Darf/kann ich ihn noch anzeigen?

3 Antworten

Die Verjährung für solche Straftaten an Jugendlichen liegt weit nach deiner eigenen Volljährigkeit. Von dieser Seite her hast du kein Problem. Die Beweisbarkeit ist das Problem für dich, denn dem Beschuldigten müsste man seine Schuld nachweisen, und aus (d)einer reinen Behauptung kann man keine Schuld ableiten, die eine zu erwartende hohe Strafe für den Täter möglich machen würde.

Anzeigen würde ich das trotzdem, denn vielleicht finden sich noch andere, denen er das auch angetan hat. Jedenfalls wird das aktenkundig, und kommt beim Staatsanwalt in ein Register, ist also aktenkundig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Pandabaer88 
Beitragsersteller
 24.11.2019, 21:11

Kann ich das ganze auch Anonym machen?

Selbstverständlich kannst du ihn noch anzeigen. Die Verjährungsfrist in deinem Fall liegt vom Tatzeitpunkt an bei 22-47 Jahren.

könntest es versuchen xd