Steuererklärung - Heimfahrt am Wochenende OHNE doppelte Haushaltsführung?
Guten Abend zusammen,
Gleich Vorab: Es geht hier (soweit ich es verstehe) um KEINE doppelte Haushaltsführng!
Folgender Sachverhalt:
Am 07.01.19 trat ich meine neue Arbeitsstelle in Landsberg am Lech an, 163 km von meinem Wohnort Regensburg entfernt.
Ich habe mich in Landsberg NICHT wohnhaft gemeldet, also keine Zweitwohnung gehabt, da ich hier einen Bekannten habe, bei dem ich vorläufig und kostenfrei unter der Woche übernachten konnte. Logie war frei, verpflegt habe ich mich selbst.
Ich bin jeden Freitag nach Feierabend direkt nach Regensburg gefahren, wo meine Freundin und ich zusammen wohnten, da sie berufsbedingt noch nicht mit nach Landsberg zog.
Im Juni kam meine Freundin nach Landsberg, nachdem sie dort eine Stelle fand. Hier haben wir seither eine gemeinsame Wohnung. Ab hier ist für mich, was die Angaben in der Steuererklärung angeht, alles selbsterklärend.
Meine Frage lautet: Wie gebe ich die Heimfahrten aus den Wochenenden des ersten Halbjahres in der Steuererklärung an?
Gebe ich für diesen Zeitraum z. B. 1 Arbeitstag pro Woche + die volle Strecke über 163 km Arbeitsweg an oder schreibe ich z. B. 5 Arbeitstage pro Woche + die 163km geteilt durch 5, also aufgerundete 33km? Oder sind meine Ansätze ganz verkehrt und es läuft anders?
Da ich im Netz nur Situationen vorfand, bei denen den Betroffenen entweder eine Betriebs- oder Zweitwohnung zur Verfügung stand, bin ich nicht sicher, wie es bei mir aussieht, da ich eben mehr oder weniger einfach eine Notunerkunft beim Kumpel hatte.
Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten und wünsche Euch einen schönen Abend! :)
2 Antworten
mache einmal pro woche eine heimfahrt geltend und erkläre ergänzend, dass du einen kostenlosen zweitwohnsitz hast und dafür keine kosten geltend machst.
wenn du deine steuererklärung mit "elster" machst, reicht der eintrag der anzahl der gesamten wochenend-heinmfahrten und der einfachen strecke.
normalerweise trägt man die zahl der arbeitstage = anzahl der fahrten ein, aber bei auswärtstätigkeit und wochenendheimfahrten ist es etwas anders.
boah, das ist schon wieder ein jahr her und fast vergessen ;-)
das müsste bei den werbungskosten stehen, als erstes meistens die fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte. das ist ja nichts anderes.
Zeile 31.
Meine Frage lautet: Wie gebe ich die Heimfahrten aus den Wochenenden des ersten Halbjahres in der Steuererklärung an?
Wenn es tatsächlich, wie du hier schreibst, keine doppelte Haushaltsführung war, grundsätzlich gar nicht!
Grundsätzlich sind nur die Fahrten zwischen der Wohnung, die der ersten Tätigkeitsstätte am nächsten liegt, zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 1. Halbsatz EStG).
Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme:
Hast du mehrere Wohnung ist die weiter entfernte Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte nur dann zu berücksichtigen, wenn diese den Mittelpunkt deiner Lebensinteressen gebildet hat und du diese nicht nur gelegentlich aufgesucht hast (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 6 2. Halbsatz EStG).
Gebe ich für diesen Zeitraum z. B. 1 Arbeitstag pro Woche + die volle Strecke über 163 km Arbeitsweg an oder schreibe ich z. B. 5 Arbeitstage pro Woche + die 163km geteilt durch 5, also aufgerundete 33km? Oder sind meine Ansätze ganz verkehrt und es läuft anders?
Wenn die Voraussetzungen der Ausnahme bei dir vorlegen, kannst du diese Kosten auf der Anlage N bei den Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte mit einem Tag pro Woche mit der einfachen Entfernung angeben.
Danke für Deine Hilfe!
Super, danke schonmal für die Info. Kannst Du mir auch sagen, wo ich das im Elster-Formular eingebe? Bin gerade in der Anlage N, dort find ich jedoch keine Zeile, in der etwas wie "Heimfahrten" oder Vergleichbares steht.