Kann ich, stellvertretend für eine Freundin, Anzeige erstatten?
Hallo , eine Freundin von mir wurde sexuell belästigt , doch sie hat Angst dem Täter zu schaden da er ein Bekannter von ihr ist. Darf ich ihn anzeigen? Oder darf das nur das Opfer? Danke für alle Antworten :)
7 Antworten
Hallo Ascer,
Du kannst selbstverständlich die Person anzeigen, die Deine Freundin sexuell belästigt hat.
Bedenken solltest Du dabei aber, dass Du die Anzeige erst einmal gestellt hast, dass Du sie nicht zurücknehmen kannst.
Hat die Polizei erst einmal Kenntnis von einer (Sexual-)Straftat, leitet sie gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren ein.
Im Rahmen des Strafverfahrens wird:
- Deine Freundin als Geschädigte und zugleich Zeugin zur Vernehmung vorgeladen
- Der Beschuldigte wird zur Vernehmung vorgeladen
- Evtl. vorhandene Zeugen werden zur Vernehmung vorgeladen
- Evtl. vorhandene Beweismittel werden Sichergestellt/Beschlagnahmt.
Was die Vorladungen angeht, muss man aber wissen, dass weder Deine Freundin als Geschädigte, noch der Beschuldigte, noch Zeugen der polizeilichen Vorladung Folge leisten müssen.
Sollte Niemand bereit sein, eine Aussage zu machen oder alle sagen aus, dass ja Garnichts passiert ist, ist es nicht einmal unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.
Vor allem, ist es nicht ausgeschlossen, dass dann gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage eingeleitet wird, wenn alle Beteiligten behaupten es ist nichts passiert:
§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Wenn Du nicht gerade die Tat selber beobachtet hast oder andere Beweise für eine Straftat hast, währe ich an Deiner Stelle zumindest sehr vorsichtig mit so einer Anzeige.
Übrigens, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, müssen alle vorgeladenen Personen vor Gericht erscheinen und die Zeugen sind auch verpflichtet wahrheitsgemäß und vollständig auszusagen.
Gerade bei Sexualdelikten sind die gestellten Fragen für die Geschädigte natürlich sehr unangenehm und teilweise sehr peinlich.
Wenn Du willst, dass die Person angezeigt wird, würde ich die Anzeige Deiner Freundin überlassen. Du kannst ihr beim Gang zur Polizei ja beiseite stehen. Aber von einer Anzeige gegen den Willen Deiner Freundin rate ich ab.
Schöne Grüße
TheGrow
Anzeigen kannst du ihn schon, nur ob du deiner Freundin damit einen Gefallen tust, wenn du sowieso weißt, dass sie das nicht möchte, ist fraglich. Sprich vorher nochmal in Ruhe mit ihr darüber. Vielleicht überzeugst du sie ja davon, dass es richtig wäre, zur Polizei zu gehen. Wenn er das einmal macht, wird er keine Hemmungen haben es zu wiederholen. Hast du gesehen, wie er sie belästigt hat? Wenn beide leugnen, dass da was war, wird das Verfahren wahrscheinlich im Sand verlaufen :/
Du kannst niemals stellvertretend fuer jemanden eine Anzeige erstatten (ausser als Erziehungsberechtigter ).
Du kannst aber natuerlich wie jeder andere Buerger auch, eine Straftat zur Anzeige bringen. Jeder, der Kenntnis von einer Straftat erlangt hat, kann diese anzeigen,z.B. wenn ein Autofahrer einen Schaden verursacht hat und gefluechtet ist und egal, ob ich der Geschaedigte bin oder eine andere Person. Auch wenn man die Personen vielleicht gar nicht mal kennt und man ueber HoerenSagen oder sontwie davon erfaehrt.
Daher kannst du natuerlich die sexuelle Belaestigung anzeigen, nicht stellvertretend fuer deine Freundin, aber als du selbst.
Danach gibt es dann 2 Moeglichkeiten, wie es weiter geht.
1. Die Polizei erkennt oeffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat. Das haengt davon ab, wie extrem der Uebergriff war, aber auch vom Alter des Opfers und den Umstaenden ab.
In diesem Fall fangen die Ermittlungen an zu rollen, man kann sie nicht mehr stoppen, es gibt Vernehmungen, Untersuchungen, ggf. ein Gerichtsverfahren. Ob das Opfer dann deine Anzeige wirklich gut findet oder dich von dir verraten fuehlt, das kann dir hier keiner beantworten.
2. Es handelt sich um einen minimalen Uebergriff (wir kennen hier die genauen Umstaende ja nicht) und dann wird der Fall nur auf Antrag verfolgt. Hier muesste deine Freundin Strafantrag stellen und koennte den auch wieder zurueck ziehen. Du kannst da dann gar nichts tun.
Es gab mal einen Fall, wo ein Autokaeufer im Handschuhfach seines neu erworbenen Gebrauchtwagens einen Brief gefunden hat, aus dem hervorging, dass einige Zeit zuvor zu einer Vergewaltigung gekommen ist. Er kannte die Personen zwar nicht, ging damit aber zur Polizei und die Sache wurde von Amts wegen verfolgt. Das Opfer wollte diese Ermittlungen nicht, aber sie konnte nichts dagegen machen. Der Taeter kam vor Gericht.
Du solltest dir halt gut ueberlegen, ob du das Vertrauen deiner Freundin missbrauchst und Anzeige gegen ihren ausdruecklichen Willen erstattest. Das koennte die Freundschaft kaputt machen. Sprich lieber noch mal mit ihr darueber, vielleicht kannst du sie dazu ueberreden, mit dir gemeinsam zur Polizei zu gehen oder du akzeptierst ihre Entscheidung.
Nur sie darf ihn anzeigen, denn dir wurde ja nichts getan, also kannst du ihn auch nicht anzeigen.
Jeder kann eine Straftat anzeigen, aber man muss es nicht. Das Opfer ist dann aber Zeuge und hat kein Zeugnisverweigerungsrecht (ausser der Taeter ist sehr nah verwandt). Sie muss daher aussagen (zumindest vor Gericht, falls es dazu kommt), da wird nicht danach gefragt, ob man will oder nicht.
Blödsinn! Eine Straftat darf und muss jeder der davon Kentniss hat anzeigen!
Wenn sie aber nicht aussagen möchte, was ich vermute, kann die Fragenstellerin dem Täter GARNICHTS.
Du darfst nicht nur, du musst theoretisch sogar. Das ist eine Straftat und da du davon weißt bost du verpflichtet, diese der Polizei mitzuteilen. Ob die Bekannte von dir das nun bestätigt oder nicht ist ihr Ding, aber du kannst und solltest auf jeden Fall.
Das stimmt leider nicht. Er ist nicht verpflichtet, Straftaten anzuzeigen, die bereits geschehen sind. Auf welche Rechtsgrundlage berufst Du Dich ?
Jeder kann erstmal geschehene Straftaten anzeigen. Aber hierzu ist grundsätzlich keiner verpflichtet.