Hallo ab wieviel Umsatz trägt sich ca. ein 450 Euro-Job?

7 Antworten

Das ist eine unbeantwortendenbare Frage. Es soll Leute geben, die wenn sie keinen Lohn bekommen schon nicht tragbar sind.

Auf der anderen Seite kann es schon gewinnbringend sein, wenn überhaupt jemand im Laden ist, obwohl kein Kunde kommt. Dann nämlich bereits wenn die eigentliche Frisörin/der Frisör verspätet den Laden öffnen würde. Zuverlässigkeit ist ein Qualitätsmerkmal eines Unternehmens.

Wenn es darum nicht geht, dann kommt es trotzdem noch auf die Erwartungshaltung an. Die können durch den Kundenzulauf bedingt sein. Ist die erste Kraft ausreichend mit Arbeit ausgelastet? Soll der Kundenstamm ausgeweitet werden? Gibt es weitere Nachfragen nach Terminen, die sonst abgelehnt werden müssten?

Dabei könnte aber bereits eine unproduktive Kraft durchaus lohnend sein. Dadurch, dass sie die produktive Kraft von eben unproduktiver Arbeit entlastet und so vielleicht der Service verbessert wird. Steht so also jemand zur Verfügung um die neu ankommenden Kunden zu begrüßen? Vielleicht einen bisher nicht üblichen Kaffee anzubieten und das Geschirr weg zu räumen, den Abwasch zu erledigen. Für die Sauberkeit der Arbeitsplätze sorgt und ggf. aufräumt. Also einen Arbeitsplatz eben wieder startklar macht und die erste Kraft sofort bei der nächsten Kundin/dem Kunden wieder anfangen kann. Ohne eben als besser bezahlte Person dieses eben auch macht.

Dazu gehören dann auch solche Sachen wie Terminvergabe, Telefonannahme u.ä.

Ansonsten wird bereits das Betriebsergebnis verbessert, wenn der sogenannte Fixkostendeckungsanteil erhöht wird. Das berechnet man dadurch, dass man die variablen Kosten der Arbeitszeit berechnet. Angefangen mit dem Lohn- und Lohnnebenkosten von knapp 600 Euro. Aber auch Urlaubsgeld - also der Anspruch auf Lohn - während des bezahlten Urlaubs. Krankheitszeiten führen ebenfalls zu Lohnansprüchen. Was hier nicht erstattungsfähig durch die Umlagekasse bei der Krankenversicherung ist, gehört auch zu den Kosten des Arbeitsplatzes und kann berechnet werden. Die Lohnabrechnung kostet ebenfalls Geld. Die Suche einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters verursacht darüber hinaus Kosten. Nicht nur im Falle einer Zeitungsanzeige, sondern es sind Vorstellungsgespräche zu führen um die Bewerbungen bewerten zu können. Es ist ein Probearbeiten geplant? Da kann die durchführende Person auch nicht den üblichen Arbeitsaufwand leisten. Dazu können noch vermutlich kaum berechenbare Kosten gerechnet werden: Zusätzliche Kosten für Wasser, Strom, nicht berechnetes Haarspray oder anderer Pflegemittel u.ä..

Behaupten wir diese tatsächlichen Kosten und die zu schätzenden möglichen Aufwendungen ergeben einen Betrag von 650 Euro, dann lohnt die Person sich bereits am 651 Euro netto. Oder in Einnahmen gesprochen ab 774,69 Euro Einnahmen. Um dieses für die Planung einschätzen zu können, ist vermutlich eine Berechnung auf Stundenbasis nötig. Wie lange muss die Mitarbeiterin arbeiten um ihren Lohnanspruch zu haben? Bei 15 Euro Lohn pro Stunde wären das 30 Stunden pro Monat. Die Kosten wären dann auf diese Zeit umzulegen. Das sind dann gerundet 26 Euro Einnahmen.

Umgekehrt geht es natürlich auch: Beim Einsatz zu bestimmten Zeiten ist ein Umsatz von 45 Euro in der Stunde durchaus von einer normalen Kraft zu erwarten. Verlangt natürlich den Einsatz zu den umsatzstärksten Zeiten. Wartezeiten würden dann bei der Rentabilitätsberechnung zu Lasten der Arbeitsstelle ausgelegt werden. Schließlich ist es eben ein Unterschied ob immer Kunden im Wartebereich sind und sofort weiter gearbeitet werden kann oder ob auf Laufkundschaft gewartet werden muss.

