Steckdosen in neuer Wohnung fehlen - darf ich Vermieter zur Kasse bitten?
Hallo, ich habe ab dem 1. Dezember eine neue Wohnung. Momenten darf ich zum Renovieren in die Wohnung.Klar, tapezieren etc mache ich auf meine eigenen Kosten aber nir sind ein paar Sachen aufgefallen, wo ich nicht weiß, ob evtl der Vermieter dafür zur Kasse gebeten werden kann.
zB. Fehlen bei der Hälfte der Steckdosen und Schalter Abdeckungen oder Rahmen (s. Foto). Ist mir bei der Besichtigung leider nicht aufgefallen. Kann ich verlangen, dass das gemacht wird? Das ist keine schönheitsreparatur oder?Desweiteren ist eine kleine Dachpaneele gebrochen, da ist nur ein etwa 50*20 cm Loch durch das man auf Beton schaut in der Decke... Wie sieht es damit aus?Ansonsten fehlen ein paar Leisten oben an der Decke..
Mir war bewusst, das was gemacht werden muss, aber das nehme ich in kauf wegen der perfekten Lage, Schnitt und Ausstattung der Wohnung.
Die offizielle Wohnungsübergabe ist am Dienstag, deshalb bitte ich doch um schnelle Antworten.
Lieben Gruß und großes Danke!
7 Antworten
ganz klar, die steckdosen die fehlen sind mehr als eine schönheitsfrage. das ist was sicherheitsrelevantes und außerdem im zuständigkeitsbereich des vermierters.
leider ist das foto etwas unscharf, so dass ich nicht erkennen kann, was es für ein schalterprogramm ist.
ggf könnte man nämlich z.b. bei merten oder buschjäger einfach neue abdeckungen rauf machen, an sonsten müssen steckdosen und schater je nach dem komplett getauscht werden.
was das andere mit der decke angeht, das müsste man mal gesehen haben.
lg, Anna
Die fehlenden Steckdosenabdeckungen können ein Versehen sein. Sprich' einfach den Vermieter bei Übergabe darauf an, ob er weiß, wo die Abdeckung ist. Vielleicht findest Du sie ja aber auch im Besenschrank, Keller oder eine Küchenschublade....
Ansonsten gibt's so eine Abdeckung wür ein paar wenige Euro im Baumarkt
Die fehlende Deckenpanneele unbedingt ins Übergabeprotokoll aufnehmen, ebenso die Deckenleisten.
Am Besten ist immer: miteinander sprechen!
bei der Übergabe kann man die Mängel ja feststellen und ins Protokoll schreiben lassen. Dann äussert sich der Vermieter vielleicht und sagt die Nachbesserung zu ... oder anbieten: du gehst welche kaufen nach deinem Geschmack und Vermieter erstattet die Kosten (er kann das ja als Kosten von der Steuer absetzen)
(er kann das ja als Kosten von der Steuer absetzen)
Abgesehen davon, dass die Übergabe einer so beschaffenen Elektroanlage mit Sicherheit kein vertragsgemäßer Zustand sein kann und der Vermieter deswegen die fehlenden Steckdosen, Schalter und Abdeckungen nachrüsten muss, enthält dieser Satz eine unsägliche, leider immer wiederkehrende falsche Annahme.
Kosten kann er wohl von der Steuer absetzen, was aber nicht heißt, dass er sie in voller Höhe vom Staat erstattet bekommt.
Um den Betrag der Absetzung wird lediglich das steuerpflichtige Einkommen reduziert. Je nach persönlichem Steuersatz bedeutet das allenfalls eine Reduzierung seiner Steuerschuld um irgendwas zwischen 10 und vielleicht 25 Prozent. Lediglich, wenn er ein so hohes Einkommen hat, dass er einen höheren Steuersatz bis hin zum Höchststeuersatz hat, bringt ihm das praktisch eine Kostenreduzierung, die höher ausfällt.
Offiziell ins Übernahmeprotokoll (aber ohne Stress) und gleich die Regelung dazu. Normalerweise ist für die Steckdosen (in dieser Form kein ordentliche Ausführung) kein hoher finanzieller Aufwand erforderlich. Ich hätte da als Vermieter kein Problem damit.
Das Loch mit 50x20 scheint eine Leuchte in der Abhangdecke gewesen zu sein. Ist dort noch ein el. Anschluss zu sehen und liegen ggfs. Kabel lose? Ist die Abhangdecke vom Vormieter oder vom Vermieter? In beiden Fällen aber Sache des Vermieters, es sei denn, Du machst dort auch eine Leuchte rein.
Die Leisten an der Decke lasen mich auf eine Vormieteraktivität tippen, also analog des Lochs.
Die Installationen des Vermieters müssen natürlich funktionieren. Meint, die Abdeckungen und Rahmen der Steckdosen gehören zur "Tauglichkeit vertrgsgemäßen Gebrauchs" der Steckdosen sind vom ihm zu montieren oder wenigstens bereitzustellen, wenn man das nach Neuanstrich selber machen wollte.
Anders sieht es bei den fehlenden Leiste und Zustand des Deckenpanels aus: Hier kann sich der VM auf den Ist-Zustand bei Besichtigung als Gegenstand der Mietsache berufen und Mängelbeseitigung insoweit ablehnen.
Gerad bei "perfekter Lage, Schnitt und Ausstattung der Wohnung" würde ich Anschaffung einer passenden Deckenleuchte und Nachkauf fehlender Abschlussleisten erwägen.
G imager761