Steuerklassenwechsel nach Hochzeit bei einem Vollverdiener und einem 450 Euro Job
In welche Steuerklassen sollte man nach einer Hochzeit wechseln? Ein Vollverdiener bisher Steuerklasse 1 und eine Minijobberin bisher ohne Steuerklasse. Muss die Minijobberin überhaupt in eine Steuerklasse ? Danke im Voraus!
3 Antworten
Als Faustformel gilt:
Bei weit auseinander liegenden Einkünften sollte der besser Verdienende Steuerklasse III wählen und der Ehepartner dann V.
Bei etwa gleich hohen Einkünften Steuerklassenkombination IV/IV ggf. mit Faktor
Man kann auch einen Steuerklassenrechner aus dem Internet zur Orientierung nutzen.
In Deinem Fall solltest Du Steuerklasse III wählen; deine Frau erhält dann automatisch Steuerklasse V, die aber nicht zur Anwendnung kommt, wenn der Minijob nicht auf Steuermaerkmale ausgeübt wird.
Es sei noch erwähnt, daß die Steuerklassenwahl keinen Einfluß auf die abschließende Besteuerung hat, sondern sie dient nur zur Ermittlung der Einkommensteuervorauszahlung in Form der Lohnsteuer.
Wird der Minijob nicht nach Steuermerkmalen ausgeübt, wird er auch nicht in die Einkommensteuererklärung eingetragen.
Wir haben nach der Hochzeit 3 (mein Mann, Vollverdiener) und 5 (ich, ohne Einkommen) genommen.
Man sagt: Bei etwa gleichem Verdienst 4/4 und wenn einer deutlich mehr verdient 3/5.
Lasst Euch im Finanzamt beraten.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Du keine Steuerklasse hast. Als Lediger hat man automatisch die 1.
Sie wird schon eine haben - steht auf dem Bescheid vom Finanzamt, auf dem auch die Steuer-Identifikationsnummer steht.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2014/39/wo_kann_ich_meine_steuer-identifikationsnummer_finden
Beim 450,- Euro Job werden die Abgaben pauschla vom Arbeitgeber getragen.
Die Einnahmen kommen nicht in die Einkommensteuererklärung, es wird dafür auch keine Steuerklasse abgerufen.
Du bekommst also automatisch die III zugeteilt.
Danke, ja ich habe bisher Steuerklasse 1 aber meine Frau hat keine Steuerklasse da sie ja nur auf 450 Euro Basis arbeitet.