Frage ist, ob dieser Artikel der Wirklichkeit entspricht.

stefanbluemchen  31.08.2018, 08:40
@telemann2000

Nur, weil manche gerne alles glauben, was uns in ein schlechtes Licht bringen soll, wird dieser Artikel nicht wahr.

DenkePositiv  14.09.2018, 14:43
@telemann2000

Brauchen sie nicht, da das MarkenG auf ihrer Seite ist. Eine Marken-Eintragung ist bei sog. "Werkstiteln" (z.B. Zeitschriften) nicht zwingend erforderlich, da diese selbst als Marke gelten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Siehe dazu meinen Beitrag bzgl. Titel-Recht, Verkehrsdurchsetzung, sog. "nicht eingetragene Schutzrechte", usw.

Im Gegenzug könnte es den Unternehmer bis zu 10.000 Euro kosten, wenn er Geld von den Zeugen Jehovas fordert. Wie bei "Domain Grabbern" würde das nämlich unter den Tatbestand der Erpressung fallen.

Moronia 
Beitragsersteller
 31.08.2018, 15:27
Ältere Markenrechte werden erst in dem sich an die Eintragung anschließenden Widerspruchsverfahren berücksichtigt, wenn Inhaber älterer Markenrechte Widerspruch gegen die Eintragung erheben.

Das wird sich dann herausstellen. Immerhin hat sich die ORG ja zu diesem Vorfall geäußert und den Unternehmer dazu aufgefordert, dieses ,,böswillig" erworbene Patent zurückzugeben."

stefanbluemchen  01.09.2018, 13:16
@Moronia

Wenn dem so ist, werden wir auch unser Recht durchsetzen.

Moronia 
Beitragsersteller
 01.09.2018, 13:20
@stefanbluemchen
Wenn dem so ist, werden wir auch unser Recht durchsetzen.

Genau, die ZJ beschweren sich dann beim ,,System Satans" und klagen in seiner bösen Welt, die in ,,Kürze" vergeht ihre Rechte ein. Eine schöne Anekdote!

stefanbluemchen  01.09.2018, 19:04
@Moronia

Wie man sieht, bist du Ahnungslos.

Moronia 
Beitragsersteller
 02.09.2018, 14:28
@stefanbluemchen

Du bist vielmehr uneinsichtig :)

Problem der Zeugen ist aber, dass sie den Widerspruch nicht gemacht haben, somit dürften die sich damit ein Riesen Eigentor Geschossen haben. Selbst schuld wenn man die Frist verstreichen lässt, alles Nachzulesen auf der DPMA seite.

Ich bin da zwiegespalten. Auf der einen Seite freut es mich immer, wenn diese Saubermänner eine Breitseite bekommen, weil sie so überheblich sind. Auf der anderen Seite mag ich Menschen nicht, die durch juristische Tricks an Geld zu kommen versuchen.

Aber: Da die WTG dies in der Vergangenheit ähnlich gemacht hat, würde ich wohl eher sagen, dass jeder kriegt was er verdient. Schließlicht hat der Gründer der ZJ (J.F.Rutherford) sich damals unrechtmäßig die WTG unter den Nagel gerissen. Als Richter hatte er die Möglichkeit, das Testament des Gründers der Verlagsgesellschaft zu umgehen und selbst Eigentümer zu werden (und dann erst mal alles zu ändern, nach eigenen Vorstellungen und die Anhäger Russells als Abtrünnige zu bezeichnen...)

Da diese Nachricht in einer Zeitung erschien, die auch viele ZJ lesen, wird die WTG versuchen den Prozess so schnell wie möglich zu beenden und dem Springer Verlag "freundlich nahelegen", dass sie nicht weiter über den Vorgang berichten. Vermutlich werden sie also ein Angebot machen oder haben es bereits.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DenkePositiv  14.09.2018, 14:41

Sie brauchen kein Angebot machen, da das MarkenG auf ihrer Seite ist. Eine Marken-Eintragung ist bei sog. "Werkstiteln" (z.B. Zeitschriften) nicht zwingend erforderlich, da diese selbst als Marke gelten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Siehe dazu meinen Beitrag bzgl. Titel-Recht, Verkehrsdurchsetzung, sog. "nicht eingetragene Schutzrechte", usw.

Im Gegenzug könnte es den Unternehmer bis zu 10.000 Euro kosten, wenn er Geld von den Zeugen Jehovas fordert. Wie bei "Domain Grabbern" würde das nämlich unter den Tatbestand der Erpressung fallen.

treueliebe  20.12.2019, 10:41
@DenkePositiv

Wie Wachtturmgesellschaft hätte Widerspruch einlegen müssen. Meines Wissens hat sie dat versäumt = Eigentor.