Stapler fahren ohne Einweisung?

3 Antworten

Der Betrieb (Vorgesetzte) muss sich einerseits den (offiziellen) Staplerschein nicht nur zeigen lassen, dieser muss auch für die Unterlagen kopiert werden. Gleichzeitig muss Dich der Betrieb schriftlich beauftragen, einen Stapler zu führen bzw diesen führen zu dürfen. Das unterschriebene Exemplar geht ebenfalls zu den Akten.

Einfach nur sagen kann jeder etwas. Kommt es aber zu einem Unfall insbesondere mit Personenschaden, wird genauer hin geschaut und nötigenfalls kontrolliert. Und dann könntest Du ein Problem bekommen, wenn nichts schriftlich festgehalten wurde.

Kamikaze2001  17.06.2018, 18:33

Er nicht... der Arbeitgeber. Dieser wäre ja verpflichtet die Eignung zu prüfen... ;)

Du benötigst zum führen eines Flurförderfahrzeuges die entsprechende Einweisung auf dieses FAhrzeug hast.

Ansonsten bist du im Fall eines Unfalls nicht versichert.

https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Vorschriften/BGV_D27.pdf

Die G 25 ist dafür zwingend erforderlich.

http://www.diemer-ing.de/newsletter/2005-10/G25.html

Kamikaze2001  17.06.2018, 18:07

Nein, ist nicht zwingend erforderlich...
Die Notwendigkeit der G25 Untersuchung kann sich inneretrieblich aus der Gefährdungsbeurteilung heraus ergeben.

In der DGUV-Vorschrift 68 ist keinerlei Rede von dieser Untersuchung, es heißt lediglich "für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind"
Dazu gibt es noch die BGG 904 und diese spricht lediglich eine Empfehlung für die Untersuchung aus...

nohopp 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 18:27
@Kamikaze2001

G25 wird dort benötigt. Gilt jedoch diese Untersuchung für das neue Unternehmen, wenn im Bericht explizit meine alte Firma drinsteht? Oder muss die neue jetzt noch eine Untersuchung machen lassen?

Kamikaze2001  17.06.2018, 18:32
@nohopp

Wie gesagt, die G25 ist meist Bestandteil der innerbetrieblichen Gefährdungsanalyse und hat nicht direkt etwas mit dem Staplerschein zu tun.

Die Rahmenbedingungen in einem Ex-Lager mit explosiven Stoffen sind natürlich anders als in einem Chemielager mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Also prüft die Firma deine (gesundheitliche) Eignung, auch oder meist vor allem um sich vor möglichen Klagen bei Spätfolgen abzusichern.

Die G25 für den Staplerschein wäre einmalig, aber eine G25 Untersuchung für die Eignung am Arbeitsplatz könnte theoretisch selbst innerhalb einer Firma jährlich wiederholt werden.

nohopp 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 18:05

Danke soweit Bei meiner G25 Untersuchung steht meine alte Firma drin. Ich besitze auch nicht das Original davon. Wäre das für meine neue Firma überhaupt gültig?

Wenn du in einer Firma angestellt bist und das Fahren eines Staplers zu deinen Aufgaben gehört, dann kann er das natürlich fordern. Bist in einem Lager, dann gehört sowas mit zu den Aufgaben, wenn du allerdings im Büro arbeitest, dann wäre es eigentlich nicht deine Aufgabe.

Eine Einweisung muss jede Firma selbst machen, dazu gehört dann auch der Fahrauftrag der entweder im Fahrausweis oder zumindest intern irgendwo dokumentiert werden sollte.
Die G25 Untersuchung ist eine "kann-Option", muss aber nicht sein und reicht eigentlich bei der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. eben bei der Prüfung.

nohopp 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 18:23

Also dort fährt nicht jeder der einen Staplerschein besitzt. Sind ein sehr großes Lager. Nur ich sagte der Personalabteilung das ich auch wenig Erfahrung habe mit Stapler fahren in einem Lager als auch dem Be- und Entladen. Weshalb es im AV oder sonst irgendwo nicht vermerkt ist Stapler fahren zu müssen bzw. auch keinerlei Fahrauftrag gemacht wurde.

Es wurde also mit der personabteilung anderes besprochen als mit dem vorgesetzten. kann man mich dennoch zwingen?

Kamikaze2001  17.06.2018, 18:28
@nohopp

Das mit dem Fahrauftrag ist eine innerbetriebliche Sache, allein schon zum Schutz des AG. Sowas muss nicht im Arbeitsvertrag stehen.

Ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht. Aber wenn du zum Beispiel als Lagermitarbeiter eingestellt bist, dann würde ich sagen gehören sämtliche Lagertätigkeiten zu deinen Aufgaben. Es steht ja auch nicht im Arbeitsvertrag das du auf das Klo gehen sollst wenn du pinkeln musst... ;) Und dann gibt es meist die nette Klausel "vom Mitarbeiter sind sämtliche zumutbare Tätigkeiten auszuführen.

Erfahrung kannst natürlich nur bekommen wenn du regelmäßig fährst. Ob das nun geschickt ist einen unerfahrenen Fahrer einzusetzen wenn der AG noch andere / bessere zur Auswahl hat, das ist eine andere Sache.

nohopp 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 19:35
@Kamikaze2001

Aber man unterteilt doch auch die Lagertätigkeiten in unterschiedl. Berufe. Dann müsste ja alles machen bei unterschiedliche Gehälter. Als Staplerfahrer würde ich dort 500 Euro brutto mehr verdienen. Aber das wollte ich nicht, weshalb man mich nur als Lagerhelfer eingestellt hat. Und jetzt im nachhinein soll man doch stapler fahren?

