Darf ein Unternehmen schreiben: "Dies ist eine Marke der Firma XYZ", auch wenn die Marke nicht eingetragen ist?
Laut Wikipedia ist eine Marke ein rechtlich geschütztes Zeichen, darum frage ich mich, ob die Verwendung des Begriffs "Marke" an sich wettbewerbsrechtlich oder markenrechtlich geschützt ist und der Begriff "Marke" nur dann für einen Namen benutzt werden darf, wenn dieser Name beim Markenamt eingetragen ist.
Ich frage mich einfach rein aus Interesse, ob ein Unternehmen ohne Markenanmeldung schreiben darf: XYZ ist eine Marke der ABC GmbH, oder ob man dann schreiben müsste: XYZ ist ein Name der ABC GmbH.
Es geht mir nur darum, ob der Begriff "Marke" an sich geschützt ist und nur nach Markenanmeldung verwendet werden darf.
Danke!
4 Antworten
Es gibt laut Markengesetz § 4 Entstehung des Markenschutzes drei Arten, eine geschützte Marke zu erhalten. Näheres steht auch unter dpma.de.
Man darf aber auch Produkte und Dienstleistungen unter einer ungeschützten Marke anbieten.
Probleme kann kriegen, wer dabei behauptet, seine ungeschützte Marke wäre eine geschützte Marke. Einschlägig könnten sein StGB § 263 Betrug und das UWG.
Gruß aus Berlin, Gerd
Eine Marke kann auch geschützt sein, ohne eingetragen zu sein in München (oder in Alicante für die EU oder international), eben dadurch, dass sie "innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung" erlangt hat, oder dadurch, dass sie "notorische Bekanntheit" erlangt hat laut Markengesetz § 4 Entstehung des Markenschutzes.
Mitbewerber und anerkannte Verbraucherverbände können auf Unterlassung klagen, gar auf Schadensersatz, wenn sie einen Verstoß gegen das UWG vermuten. Verbraucher selbst können klagen, wenn sie sich betrogen fühlen.
Wirbt man mit dem ®-Symbol für "Registered Trademark“, ohne dass die Marke eingetragen ist, kann es Probleme geben, bei dem ™-Symbol für „Unregistered Trademark“ offenbar nicht.
Gut, ich nehme also mit, dass Unternehmen, die eine in keinster Weise (auch nicht von Mitbewerben) geschützte Marke bewerben wollen "XYZ ist eine Marke der ABC GmbH" schreiben dürfen.
Wenn ein Unternehmen sich eine Marke offiziell hat eintragen lassen, darf es zusätzlich erwähnen, dass die Marke eingetragen oder geschützt ist. Sollte Markenschutz ohne Eintragung bestehen, sollte ein Unternehmen vorsichtshalber ohne diese Zusätze werben und einfach nur schreiben: "XYZ ist eine Marke der ABC GmbH".
Kann ich mir das so merken? Danke Dir für Deine ausführlichen Antworten! :-)
Das stimmt alles, soweit ich weiß.
Perfekt! Ganz, ganz lieben Dank! :-)
nur dann für einen Namen benutzt werden darf, wenn dieser Name beim Markenamt eingetragen ist.
Nein. Natürlich nicht. Die Eintragung eines Markenschutzes ist nicht vorgeschrieben. Trotzdem kann jedes Unternehmen seine "Marken" erstellen und benamsen. Und ab dem Moment sind sie eine Marke der Firma xy.
ob ein Unternehmen ohne Markenanmeldung schreiben darf: XYZ ist eine Marke der ABC GmbH,
Ja, denn der Schutz entsteht nicht nur, wenn die Marke eingetragen ist. Zum Beispiel durch Verkehrsgeltung. Das macht man vor allem dann, wenn man Markennamen hat, deren Eintragung ins Markenregister abgelehnt werden würde (allgemein beschreibend oä, Gründe). Oder wenn man sparen will. Dennoch besteht der Markenschutz, wenn das Produkt "im jeweiligen Verkehr" eine gewisse Geltung erlangt hat.
Marke darf sich also alles nennen, dazu braucht man keine Markenanmeldung.
Marke darf sich also alles nennen, dazu braucht man keine Markenanmeldung.
Perfekt! Das ist genau die Information, die ich gesucht habe. Ich danke Dir!
Als ich nämlich unter anderem bei Wikipedia aus Interesse gestöbert habe und las: "Als Marke wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet", da war ich davon ausgegangen, dass das bedeutet, dass man nur eingetragene Namen als Marke bezeichnen darf und alles andere, was nicht eingetragen ist, nur als Produktbezeichnung oder Name, aber nicht als Marke bezeichnen darf.
Ja, Wiki ist da nicht immer die beste Quelle. Auch der Begriff "Zeichen" ist falsch, denn es gibt ja auch Wortmarken :-)
Ja, das stimmt leider! Danke Dir für Deine lieben Rückmeldungen! :-)
Was würdest Du eigentlich anstelle von "Zeichen" schreiben? Einfach nur "Objekt" oder "Wort- und Bildmarken"?
"Zeichen oder Begriff" würde ich schreiben.
Ah, das ergibt Sinn! Vielen Dank! ;-)
Eine Marke die geschützt ist, auch Juristisch, hat diesen Kreis mit dem R darin, hinter dem Markennamen.
Quatsch
Ein Markenname muss nicht angemeldet werden.<
Solltest du auf eine Anmeldung verzichten, musst du aber aufpassen. Sollte ein Dritter auf die Idee kommen "DEINEN" Markennamen zu schützen, bekommst du ein Problem.
Nach meinem Verständnis ist das zumindest in der Theorie nicht so. Weil es gibt auch noch den Begriff der Benutzungsmarke. Und die muss nicht eingetragen werden, sondern entsteht, wie der Name schon sagt, durch das Nutzen.
Super! Danke Dir! :-)
Danke Dir! :-)
Ich frage mich einfach rein aus Interesse, ob ein Unternehmen ohne Markenanmeldung schreiben darf: XYZ ist eine Marke der ABC GmbH, oder ob man dann schreiben müsste: XYZ ist ein Name der ABC GmbH.
Es geht mir nur darum, ob der Begriff "Marke" an sich geschützt ist und nur nach Markenanmeldung verwendet werden darf.
Vielen Dank für Deine Antwort! :-)
Ich fasse zusammen:
Ist eine Marke nicht geschützt, darf ein Unternehmen werben: "XYZ ist eine Marke der ABC GmbH". (Oder muss darauf hingewiesen werden: "XYZ ist eine ungeschützte Marke der ABC GmbH"?)
Ist eine Marke geschützt, darf ein Unternehmen werben: "XYZ ist eine Marke der ABC GmbH" und zusätzlich: "XYZ ist eine geschützte Marke der ABC GmbH" sowie "XYZ ist eine eingetragene Marke der ABC GmbH".