Bei 45 Euro Einnahmen pro Stunde ist allerdings die Rechnung relativ einfach. 45 Euro * den 30 Stunden ergeben im Monat 1.350 Euro Einnahmeanteil für die Aushilfe. Umsatzanteil 1134,45 Euro. Damit produziert eben diese Aushilfe eine sogenannten Rohgewinn von etwa 483 Euro. Dieses könnte vielleicht die anteiligen Fixkosten vollkommen decken und sogar bereits direkt den Reingewinn erhöhen.

Diese doppelte Beeinflussung des Reingewinns beruht darauf, dass die Fixkosten des Ladens bisher nur von der Alleinfrisören erwirtschaftet werden mussten. Arbeitet die also 60 Stunden die Woche (arbeitsrechtlich bei Angestellten bedenklich), sind demgemäß je nach Monat 20 bis 23 Arbeitstage zur Verfügung á 10 Stunden.

Verteilte man also Miete, Steuerberatungskosten, Abschreibungen und andere Fixkosten bisher auf 200 bis 230 Arbeitsstunden, dann kann man sie durch den Einsatz der Aushilfe nun auf 230 bis 260 Stunden aufteilen. Das klingt vermutlich alles sehr verwirrend. Daher ist es natürlich gut die eigenen Kosten sehr genau zu kennen. Kommt man bei den Fixkosten auf monatliche Ausgaben von 1.800 Euro, dann sieht der Vergleich wahrscheinlich jetzt klarer aus. 1.800 Euro geteilt durch 200 Arbeitsstunden im Monat ergibt 9 Euro Fixkosten pro Stunde. Durch den Einsatz der Aushilfe sind dieses dann 1.800:230=7,80 Euro pro Arbeitsstunde.


Fortsetzung als Kommentar --->

Dirk-D. Hansmann  25.10.2015, 02:29

Dann braucht ja auch die erste Kraft nicht mehr so viel Zeit auf die Deckung eben der Fixkosten zu verwenden. Auch sie ist früher im Bereich des Reingewinns angekommen. Daher spreche ich von der doppelten Wirkung auf den Reingewinn. Es ist nicht so zu verstehen, dass die zweite doppelt zum Reingewinn beisteuert. Das wäre die falsche Erwartungshaltung.

Die Frage ob sich eine Aushilfe lohnt, beginnt also mit der Frage nach den Aufgaben. Daraus resultiert die Frage nach dem zusätzlichen Umsatz. Hier kommt es aber in erster Linie auf die Nachfrage, also die Gesamtsituation an. Darauf hat die Aushilfe keinen Einfluss. Das ist natürlich auch unternehmerisches Risiko.

Wobei ich nochmal auf die Steigerung der Kundenzufriedenheit hinweisen will. Die ist sehr viel mehr wert, als dieses in so einer Stundenbetrachtung möglich ist. Jede Kundin bringt mindestens im Durchschnitt eine weitere Kundin auf Empfehlung in den Laden. Auch wieder durchschnittlich betrachtet, kommt die neue Kundin nicht nur einmal. Sondern es ergibt sich auch da eine durchschnittliche Häufigkeit. Der Ehrlichkeit halber sollte man nicht vergessen, dass dieser Wert natürlich auch die betriebliche Situation verbessert. Je stärker, je besser die jeweilige Kollegin arbeitet. Wieder Thema Kundenzufriedenheit.

Daher sollte eine solche Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gar nicht wie in Deiner Frage in erster Linie so gestellt werden. Es sei denn man will nur kurzfristige Ergebnisse steigern. Das ist aber in aller Regel nicht sinnvoll.

Je längerfristig man also eine Einstellung betrachtet, desto größer auch die Chance mehr daraus zu gewinnen. Kann allerdings auch verlangen, wenn man zu einer solchen Planung nicht die Zeit hat, dass man eben jemanden holen muss, der sich damit auskennt. Daraus können dann aber auch Perspektiven auf die Schaffung einer Vollzeitstelle gerichtet werden. Vielleicht sogar eines Ausbildungsplatzes usw.