Kamikaze2001  17.06.2018, 19:42
@nohopp

Ich bin jetzt seit fast 20 Jahren im Bereich der Logistik und kann dir nur sagen das unsere Branche eben viel wert auf Flexibilität legt...
Egal in welcher Firma ich war, es gab zwar fast immer feste Mitarbeiter, zum Beispiel für Stapler, Kommissionierung oder eben Wareneingang/Warenausgang, aber zum Beispiel im Krankheitsfall oder wenn der Bedarf da war, dann musste jeder alles können.
In meiner letzten Firma habe ich bewusst das Rotationsprinzip eingeführt, einfach um eine Form der Betriebsblindheit/Gewohnheit zu vermeiden.

Du hast eigentlich nur zwei Möglichkeiten, du machst was man von dir erwartet oder du beschwerst dich bei der Personalabteilung bzw. deinem Vorgesetzten und bestehst darauf auch nur das zu machen was man dir versprochen hat. Aber auch wenn du das nicht gern hören willst, wenn du ein einfacher Lagerhelfer bist, dann gibt es auf dem Arbeitsmarkt genügend andere Bewerber und man wird dich dann früher oder später vor die Tür setzen.

Auf der einen Seite kann ich dich verstehen, aber aus betrieblicher Sicht kann ich auch den AG verstehen. Er hat da jemanden den er an gewissen Plätzen einbinden kann, also wird er das auch versuchen.
Das finanzielle wäre aber evtl. ein "Angriffspunkt". Sag deinem Vorgesetzen du fährst gerne Stapler, dann willst aber auch wie dieser bezahlt werden. Spätestens dann muss er sich halt überlegen ob er das will. Aber auch da kannst natürlich Pech haben das er dich auf die Abschussliste setzt.

nohopp 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 19:59
@Kamikaze2001

Jetzt verstehe ich dich besser.

Bei der Firma gibt es dieses Prinzip nicht.

Ich finds seltsam. Mit der Personalabteilung wurde was anderes besprochen als das was der Vorgesetzte will. Zumal habe ich nicht diese Erfahrung mit dem Umgang eines Staplers im Lager und versteh nicht ganz wieso jemand mit mangelnder Erfahrung für so einen Bereich vorgesehen wird?

Ich habe mir andere gute Qualikationen im Lager bei der selben Firma (bloß anderer Standort, systeme etc alles gleich) aneignen können, aber werde dort an etwas rangesetzt wo mir die Erfahrung fehlt und zugleich auch keinen spaß macht.

Kamikaze2001  17.06.2018, 20:10
@nohopp

Ich weiß nicht was dein Vorgesetzter da für ein Typ ist, das kannst du vielleicht besser einschätzen ob man sich mit dem "anlegen" sollte.
Wenn dir gesagt wurde das deine Aufgabe lediglich das Kisten auspacken ist, dann könntest erstmal auch auf diese Arbeit bestehen. Das man in einer Firma auch immer mal wieder einen Kollegen vertreten muss fände ich aber dennoch legitim.

Ich würde mir für die Tätigkeit auch einen erfahrenen Staplerfahrer suchen. Aber wie du sicherlich weißt, jeder hat mal klein angefangen. Ich hab auch mal mit nem kleinen 3t Stapler angefangen und irgendwann bin ich die Reach-Stacker in einem Containerhafen gefahren. Da ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Ebenso hab ich auch mal als Handlanger angefangen und dann irgendwann hatte man halt den Meister in der Tasche. Man wächst an seinen Aufgaben.
Warum du dann lieber 500 Euro weniger im Monat verdienen magst weiß ich nicht, aber wenn es dir keinen Spaß macht, dann musst du es auch nicht. Wenn es nur deine Angst ist etwas falsch zu machen, die solltest du nicht haben. Ich bin schon sämtliche Stapler gefahren und bilde Leute am Stapler aus, auch mir fliegt man eine Palette von der Gabel ;)

Versuch ein höfliches/sachliches Gespräch mit deinem Vorgesetzten zu führen. Dieses "ich will aber nicht Stapler fahren" kommt nie gut an, da bist erstmal nur der sture/bockige neue Mitarbeiter. Argumentiere eben eher das dir bei der Einstellung etwas anderes versprochen wurde und du eben extra auf die Zulagen verzichtet hast. Geld ist in einer Firma immer ein gutes Argument ;)

nohopp 
Beitragsersteller
 17.06.2018, 21:28
@Kamikaze2001

Also die 500 euro brutto mehr bringen mir ca. 200 in die tasche.

mir ist dort zuviel los mit den stapler fahrern, alles recht hektisch. palette an palette, sicherheitsabstand wird dort auch nicht eingehalten. zumal sind dort alles flitzer und ich komme mit der steuerung davon nicht zu recht. wie gesagt, da ist viel los und alles muss schnell gehen, weshalb ich mich auch aufgrund meiner lenkschwierigkeiten mit dem flitzer nicht so aufgehoben fühle.

den staplerschein habe ich in der lehre machen müssen bei einer kleinen firma, war nur um gelegentlich die LKW von der seite zu ent- beladen.

danke für den tipp.

Kamikaze2001  17.06.2018, 21:33
@nohopp

Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen... alle haben mal klein angefangen! Und selbst wenn du perfekt einen Frontstapler beherrscht, auf dem Kommissionierstapler oder dem Schubmaststapler fängst wieder bei null an... Besser werden kannst du nur wenn du es übst. Und ich fände es nicht dramatisch wenn mich jemand fragt "willst es schnell oder ordentlich", nicht jeder kann beides kombinieren.
200 Euro mehr sind 200 Euro, die Zeit steckst ja eh fest in der Firma.

Aber versuch dein Glück mit dem Gespräch. Ansonsten probier es einfach, spätestens wenn du mehr Paletten umwirfst als unbeschadet abzustellen gehst eh wieder zu Fuß ;)