Ein Zeuge Jehovas arbeitet in einer Einrichtung die von einem Kirchlichen Träger gefördert wird (z.B. Karitas, Diakonie).
Der Zeuge Jehovas hat bei ihrer Einstellung ausdrücklich hingewiesen das sie keiner der großen Kirchen angehört. Denn Arbeitgeber war das nicht wichtig. Er hat auch nicht nachgefragt wieso und warum. Sodas die ZJ eingestellt würde.
Die ZJ verhält sich immer loyal seinen Kirchlichen Arbeitgeber gegenüber und respektiert die Wünsche der Kollegen und Menschen um sie herum, die gerne Geburtstag oder Weihnachten feiern und kommentiert sie auch nicht, sie versucht auch nicht irgendwelchen Einfluss auszuüben. So das keiner weiß, das sie eine ZJ ist und keiner merkt es Ihr auch an, da sie sich neutral verhält und die Wünsche des Arbeitgebers befolgt.
Nachdem die Kollegen über 1 Jahr da beschäftigt ist, kommt sie zu mir mit ihren Arbeitsvertrag und hat nee Frage, die sie sehr beschäftigt.
In ihren Vertrag Steht. "Der Kirchenaustritt gilt, sofern nicht ein Wechsel zu einer anderen Kirche vorliegt, als wichtiger Grund für eine fristlose außerordentliche Kündigung nach § 626 des BGB.
Gibt es bei einer kirchlichen Einrichtung, das Recht auf Glaubensfreiheit oder wird die mit Hilfe des stattest beschnitten?
Meine Frage ist. Kann der Arbeitnehmerin (ZJ) gekündigt werden obwohl sie nicht während der Zeit in der sie angestellt ist aus der Kirche ausgetreten ist? spielt es eine Rolle ob der Arbeitgeber bei der Einstellung nachgefragt hat warum die Arbeitnehmerin nicht in der Kirche ist? oder kommt es drauf an wie sich der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber gegenüber verhält?
Wäre eine Kündigung nach §626 des BGB möglich? Wäre sie anfechtbar? oder gerechtfertigt?