Steuern beim Zeitungsaustragen?

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Hallo,

also seit dem 1.1.2013 ist die Verdienstgrenze beim Minijob um 50 Euro erhöht worden, damit gilt für Neueinsteiger die 450-Euro-Minijob montl. Verdienstgrenze! Bis 450 Euro monatlich ist dann dieser Minijob steuerfrei, falls der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2% an die Bundesknappschaft bzw. Minijob-Zentrale abführt!

Sozialversicherungsfrei ist dieser Minijob nicht mehr automatisch, sondern nur auf Antrag kann man sich von dieser Rentenversicherungspflicht befreien lassen!

Näheres siehe in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier:

www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/09_befreiung_rv/node.html

siola55  12.02.2013, 12:47

Danke für deinen Stern! Freut mich sehr!

siola55  24.01.2013, 17:26

Hallo noachmal,

sollest du dieser neuen Rentenversicherungspflicht nicht widersprechen, dann solltest du diese Mindestbetrags-Regelung beachten:

Mindestbeitrag:

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der zu zahlende monatliche Rentenversicherungsbeitrag im Falle der Zahlung voller Rentenversicherungsbeiträge mindestens von 175 Euro zu berechnen ist. Demnach ist monatlich ein Mindestbeitrag von 33,08 Euro zu zahlen (18,9 Prozent von 175 Euro = 33,08 Euro).

Dies bedeutet: Liegt das Entgelt des Beschäftigten aus einer oder aus mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen insgesamt unter 175 Euro, hat der Arbeitgeber vom tatsächlichen Arbeitsentgelt Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent (bzw. 5 Prozent bei Minijobs in Privathaushalten) zu entrichten; der Beschäftigte trägt den Restbetrag bis zu dem Mindestbeitrag in Höhe von 33,08 Euro.

Beispiel:

Ein Minijobber erhält ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 80 Euro und ist rentenversicherungspflichtig.

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des tatsächlichen Arbeitsentgelts (15 Prozent von 80 Euro = 12 Euro).

Der Minijobber zahlt den Differenzbetrag in Höhe von 21,08 Euro (Mindestbeitrag: 33,08 Euro minus Arbeitgeberbeitrag: 12,00 Euro = Differenzbetrag: 21,08 Euro).

Den Eigenanteil, den der Minijobber aufbringen muss, zieht der Arbeitgeber vom Arbeitsentgelt ab. Reicht das Arbeitsentgelt hierfür nicht aus, hat der Minijobber dem Arbeitgeber den Restbetrag zu erstatten.

In deinem Fall bei 100 Euro Bruttoverdienst u. gesetzl. Rentenversich.pflicht:

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des tatsächlichen Arbeitsentgelts (15 Prozent von 100 Euro = 15 Euro).

Der Minijobber zahlt den Differenzbetrag in Höhe von 16,08 Euro (Mindestbeitrag: 33,08 Euro minus Arbeitgeberbeitrag: 15,00 Euro = Differenzbetrag: 16,08 Euro).

Damit bekommst du bei Rentenversicherungspflicht keine 100 Euro Brutto wie Netto wie 2012, sondern eben nur die 100 Euro - 16,08 Euro = 83,92 Euro ausbezahlt ! ! !

Ach dies ist Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter -> Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Versicherungspflicht -> Mindestbeitrag

Gruß siola

Du musst gar keine Steuern zahlen. Bei einem angemeldeten Minijob zahlt nur der Arbeitgeber Abgaben. Du kannst deine Rentenversicherung aufstocken, musst aber nicht. Dann bekommst du den vollen Lohn einfach raus. Versteuern musst du solche Minijobs, soviel ich weiß, erst dann, wenn du über 450 Euro im Monat verdienst (auch wenn du mehrere Minijobs hast musst du alle zusammenzählen).

siola55  24.01.2013, 16:52

Hallo Andrea, steuerfrei ist der 450-Euro-Minijob nur, falls der Arbeitgeber auch die 2% Pauschalsteuer an die Bundesknappschaft abführt!

Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter -> Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> 450-Euro-Minijob -> Pauschalabgaben

Gruß siola

Andrea1964  26.01.2013, 22:35
@siola55

Hallo siola, habe den Link angeschaut: Bei diesen Pauschalabgaben steht jedoch:

Je nach Art der geringfügigen Beschäftigung sind vom Arbeitgeber unterschiedliche pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale zu entrichten. Hier sind auch die von dir erwähnten 2 % Pauschalsteuer aufgeführt.

Also bei meinem Minijob zahle ich gar nichts. Ich kann, wenn ich will, die 3,9 % Aufstockung zur Rentenversicherung zahlen. Zu deiner Erklärung mit dem Mindestbeitrag stimme ich dir voll zu!

siola55  12.02.2013, 12:46
@Andrea1964
Je nach Art der geringfügigen Beschäftigung sind vom Arbeitgeber unterschiedliche pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale zu entrichten...    

Hallo Andrea,

der AG kann die Pauschalsteuer von 2 % selbst übernehmen und an die Bundesknappschaft abführen, muß aber nicht! In diesen Fällen trägt dann der AN die pauschale Versteuerung - jedoch in den meisten Fällen übernimmt wohl der AG diese 2% Pauschalsteuer!

Gruß siola

Näheres unter:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/18_steuerrecht/node.html

Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt.

alessajane 
Beitragsersteller
 24.01.2013, 16:28

okay, danke!