Steuerrückzahlung bei Krankengeld?
Mein Mann Stk 3 hat das ganze Jahr Krankengeld bekommen ich habe Stk 5 arbeite das ganze Jahr in Vollzeit. Wir werden zusammenveranlagt. Müssen wir Steuern nachzahlen?
3 Antworten
Gebt Eure Daten in ein Steuerprogramm ein, auch in das kostenlose ELSTER- Programm.
Wenn Ihr alle Werte richtig eingegeben habt, könnt Ihr Euch vom Programm die Variante zeigen lassen, die steuerlich die Beste ist.
auch Krankengeld wird versteuert
und damit zahl ich für mein Krankengeld Steuer! Wie sich das nennt ist egal. Der Staat verdient somit am Krankengeld.
Wenn du ausschließlich Krankengeld in einem Kalenderjahr beziehst, keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte hast, so bezahlst du auch KEINE Steuern darauf, selbst wenn du das maximal mögliche Krankengeld von 2.453,40 € bekämest.
Davon würden abgezogen:
- 228,30 € RV-Beitrag
- 30,60 € AV-Beitrag
- 46,50 € PV-Beitrag
Keine Steuern und auch keine Beiträge zur KV, die ist beitragsfrei während des KG-Bezugs.
Hier würde ich in diesem Fall prüfen, ob eine getrennte Veranlagung günstiger ist, da das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt, auch wenn es (an sich) steuerfrei ist, wenn keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen da sind. LoHi-Verein hilft da sicher gerne weiter.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/0/655/warum_kann_bei_lohnersatzleistungen_eine_getrennte_veranlagung_sinnvoll_sein
Erst einmal: Das heißt seit einigen Jahren "Einzelveranlagung".
Und zweitens: Hier sollte über ein Steuerprogramm geprüft werden, ob die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung günstiger ist.
Krankengeld ist steuerfrei unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.