Steht mir Sonderurlaub für die Hochzeit meiner Schwester zu, wenn Ja gibt es hierfür eine gute Seite, dass ich es meinem Arbeitgeber vorlegen kann?

9 Antworten

Nein, Sonderurlaub für die Hochzeit der Schwester gibt es grundsätzlich nicht! Zumindest die Sonderurlaubsverordnungen für die Beamtinnen und Beamten der einzelnen Bundesländer bzw. des Bundes sehen das nicht vor und auch eine andere Regelung ist mir nicht bekannt. Lediglich eine einzelvertragliche Regelung oder eine Betriebs-/Dienstvereinbarung wäre denkbar aber kaum wahrscheinlich. Du solltest also rechtzeitig Urlaub beantragen oder Überstunden ausgleichen.

Der hier an anderer Stelle genannte § 616 BGB findet bei Deinem Fall auch keine Anwendung. Siehe dazu:

https://www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/freistellung_und_verguetungspflicht_bei_voruebergehender_arbeitsverhinderung/#c5979

Familiengerd  01.07.2015, 17:48

Der hier an anderer Stelle genannte § 616 BGB findet bei Deinem Fall auch keine Anwendung.

Es ist richtig, dass BGB § 616 keinen Anspruch auf Sonderurlaub stützt in dem Fall, wie er hier konkret angefragt wird (bei Hochzeit der Schwester).

Der Verweis auf BGB § 616 in meinen Kommentaren bezieht sich ja auch nicht - wie wohl erkennbar - auf speziell diesen Fall, sondern auf die pauschalen Äußerungen in den von mir kommentierten Antworten, die eben die Voraussetzungen für den Anspruch auf Sonderurlaub generell ignorieren.

Wenn es keine Betriebsvereinbarung dazu gibt (wie es bei mir z.B. der Fall ist bei direkten Verwandten) - dann einfach nen normalen Urlaubstag?? 

Nein für die Hochzeit von jemand anders (auch nicht bei Verwandten ersten Grades) gibt's keinen Sonderurlaub. Du kannst aber fragen, ob Du normalen Urlaub bekommst. Verpflichtet ist der AG jedoch nicht mal Dir diesen zu gewähren, wenn es betrieblich nicht rein passt.

Familiengerd  30.06.2015, 17:23

auch nicht bei Verwandten ersten Grades

Das ist falsch, wenn ...

... das BGB § 616 anwendbar ist, seine Anwendung als nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. Es besteht dann Anspruch auch z.B. bei Hochzeit eines eigenen Kindes.

Ansonsten kommt es darauf an, ob der Anspruch auf Sonderurlaub (und wenn ja: wie) in Arbeits- oder Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung oder aufgrund betrieblicher Übung geregelt ist.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie in solch einer Frage meist (bis auf relativ seltene Ausnahmen) unreflektiert und pauschal geantwortet wird, ohne auf die wesentlichen Voraussetzung einzugehen oder sie überhaupt nur in Betracht zu ziehen!!


Gesetzlich gibt es keine klare Definition. Schaue dir dazu mal den entsprechenden Artikel in der Wikipedia und auch den dort genannten Paragraphen an.

Es kann sich aber auch etwas aus dem jeweiligen Tarifvertrag ergeben, soweit die Vorraussetzungen zur Anwendung dessen gegeben sind.

Dafür gibt es definitiv keinen Sonderurlaub. Du kannst allerdings Erholungsurlaub oder unbezahlten Urlaub beantragen.

eine gute Seite, dass ich es meinem Arbeitgeber vorlegen kann?

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