Stiefvater zum Unterhalt verpflichtet?

8 Antworten

Nein, es gibt keine Ablehnung.

Als Ü25er ist er berechtigt, eine eigene Wohnung zu beziehen und seine eigene Bedarfsgemeinschaft zu gründen. Keiner von Euch ist verpflichtet, für ihn etwas zu zahlen.

Vielleicht kann Dir folgende Seite helfen, eventuelle Fragen vorab zu klären:

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/vbcms/

Erstens ist der Stiefvater zu gar keinen Unterhaltszahlungen verpflichtet.

Und zweitens enden die Unterhaltsansprüche der Kinder mit dem Ende der 1. Ausbildung oder dem 25. Lebensjahr.Genau aus diesem Grund ist man ja dann berechtigt,ALG II zu beantragen.

SamirasMama 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 23:00

Er hatte vor etwa 2 Jahren schon einmal versucht die Kostenübernahme für die Krankenkasse zu beantragen, damals wurde dieses auch abgelehnt.

Demzufolge ist er jetzt nicht mal krankenversichert... und für die Familienversicherung zu alt ist bzw. weil er seine Ausbildung erfolgreich beendet hat, es nicht mehr möglich ist.

Apfelkind1986  21.06.2012, 23:02
@SamirasMama

Damals wäre er ja auch noch unter die Familienversicherung gefallen,nun nicht mehr. Die Krankenkasse bezahlt nun ebenfalls das Amt,eigentlich ist alles so geregelt,dass da ein nahtloser Übergang möglich ist aber man muss sich halt auch kümmern und zwar rechtzeitig.

Da scheint viel gepennt worden zu sein.

SamirasMama 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 23:13
@Apfelkind1986

Nein, es wurde abgelehnt, da er damals noch nicht 25 Jahre gewesen ist und mit der Mutter und seinem Stiefvater zusammen als Bedarfsgemeinschaft gezählt hatte. Sein Alg 1 nach der Ausbildung ist regulär nach 1 Jahr ausgelaufen und danach konnte noch keinen Anspruch ans Job Center stellen. Zu dieser Zeit kam diese Regelung mit den 25 Jahren raus... Und er hatte zu dieser Zeit auch keine Arbeit oder Ähnliches... bekam nur Absagen.

Apfelkind1986  21.06.2012, 23:19
@SamirasMama

Das habe ich doch geschrieben:

Warum sollte das Amt ihn eigenständig krankenversichern,wenn er bei den Eltern mitlaufen kann?

Jetzt darf er dort nicht mehr mitversichert sein,also wird sein Antrag nun auch bewilligt werden.Aber sowas sollte man halt mal nen Monat im Voraus stellen,man wacht ja nicht irgendwann morgens überrascht auf und wundert sich,dass man auf einmal 25 ist...

SamirasMama 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 23:29
@Apfelkind1986

Hmm, soviel ich aber weiß, wenn man eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, kann man sich nicht mehr familienversichern. So habe es damals von meiner Krankenkasse erzählt bekommen. Er war gezwungen sich freiwillig selbst zu versichern was ihm 140 € im Monat gekostet hätte. Diese konnte er natürlich nicht aufbringen, da ja wie gesagt, sein Stiefvater ja nicht zum Unterhalt verpflichtet ist.

Hoffe, wir reden jetzt nicht aneinander vorbei... :-)

Er sollte schnellstens einen einen eigenen Antrag auf ALG II stellen. Ab 25 Jahren muss er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern zählen. Ihr könnt einen Untermietvertrag für sein Zimmer mit Küchen- und Badnutzung ausfertigen, woraufhin er seinen Mietkostenanteil separat erhält. Desweiteren sollte er einen Antrag bei der Arge auf Bezug einer eigenen Wohnung stellen.

Der Stiefvater ist ihm gegenüber zu keinerlei Zahlung verpflichtet. Eigentlich es gesetzwidrig, bei einer Bedarfsgemeinschaft stillschweigend davon auszugehen, dass der Stiefvater den Stiefsohn unterhält. Dieser hat nämlich überhaupt keine Handhabe, wenn der Stiefvater ihm keinen Cent gibt, er kann diesen Unterhalt nicht einklagen. Aber leider sind Argen angewiesen, das Gehalt des Stiefvaters beim Bedarf des Stiefsohnes mit einzubeziehen. Umso wichtiger ist es, dass der Sohn so schnell wie möglich seine eigene Bedarfsgemeinschaft anmeldet.

Der Stiefvater ist nicht zum Unterhalt verpflichtet.Aber wen jemand bei den Eltern lebt,keinen Pfennig auf der Naht,und keine Arbeit.,ich weiß nicht.Eine Wohnung nehmen ohne vom Amt eine Genehmigung zu haben geht nicht.Soll Er sich erst mal dort melden.

SamirasMama 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 22:55

Er hat sich bisher lediglich nur Wohnungsangebote geben lassen, dass er diese beim Job Center vorlegen kann. Ich kenne von meinen Eltern so, dass man 3 Angebote vorlegt und für eines entscheidet sich quasi das Amt wegen Kostenübernahme.

Uns ist schon bewusst, dass er sich nicht erst eine Wohnung nehmen kann um anschließend zum Job Center zu gehen.

Apfelkind1986  21.06.2012, 23:09
@SamirasMama

Die möglichen kosten sowie die berechtigte Größe der Wohnung ist festgelegt und solange er sich in diesem Rahmen bewegt,kann er jede Wohnung nehmen.Das Amt wird die dann auch anerkennen.Und es gibt erstaunlich schöne Wohnungen,die mit Hartz IV bezahlbar sind,wenn man sich gut umschaut.

SamirasMama 
Beitragsersteller
 21.06.2012, 23:15
@Apfelkind1986

Weißt Du vielleicht auch genau, wie die einzelnen Grenzen sind ? Denn meine Eltern zum Beispiel (5 Personenhaushalt - alle volljährig) bezahlen für eine kleine 5 Raumwohnung knappe 800 € Warmmiete... und meine Eltern kommen da nicht raus, weil Job Center immer noch sagt, die Miete ist okay.

Jetzt haben sie evtl. Glück, wenn mein Bruder wirklich in Hessen anfangen sollte zu arbeiten...

Apfelkind1986  21.06.2012, 23:27
@SamirasMama

Diese Grenzen sind in jedem Landkreis unterschiedlich,da muss man beim Amt nachfragen.

Der Stiefvater ist nicht unterhaltspflichtig, ganz egal wie hoch sein Einkommen ist.

Mit 25 Jahren zählt der Sohn auch nicht mehr in die Bedarfsgemeinschaft und darf eine eigene Wohnung nehmen.