Steuererklätung - Ehegattensplitting rückwirkend?
Hallo zusammen,
ich habe am 24.04.2018 geheiratet und meine Frau war Studentin ohne Einkommen.
Lohnt es sich für mich, dieses Jahr die Steuererklärung zu machen?
P.S.: Wir verdienen beide jetzt das gleiche. Daher wollten wir beide die Steuerklasse 4 wählen, aber wegen dem Splitting rückwirkend vielleicht 3/5.
1 Antwort
Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten, die nicht dauernd getrennt gelebt habe, wird bei einer Zusammenveranlagung der Splittingtarif angewandt, unabhängig davon, wann im Kalenderjahr die Eheschließung erfolgte.
Kurz gesagt: Die Abgabe einer Einkommensteuererkärung sollte sich lohnen.
Steuerklassen kann man nicht rückwirkend ändern.
Wenn Ihr beide in etwa das gleiche verdient, bleibt vom Splittingvorteil nicht viel oder gar nichts übrig - desto weiter die Einkünfte auseinanderliegen, desto höher ist der Splittingvorteil.
Ideal: einer hat keine steuerlichen Einkünfte.
Hier, zur Orientierung, Rechner für die Wahl der Steuerklassen:
Wir verdienen beide jetzt das gleiche. Daher wollten wir beide die Steuerklasse 4 wählen, aber wegen dem Splitting rückwirkend vielleicht 3/5. Daher ergab sich die Frage.