Auch hier wieder noch ein Vorteil: Gerade langfristige (Liefer-)Verträge oder langfristig wirksame geplante Maßnahmen für das Marketing können sich besser rechnen lassen.

Hoffentlich konnte ich verdeutlichen welche Optionen Dir offen stehen. Welche Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten Dir eigentlich mit der Überlegung über die Verpflichtung einer Aushilfskraft auf den Tisch flattern. Berechnungen, die ich bei Unternehmensgründungen bereits im Vorfeld mit meinen Kunden in verschiedenen Szenarien betrachte. Was beispielsweise positive Auswirkungen (bis hin zur Verkürzung) auf die Gründungsphase hat. Aber auch ein stehendes Unternehmen kann natürlich in eine vergleichbare Phase eintreten und diese Wachstumsphase unterschiedlich klug gestalten.

Viel Erfolg!

Außer den bereits behandelten Lohn- und Lohnnebenkosten und Materialanteil muss auch die Abschreibung der Arbeitsgeräte berücksichtigt werden - Sessel, Spiegel, Möbel, Werkzeuge und Kleingeräte, der Platz dafür ....

Der Minijobber kommt zwar wie der sprichwörtliche Frisör daher, braucht aber doch einen komplett eingerichteten Platz, um überhaupt Umsatz machen zu können.

Der Umsatz muss so hoch sein, dass als Überschuss oder Rohertrag mindestens 450 € plus 22 % Versicherungspauschale, plus Buchhaltungs- und  Verwaltungskosten überbleiben. Sonst machst du minus!


kevin1905  24.10.2015, 13:04

Wo nimmst du denn die 22% her?

  • 13% KV-Pauschale
  • 15% RV-Pauschale
  • 2% pauschale Lohnsteuer (kann abgewälzt werden)
  • ca. 1% Umlage und BG.

Es sind ziemlich genau 31% pauschale Abgaben.

KlausM1966  24.10.2015, 13:22
@kevin1905

Sorry, hast natürlich recht. Ich bin schon älter und habe irgendwie immer noch die alten Zahlen im Kopf. Bis 2003 hat gestimmt, dann wurden es teurer. ;)

KlausM1966  24.10.2015, 13:27

Die 22 % sind eine falsche, weil alte Angabe. Korrekt sind 31 %!!!! Sorry ;)

RobertU 
Beitragsersteller
 24.10.2015, 12:57

gehen wir mal von 1200 euro Umsatz durch Arbeitsleistung aus bei einem Friseur. Eine Geschäftsführerin und eine 450 euro kraft. Bleibt da was bei der Chefin hängen?

jurafragen  24.10.2015, 13:00
@RobertU

Das hängt von Faktoren ab, die wir nicht kennen. Zum Beispiel von der Höhe der Miete und den Nebenkosten.

Ich gehe davon aus, dass sich die 1.200 Euro pro Monat Umsatz nur auf die 450-Euro-Kraft beziehen.

KlausM1966  24.10.2015, 13:11
@RobertU

In dem Gewerbe kenne ich mich nicht wirklich aus und kann nur schätzen. Viel ist es nicht, was überbleibt.

Zunächst muss die Mehrwertsteuer abgeführt werden, also minus 190 €
Du kostest ca. 600 € Inkl. BG und Verwaltung
Sicher werden etwa 30 % des Umsatzes für Material und Energiekosten veranschlagt, also noch mal gut 300 €

1200 - 190 - 600 - 300 = 110 € Ertrag

Was jetzt noch fehlt, da nicht bekannt. Ladenmiete etc.

Wenn das der Gesamtumsatz von beiden ist, dann ganz schnell abschließen und Schlüssel wegwerfen. Wenn es nur dein Umsatz ist, dann trägst du dich gerade eben.

KlausM1966  24.10.2015, 13:25
@KlausM1966

Alles zurück. Die Abgaben belaufen sich auf 31 %! Ändert aber an der Rechnung nicht viel, da hier bereits die meisten Kosten enthalten sind.

Das hängt ja wohl nicht sosehr vom Umsatz, sondern in erster Linei vom Ertrag ab.

Da kommt auf Deine Kalkulation an.