Starke Verschiebung von Flugzeiten: Was sind meine Rechte?

4 Antworten

Du hast auf jeden Fall einen Minderungsanspruch gegen den RVA. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn die Verlegung erheblich ist, das ist hier denke ich nicht der Fall.

Engelchenonline 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 23:59

Ok, ich wusste nicht, dass zwischen Rücktritt und Minderungsanspruch unterschiedliche Bedingungen herrschen. Das bringt mich schon mal einen Schritt weiter! Vielen Dank Dir! :)

Sobald sich im Vertrag was verändert hast du Widerrufsrecht 

Engelchenonline 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 11:07

Hi, Danke für die Antwort :)

Gilt so eine Verschiebung auch als Vertragsänderung?

Schau mal in deine Buchungsunterlagen.
Wenn da bei den angegebenen Flugzeiten, auf die du dich jetzt berufst,  "voraussichtlich" oder "unverbindlich" oder so dabeisteht, dann hast du keinerlei Ansprüche.

leoll  06.02.2017, 23:22

Quatsch. Es ist eine Pauschalreise, also entstehen ggf. Minderungsansprüche gegen den RVA. 

Rubezahl2000  06.02.2017, 23:26
@leoll

Kannst du deine Behauptung belegen?

leoll  06.02.2017, 23:42
@Rubezahl2000

- BGH 16. September 2014, AZ. X ZR 1/14

Allerdings ist es eine bloße Unannehmlichkeit, wenn die Nachtruhe nicht betroffen ist. 

Je nach Erheblichkeit kann eine Minderung möglich sein, z.B.:

RRa 1997, 226 

(10,5h Verschiebung)

NJW-RR 1997, 

1138 (Rückflug 11 Stunden früher)

Entnommen aus der Kemptner Tabelle.

Die Frage ist hier, ob eine Unannehmlichkeit vorliegt, oder schon eine erhebliche Beeinträchtigung. Das sollte ein Anwalt besser prüfen können als ich.

Engelchenonline 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 23:51
@Rubezahl2000

Zwar steht auf der Buchung meist, dass die angegebenen Flugzeiten
unverbindlich seien. Dennoch darf der Reiseveranstalter die Zeiten nur
ändern, wenn sie dem Kunden zumutbar sind. Das haben das Landesgericht
Hannover (Urteil vom 13. März 2012, Az. 18 O 79/11) und der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 16. September 2014, AZ. X ZR 1/14).
Dabei spielt auch die Reisedauer eine Rolle: Bei einem 14-tägigen
Strandurlaub müssen Reisende es eher hinnehmen, dass ihr Flug nach vorne
verschoben wird als bei einem kurzen Städtetrip.

Quelle: http://www.finanztip.de/flugaenderung-pauschalreise/


Nachdem sich Pauschalreisende mit Beschwerden an die
Verbraucherzentrale gewandt hatten, ging die Bundeszentrale der
Organisation per Verbandsklage gegen die Klausel vor. Angegriffen wurde
auch die Regelung, wonach die Informationen über Flugzeiten durch die
Reisebüros „unverbindlich sind“.

Der für das Reiserecht
zuständige X. Zivilsenat des BGH erklärte jetzt beide Regelungen für
unwirksam. Denn der Veranstalter könne die Flugzeiten ändern, unabhängig
davon, ob es hierfür einen sachlichen Grund gebe. Berechtigterweise
erwarte ein Reisender aber Planungssicherheit. Tui kann sich auch nicht
mehr darauf berufen, dass Angaben der Reisebüros für das Unternehmen
nicht bindend seien. Wenn ein Reisebüro für den Veranstalter
Pauschalreisen vermittle, dann müsse sich der Veranstalter auch die
Angaben des Reisebüros zurechnen lassen, so die Karlsruher
Bundesrichter. (Aktenzeichen: X ZR 24/13).


Quelle: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/reise/pauschalreisen-bei-flugzeiten-gibt-es-kein-pardon/9217098.html
Engelchenonline 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 23:55
@leoll

@leoll

Richtig! Genau so ist das :/ Ich habe keine 10,5h Verschiebung und auch keine vermeintliche Störung der Nachtruhe, aber eben 7 Stunden Urlaubsverlust, was ja auch nicht unerheblich ist. Eben irgendetwas dazwischen, wo es keinen im Internet auffindbaren Fall dafür gibt.
Es wäre so schön wenn der Anwalt gratis wäre :D

Versuchs mal bei flighright.de

Rubezahl2000  06.02.2017, 23:35

flightright, EU Claim,... die treiben Entschädigungen ein im Fall von Flugverspätungen oder Flugausfall.
Hier handelt es ich aber NICHT um eine Verspätung sondern nur um eine Verschiebung der Flugzeit.

Engelchenonline 
Beitragsersteller
 06.02.2017, 22:49

Hi, Danke für deinen Tipp!

Hab ich aber leider schon gemacht. Die bearbeiten Fälle nur im Nachhinein :/