Steueridentifikationsnummer als Schüler?
Hallo Leute, ich bin schülerin und 17 jahre, deshalb hat es mich ziemlich verwirrt als der arbeitgeber, für den ich eine Inventur bald mache meinte, dass meine steuerindentifikationsnummer noch fehlt. Wo bekomm ich die denn her, ich mein ich zahl ja noch nicht mal steuern und geh auch noch zur schule?!
Lg.
4 Antworten
deine Steueridentifikationsnummer erhälst du neuerdings quasi bei Geburt. An jeden BUndesbürger wurde vor ein paar Jahren (3 Jahre her glaub ich) seine Steuernummer rausgeschickt. Frag mal deine Eltern. Ansonsten frag bei eurem zutsändigen Finanzamt nach.
Hallo xVera,
ich kann deine Verwirrung verstehen, immerhin hast die Nummer bisher wahrscheinlich noch nicht gebraucht. Die Steueridentifikationsnummer (IDNR) hat seit 2008 jeder, auch Neugeborene.
Du findest die IDNR auf dem Mitteilungsschreiben vom Bundeszentralamt für Steuern. Sobald du arbeitest, kannst du die Nummer auch auf der Lohnsteuerbescheinigung oder auf deinem Einkommensteuerbescheid finden.
Wenn dir die Nummer nicht mehr vorliegt, dann kannst du diese beim Bundeszentralamt für Steuern neu beantragen. Beim Finanzamt kann die IDNR aus Datenschutzgründen nicht so einfach erfragt werden.
Die Steueridentifikationsnummer (IDNR) ist eineelfstellige Nummer, die ein Leben lang gültig bleibt und sich auch bei Umzugoder Heirat nicht ändert. Sie wird von den Finanzbehörden bis zu 20 Jahre über den Tod hinaus gespeichert.
Die Steueridentifikationsnummerwird die Steuernummer bei der Einkommensteuer ersetzen.
Auch bei deinen Versicherungenspielt die Steueridentifikationsnummer eine große Rolle. Nach § 22aEinkommensteuergesetz (EStG) sind die Versicherungsträger dazu verpflichtet derzentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich Informationen übergezahlte Kapital- und Rentenleistungen zu übermitteln. Über dieSteueridentifikationsnummer kann die Finanzverwaltung über eine Rentenbezugsmitteilungdie Informationen automatisch der richtigen Person zuordnen. Folgende Datenmüssen der ZfA mit der IDNR immer übermittelt werden: Familienname,Geburtsdatum, Inlandsadresse (Wohnort, Postleitzahl) und ggf. dieAuslandsadresse (Auslands-Wohnsitz, Wohnsitzstaat).
Daten wie der frühere Name, Vorsatzwort, Titel, Vorname,Nachname, Geschlecht, Geburtsort, Geburtsstaat und Sterbedatum sowie die Straße, Hausnummer und Adressergänzungen bei In- und Auslandsadressen werdender Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen vom Versicherungsanbieter nurübermittelt, wenn diese Angaben bekannt sind. Es handelt sich dabei um keine Pflichtangaben.
Ich hoffe meine Antwort hilft dir weiter.
Viele Grüße, Christina vom Allianz hilft Team.
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