Kann ich mein Auto nach Unfall nachversichern?

8 Antworten

Über die EVB bist du nur Haftpflicht-Versichert, falls nichts anderes vereinbart wird.

Aber nach zwei Monaten wäre dann auch ein eventuell vereinbarter Vollkaskoschutz hinfällig.

ruf dort an und melde den unfall und zwar sofort. dann kansnt du auch anchfragen.

ich weiss ncith wie das ist, wenn du nicht gezahlt hast.

Ich wundere mich immer wieder, welcher Mist hier von Laien geschrieben wird.

Wenn es sich um die 1. Versicherung bei diesem Versicherungsunternehmen handelt, besteht durch die Zulassung Deckung über die Kfz-Haftpflichtversicherung - auch dann wenn der Vertrag noch nicht unterzeichnet wurde.

Handelt es sich um einen Fahrzeugwechsel beim gleichen Versicherer, besteht mit der Zulassung erstmals der gleiche Versicherungsschutz wie beim vorversicherten Auto - also mit Vollkasko oder Teilkasko.

Allerdings ist der Versicherungsnehmer verpflichtet schnellstmöglichst dafür zu sorgen, dass ein Folgevertrag abgeschlossen wird.

Und hier gibt es dann u.U. ein Problem und dazu habe ich auch eine Frage:

Aus welchem Grund wurde in den letzten 2 Monaten noch kein Vertrag unterzeichnet ? bzw. kam vom Versicherer schon eine Aufforderung dazu ?

Gruß

schahinG 
Beitragsersteller
 03.02.2015, 13:32

Es handelt sich hierbei darum dass mein Vater die rechung nicht bezahlt hat bzw nicht zahlen konnte.

Es ist sein auto und ich bin "nur" der zweit fahrer. DIe VHV hat sich natürlich gemeldet und hat eine frist ausgestellt die bis zum 29.1.2015 ging. Ich habe heute dort angerufen und nochmal nachgefragt. SIe meinten dass das auto zwar versichert war seit dem 1.10.2014 aber Ihnen nur ein paar daten bzw die unterschrift gefehlt hat unter dem Vertrag.Dies habe ich aber heute telefonisch geklärt. Der Schaden vom Unfall wurde schon vom Gegner gemeldet bei meiner Versicherung. (Schaden= eine kleine Delle an der hinteren verkleidung eines Corsas aus dem jahr 1996 ich denke mal ein wirtschaftlicher totalschaden )

also wie es aussieht konnte ich alles noch retten und war versichert.

Mein vater hat zur info ein weiteres Fahrzeug bei der vhv angemeldet. (erst auto)

Apolon  04.02.2015, 19:12
@schahinG
also wie es aussieht konnte ich alles noch retten und war versichert

Kann man so pauschal nicht beantworten.

Hier kommt es auf den Versicherer, bzw. den Vermittler an.

Bei einem guten Kunden, würde ich mal sagen ja.

Aber dies sollte man mit dem Versicherer besprechen.

Wenn die VHV die Deckung noch nicht gekündigt hat, bist du auch dort Haftpflicht versichert. Kasko nur, wenn der Vermittler befugt war eine vorläufige Deckung für Kasko abzugeben.

Also wenn du von der KFZ Zulassungsstelle die Aufforderung bekommst, dein Nummernschild abzugeben, dann bist du (fast) nicht mehr versichert. Der Versicherer hat noch 1Monat Nachhaftung. So weit ist es noch nicht.

Ruf die VHV an, laß einen Antrag aufnehmen (geht telefonisch) und bezahle den Erstbeitrag. Dann ist alles in Ordnung.

Du bekommst einen vorläufigen Versicherungsschutz, sonst hättest du das Auto nicht anmelden können. Der bezieht sich aber nur auf die Haftpflicht. Leider schreibst du nicht, welcher Schaden wem entstanden ist, den du über die Versicherung regulieren lassen möchtest?

2 Monate sind aber eine lange Zeit. Hast du noch keine Rechnung bekommen, oder hast du einfach nicht gezahlt?

siola55  31.01.2015, 22:07
2 Monate sind aber eine lange Zeit. Hast du noch keine Rechnung bekommen, oder hast du einfach nicht gezahlt? 

Hey ronnyarmin, schahinG hat den Kfz-Vertrag weder unterschrieben noch abgegeben - ergo kann schahinG auch keine Rechnung erhalten haben!

ronnyarmin  01.02.2015, 13:36
@siola55

Stimmt, das hatte ich überlesen.

Von der Versicherung muss er trotzdem eine vorläufige Deckungszulage bekommen haben, sonst hätte er das Auto nicht anmelden können. Früher hiess das Doppelkarte, heute irgendwie anders, Ich habe lange kein Auto mehr angemeldet.